BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/21 21. Wahlperiode 10.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 03.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Öffentliche Unterbringung auf dem Sülzbrack (Zollenspieker Markt) Das Bezirksamt Bergedorf hat am 2. März 2015 per Pressemitteilung mitgeteilt , dass Behördenvertreter auf dem Sülzbrack eine Ortsbesichtigung durchgeführt haben und dass bereits in 14 Tagen mit der Aufstellung von Containern für circa 300 Flüchtlinge begonnen werden soll. Bis zum 2. März 2015 hatten Senat und Bezirksamt den politischen Gremien und der Bevölkerung gegenüber zugesagt, diese Fläche nicht ins Notprogramm aufzunehmen , da sie nur für zehn Monate zur Verfügung steht. Nun – unmittelbar nach der Wahl – wird die Entscheidung für die Errichtung einer großen Einrichtung für die Flüchtlingsunterbringung über die Köpfe der politischen Gremien und der Bevölkerung hinweg verkündet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Aufgrund des außerordentlich starken und nicht prognostizierbaren Anstiegs der Flüchtlingszahlen ist die Zahl der Personen, die in der Erstaufnahme tatsächlich – ohne private Unterbringung – unterzubringen sind, von 3.527 am 2. Januar 2015 auf 4.085 am 2. März 2015 gestiegen. Die vorhandenen Kapazitäten sind bis an die Grenzen ausgelastet. Weitere Zugänge auf diesem Niveau für sind 2015 zu erwarten. In dieser Notsituation bedarf es zur Vermeidung von Obdachlosigkeit der Inanspruchnahme von Flächen, die bisher wegen ihrer kurzfristigen Verfügbarkeit davon ausgenommen waren. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist es richtig, dass jetzt doch geplant ist, auf dem Sülzbrack Container für die öffentliche Unterbringung aufzustellen? Ja, auf der genannten Fläche ist ein weiterer Standort der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) geplant. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. a. und Vorbemerkung. Wenn ja, a. wann ist diese Entscheidung getroffen worden? Nach Feststellung der Geeignetheit der Fläche für einen kurzfristigen Aufbau von Containern im Rahmen der am 2. März 2015 erfolgten Ortsbesichtigung hat die zuständige Behörde auf der Grundlage von § 3 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) noch am selben Tag entschieden, hier temporär einen weiteren Standort der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung zu errichten und zu betreiben. Im Übrigen siehe Drs. 20/13562. b. seit wann ist dem Bezirksamt Bergedorf diese Entscheidung bekannt und wie war das Bezirksamt im Detail in den Prozess der Entscheidungsfindung eingebunden? Drucksache 21/21 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Am 26. Februar 2015 wurde das Bezirksamt Bergedorf durch die Behörde für Inneres und Sport vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung über die beabsichtigte temporäre Nutzung des Festplatzes am Sülzbrack informiert. c. wie ist die Position des Bezirksamts zu diesen Planungen? Das Bezirksamt Bergedorf begleitet das Vorhaben konstruktiv, nachdem es auf die Auswirkungen hingewiesen hat. d. wann wurde die Bezirksversammlung Bergedorf über die Planung informiert? Die Vorsitzenden der Bezirksfraktionen wurden am 2. März über die Entscheidung informiert e. wann soll die öffentliche Unterbringung eröffnet werden und für welchen Zeitraum ist sie geplant? Die zuständige Behörde geht von einer Nutzung im Zeitraum von Ende März bis September 2015 aus. Der genaue Zeitpunkt der Inbetriebnahme steht in Abhängigkeit vom Baufortschritt derzeit noch nicht fest. 2. Am 4. Dezember 2014 hat der Bergedorfer Bezirksamtsleiter im Hauptausschuss der Bezirksversammlung berichtet: „Laut Protokoll der Lenkungsgruppe ist dort beschlossen, dass die Fläche am Sülzbrack nicht ins Notprogramm genommen wird, weil die Fläche 2015 nur zehn Monate zur Verfügung steht.“ a. Wann wurde dieser Beschluss geändert? Der genannte Beschluss der Lenkungsgruppe bezieht sich auf die Frage der (langfristigen ) Einrichtung einer Folgeunterkunft auf der Fläche am Sülzbrack, nicht auf die Errichtung eines Standortes der ZEA auf der Grundlage des SOG. Einer Änderung dieses Beschlusses bedurfte es daher für die am 2. März 2015 von der Behörde für Inneres und Sport getroffenen Entscheidung nicht. b. Welche Position hat das Bezirksamt Bergedorf bei der Änderung dieses Beschlusses vertreten? Entfällt. 3. Wann wurden die Anwohner über diese Planungen informiert? Falls eine Information noch nicht erfolgte, wann und wie soll diese erfolgen? Neben der erfolgten öffentlichen Berichterstattung und der Behandlung im öffentlich tagenden Stadtentwicklungsausschuss am 4. März hat am Dienstag, dem 10. März eine Informationsveranstaltung vor Ort stattgefunden. Zudem ist geplant, das Thema in der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 12. März 2015 zu behandeln. 4. Wie vertragen sich diese Planungen mit auf der Fläche regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen (Erntedankfest)? Wurden die Veranstalter bisher informiert und beteiligt? Wenn ja, wann und wie, wenn nein, warum nicht? Das Bezirksamt beabsichtigt, für die dort bis September geplanten Sondernutzungen im Gespräch mit allen Beteiligten Lösungen zu finden. Mit der Vorsitzenden des den Erntedankumzug ausrichtenden Vereins wurde am 4. März 2015 gesprochen. 5. Welche Flächen für eine öffentliche Unterbringung von Flüchtlingen im Bezirk Bergedorf befinden sich zurzeit in der Prüfung und wie ist der jeweils aktuelle Sachstand? Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) prüft derzeit für die öffentliche Unterbringung (Folgeunterbringung) eine Immobilie in der Kurt-A-KörberChaussee 39 e. Diesbezüglich sind noch baurechtliche und brandschutzrechtliche Fragen zu klären.