BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/211 21. Wahlperiode 17.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 09.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Umstrukturierung von Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) Gemäß Koalitionsvertrag soll die FHH zukünftig über elf anstelle der bisherigen zehn Behörden verfügen. Demzufolge stehen Umstrukturierungen und gegebenenfalls auch Umzüge an. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Am 15. April hat die Bürgerschaft den Ersten Bürgermeister gewählt und die von ihm berufenen Senatorinnen und Senatoren bestätigt. Der Senat hat in seiner Sitzung vom selben Tage die folgende Neustrukturierung der Behörden in Aussicht genommen:  Die Abteilung für Gleichstellung wechselt aus der bisherigen Behörde für Justiz und Gleichstellung in die neu einzurichtende Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung.  Der verbleibende Teil der bisherigen Behörde für Justiz und Gleichstellung geht in der neu einzurichtenden Justizbehörde auf.  Aus der bisherigen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt gehen eine neu einzurichtende Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie eine neu einzurichtende Behörde für Umwelt und Energie hervor; dabei wechselt die Abteilung Landschaftsplanung und Stadtgrün aus der bisherigen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in die neu einzurichtende Behörde für Umwelt und Energie. Im Übrigen wurden die zuständigen Behörden beauftragt, einen Gesetzentwurf für eine Änderung des Gesetzes über Verwaltungsbehörden vorzulegen und die erforderlichen Maßnahmen für die Umsetzung der vorgesehenen Behördenneustrukturierung zu treffen. Über die genauen strukturellen, personellen und sachlichen Veränderungen in den betroffenen Behörden wird unter Berücksichtigung ihrer fachlichen Zuständigkeiten und der politischen Schwerpunktsetzung des Senats entschieden werden. Wann dies abschließend der Fall sein wird, lässt sich derzeit nicht sicher prognostizieren . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Über wie viele Stellen jeweils welcher Besoldungs- beziehungsweise Entgeltstufen verfügten die Präsidialabteilungen der bisherigen zehn Behörden sowie der Senatskanzlei regulär gemäß Stellenplan zum 01.02.2014 sowie zum 01.02.2015? a. Wie viele dieser Stellen waren zu den genannten Stichtagen tatsächlich besetzt? b. Wie viele weitere Beschäftigte jeweils welcher Besoldungs- beziehungsweise Entgeltstufen arbeiteten zu den genannten Stichtagen Drucksache 21/211 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gegebenenfalls im Wege der Abordnung für die Präsidialabteilungen respektive die Senatskanzlei? (Bitte jeweils in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) angeben.) Siehe Anlage. Die dort genannten Stellen waren zum 1. Februar 2014 mit 116,13 und zum 1. Februar 2015 mit 113,71 Vollzeitäquivalenten besetzt. Zum Stichtag 1. Februar 2014 gab es keine Abordnungen in die Präsidialabteilungen. Zum Stichtag 1. Februar 2015 waren zwei Mitarbeiter A 13 in Präsidialabteilungen abgeordnet. 2. Über wie viele Stellen jeweils welcher Besoldungs- beziehungsweise Entgeltstufen sollen die Präsidialabteilungen der neuen elf Behörden sowie der Senatskanzlei regulär gemäß Stellenplan (beziehungsweise dessen Neufassungsentwurf) zukünftig verfügen? Siehe Vorbemerkung. a. Wie viele weitere Beschäftigte jeweils welcher Besoldungs- beziehungsweise Entgeltstufen sollen gegebenenfalls im Wege der Abordnung für die Präsidialabteilungen respektive die Senatskanzlei tätig werden? Wie viele sind es aktuell? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen sind aktuell zwei Mitarbeiter/-innen der Besoldungsgruppe A 13 im Wege der Abordnung für die Präsidialabteilungen tätig. b. Über wie viele Stellen jeweils welcher Besoldungs- beziehungsweise Entgeltstufen soll die Präsidialabteilung der neu zu schaffenden Behörde für Umwelt und Energie regulär gemäß Stellenplan (beziehungsweise dessen Neufassungsentwurf) zukünftig verfügen? Wie viele Beschäftigte jeweils welcher Besoldungs- beziehungsweise Entgeltstufen sollen ihr gegebenenfalls im Wege der Abordnung zur Verfügung stehen? c. Sofern der Senat zu obigen Fragen (ganz oder teilweise) noch keine Angaben machen kann: Bis wann wird er hierzu in der Lage sein? (Bitte jeweils in VZÄ angeben.) Siehe Vorbemerkung. 3. Über wie viele Ämter und Abteilungen verfügte die FHH in der bisherigen Behördenstruktur zum 01.02.2014 sowie zum 01.02.2015? 01.02.2014 01.02.2015 Ämter 44 44 Abteilungen 184 181 4. Über wie viele Ämter und Abteilungen soll die FHH in der neuen Behördenstruktur zukünftig verfügen? a. Welche Ämter und/oder Abteilungen werden gegebenenfalls unter dem Dach jeweils welcher neuen Behörde gegenüber der bisherigen Struktur neu geschaffen? b. Sofern der Senat zu obigen Fragen (ganz oder teilweise) noch keine Angaben machen kann: Bis wann wird er hierzu in der Lage sein? 5. Welche Ämter und/oder Abteilungen sollen zukünftig jeweils welcher anderen als der bisherigen Behörde unterstellt werden? a. In welchem Umfang sind dadurch gegebenenfalls räumliche Umzü- ge von circa wie vielen Beschäftigten der FHH notwendig? b. Mit welchen Kosten wird für diese Umzüge sowie die entsprechende Umstellung der IuK-Infrastruktur gerechnet? Aus dem Budget welcher Produktgruppen werden sie finanziert und wo genau im jeweiligen Ergebnisplan verbucht? c. Sofern der Senat zu obigen Fragen (ganz oder teilweise) noch keine Angaben machen kann: Bis wann wird er hierzu in der Lage sein? Siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/211 3 Anlage 01.02.2014 01.02.2015 Besoldungs-/ Entgeltgruppe Stellen insgesamt Stellen insgesamt A 16 5 5 A 15 1 2 A 14 13,5 14,5 A 13 12 11 A 12 6 5 A 11 10,5 11,5 A 10 1 1 A 9 3 3 A 8 1 1 A 7 1 1 E 15 3 3 E 14 9 9 E 13 11 11 E 12 3 3 E 11 3 3 E 10 0 0 E 9 3 2 E 8 22 22 E 7 0 0 E 6 4 4 E 5 3 3 Da es keine allgemein gültige Definition des Begriffs Präsidialabteilung gibt, wurden die Arbeitsbereiche zugrunde gelegt, die als Intendanz für die jeweiligen Behördenleitungen fungieren. Über eine derartige Intendanz verfügt die Senatskanzlei nicht.