BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2097 21. Wahlperiode 10.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 03.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Sichere Querungsmöglichkeit für Fußgänger an der Kreuzung Eulenkrugstraße /Wiesenhöfen/Holthusenstraße Seit Längerem setzt sich der Regionalausschuss Walddörfer dafür ein, die Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Eulenkrugstraße/Wiesenhöfen/ Holthusenstraße in Volksdorf um eine vierte Fußgängerfurt zu erweitern, damit eine sichere Querungsmöglichkeit der Eulenkrugstraße (zwischen Eulenkrugpassage und Kunstkate) geschaffen wird. Im September 2014 wurde dem Regionalausschuss bereits mitgeteilt, dass die entsprechenden Planungen des LSBG abgeschlossen seien und eine Umsetzung im 1. Quartal 2015 erfolgen solle. Bis heute ist jedoch keine Umsetzung der Maßnahme erkennbar. Ich frage den Senat: 1. Welche Dienststellen waren seit Anfang 2014 jeweils wann und mit welchen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Eulenkrugstraße/Wiesenhöfen/Holthusenstraße befasst? Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat die Maßnahme zur Ergänzung einer vierten Fußgängerfurt an der genannten Kreuzung geplant. Die Bezirksversammlung Wandsbek hat sich in Ihrer Sitzung am 8. Mai 2014 mit der Lichtsignalanlage Eulenkrugstraße/Holthusenstraße befasst und nochmals für eine Ergänzung einer östlichen Fußgängerquerung der Kreuzung eingesetzt. Für die erstellten Planunterlagen hat die zuständige Straßenverkehrsbehörde bei der Verkehrsdirektion der Polizei nach deren Prüfung am 12. Juni 2014 die erforderliche Anordnung erteilt. Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat 35 stimmte der straßenbaubehördlichen Anordnung des LSBG für Bauarbeiten zur Installation von Induktionsschleifen im Fahrbahnbereich am 2. November 2015 im Anhörverfahren zu. 2. Wie sind im Einzelnen der aktuelle Sachstand sowie der Zeitplan bezüglich der Erweiterung der Lichtsignalanlage um eine vierte Fußgängerfurt? 3. Warum genau wurde die Maßnahme nicht im 1. Quartal 2015 umgesetzt ? Was sind die Gründe für die zeitliche Verzögerung? Wann soll die Umsetzung erfolgen? Der Umbau der Anlage ist im 4. Quartal 2015 vorgesehen. Die Umbauten an Lichtsignalanlagen werden von der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH nach Beauftragung durch den LSBG durchgeführt. Die Aufträge werden nach abgestimmten Prioritäten abgearbeitet. Die Umbauten von Lichtsignalanlagen, die im Zuge von Straßenbaumaßnahmen erforderlich sind, haben die höchste Priorität. Umbauten an Lichtsignalanlagen ohne Anhängigkeit von Straßenbaumaßnahmen Drucksache 21/2097 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 werden vorrangig in den Monaten November bis April durchgeführt, sofern die Witterung dieses zulässt. 4. Liegt eine fertige und abgestimmte Planung für den Umbau der Lichtsignalanlage durch den LSBG vor? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht? Ja. Seit Juni 2014 liegt für die Ergänzung einer zusätzlichen Fußgängerfurt eine abgestimmte Planung vor. 5. Wurde die Umsetzung der Maßnahme bereits beauftragt? Wenn ja, wann und mit welchen Vorgaben für die Ausführung? Wenn nein, wann soll die Beauftragung erfolgen? Die Maßnahme wurde am 12. August 2014 beauftragt. Die ursprüngliche Vorgabe für die Ausführung war das Frühjahr 2015. Aufgrund der oben angeführten Prioritätensetzungen musste die Maßnahme auf den genannten Termin verschoben werden.