BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2098 21. Wahlperiode 10.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 03.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Richterpool – Änderung des Stellenplans 2015/2016 Der Senat plant zur Entlastung der Justiz neben der Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit die Einrichtung eines flexiblen Richterpools. Dazu soll die Bürgerschaft die aus der Anlage 1 zur Drs. 21/1979 ersichtlichen Änderungen des Stellenplans 2015/2016 beschließen. In dieser sind folgende Stellenneuschaffungen vorgesehen: 5,0 Richterinnen/Richter R 1 im Aufgabenbereich 233 sowie 3,0 Richterinnen/Richter am Sozialgericht R 1 im Aufgabenbereich 235. Während der Aufgabenbereich 235 zu den Gerichten gehört, handelt es sich bei dem Aufgabenbereich 233 um den Bereich Service und Steuerung der Justizbehörde (Justizverwaltungsamt (inklusive Regierungs- und Fachaufgaben )). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Aus welchem Grund sollen die 5,0 Stellen Richterinnen/Richter R 1 für den Stellenpool nicht bei den Gerichten (Aufgabenbereich 235), sondern im Aufgabenbereich 233 der Justizbehörde geschaffen werden? Der Aufgabenbereich 233 gliedert sich in die Produktgruppen 233.01 Service und Steuerung, 233.02 Justizkasse und 233.03 Zentrale Ansätze. Da gemäß Drs. 21/1425 mit Einrichtung des Stellenpools auf Belastungsspitzen sowohl der Gerichte als auch der Staatsanwaltschaft reagiert werden soll, ist schon aus diesem Grund eine Ausbringung der Stellen im Aufgabenbereich 233 angezeigt. Darüber hinaus sieht das Bürgerschaftliche Ersuchen vor, dass die Entscheidung über die Zuweisung der Stellen bei der Behörde liegt, sodass auch deshalb nur eine Bewilligung der Stellen im Aufgabenbereich 233 in Betracht kommt. 2. Welche praktischen Auswirkungen hat die Schaffung dieser Stellen im Aufgabenbereich 233 für a. die Gerichte? b. die Justizbehörde? Die Stellenzuweisung aus dem Stellenpool steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Überprüfung der Belastungssituation. Deshalb werden Gerichte, Staatsanwaltschaft und Behörde die Entwicklung in den jeweiligen Bereichen im zweiten Halbjahr des jeweiligen Jahres gemeinsam zu bewerten haben.