BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2110 21. Wahlperiode 10.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 03.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere Aus den Antworten des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage zu der Drs. 21/1699 ergeben sich weitere Fragestellungen hinsichtlich des Todesfalles eines Migranten am 8. September 2015 in der Asklepios Klinik Wandsbek sowie hinsichtlich der medizinischen Versorgung von Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung im Allgemeinen. Am 7. September 2015 hatte die Asklepios Klinik Wandsbek die folgenden Spezialkliniken um die Aufnahme des Patienten ersucht: Asklepios Klinik St. Georg, Asklepios Klinik Harburg, UKE, Albertinen-Krankenhaus und eine namentlich nicht bekannte Klinik in Lübeck. Laut Medienberichten verweigerten die angefragten Kliniken die Aufnahme aufgrund der fehlenden Krankenversicherung . Mehrere der angefragten Kliniken begründeten die Verweigerung der Aufnahme mit dem Hinweis, dass alle für den herzchirurgischen Eingriff benötigten OP-Säle belegt waren und daher eine Übernahme weiterer herzchirurgischer Notfälle nicht möglich war. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie waren am 7.9.2015 und am 8.9.2015 die Belegungssituationen in den herzchirurgischen Abteilungen und OP-Sälen in den angefragten Kliniken? (Bitte die Belegungspläne für die für herzchirurgische Versorgung relevanten Abteilungen und OP-Säle anfügen.) Über herzchirurgische Versorgungsangebote verfügen in Hamburg folgende Krankenhäuser : • Albertinen-Krankenhaus • Asklepios Klinik Harburg – Cardio CliniC • Asklepios Klinik St. Georg • Universitäres Herzzentrum am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) Die Albertinen-Krankenhäuser und das Universitäre Herzzentrum Hamburg GmbH (UHZ) am UKE mit Herzchirurgischen Abteilungen haben wie folgt Stellung genommen : Das Albertinen-Krankenhaus hat dargelegt, dass am 7. September 2015 alle vier OPSäle der Herzchirurgie hochausgelastet waren und dies vor dem Hintergrund, dass drei Mitarbeiter vom OP-Pflegepersonal krankheitsbedingt ausgefallen waren. Hinzu kam eine Notoperation in der Nacht. Am 8. September 2015 konnten krankheitsbedingt nur drei Operationssäle genutzt werden. Diese waren belegt. Darüber hinaus waren an beiden Tagen alle 14 Betten der Intensivstation ganztägig mit intensivpflich- Drucksache 21/2110 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 tigen Patientinnen und Patienten belegt. Außerhalb der Regelarbeitszeit hält das Albertinen-Krankenhaus ein OP-Team im Bereitschaftsdienst vor. Das Universitäre Herzzentrum Hamburg GmbH (UHZ) am UKE hat mitgeteilt, dass am 7. September 2015 eine Notfall-OP vom herzchirurgischen Dienst-Team des UHZ durchgeführt wurde. Im UHZ war zudem über die Notaufnahme des UKE ein weiterer herzchirurgischer Notfall kurz vor Mitternacht aufgenommen worden, dessen NotfallOP im UHZ erst gegen 07 Uhr am 8. September 2015 beendet war. Im Übrigen siehe Drs. 21/1699. 2. In welcher Form und in welcher Regelmäßigkeit werden die Hamburger Plankrankenhäuser auf ihre Verpflichtungen zur Versorgung von Menschen ohne Aufenthaltspapiere hingewiesen? Die Hamburger Plankrankenhäuser werden mit den Feststellungbescheiden (Aufnahme in den Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg oder bei Veränderungen des Versorgungsangebotes während der Laufzeit des Krankenhausplans) darauf hingewiesen, dass „der Krankenhausträger im Rahmen seiner Aufgabenstellung und soweit die erforderlichen Fachabteilungen bestehen, die Krankenhausversorgung sicherzustellen hat ohne Rücksicht auf Art und Schwere der Erkrankungen, soziale Stellung, Herkunft und Konfession der Patientinnen und Patienten sowie darauf, wer zur Zahlung der Pflegesätze verpflichtet ist.“ 3. Welche Möglichkeiten gibt es in Hamburg für Menschen ohne Aufenthaltspapiere und ohne Krankenversicherung, über die Clearingstelle hinaus , sich ohne Preisgabe von persönlichen Daten in medizinische, zahnmedizinische oder sonstige gesundheitliche Behandlung zu begeben , die über eine Notfallversorgung hinaus geht? a. Welche Möglichkeiten haben chronisch Kranke ohne Aufenthaltspapiere und ohne Krankenversicherung, über die Clearingstelle hinaus , sich ohne Preisgabe von persönlichen Daten in medizinische, zahnmedizinische oder sonstige gesundheitliche Behandlung zu begeben, die über eine Notfallversorgung hinaus geht? Neben der „Clearingstelle Gesundheitsversorgung Ausländer“ (Clearingstelle) beim Flüchtlingszentrum Hamburg, die in erster Linie eine Beratung hinsichtlich einer Absicherung im Krankheitsfall anbietet, gibt es diverse medizinische Anlaufstellen in Hamburg , an die sich Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus wenden können: „anDOCken“ beim Diakonischen Werk, Malteser Migranten Medizin (MMM), Praxis ohne Grenzen, Medibüro, Migrantenmedizin westend. b. Welche Möglichkeiten haben EU-Bürger/-innen seit Anfang 2015, sich ohne Preisgabe von persönlichen Daten in medizinische, zahnmedizinische oder sonstige gesundheitliche Behandlung zu begeben, die über eine Notfallversorgung hinaus geht? Grundsätzlich besteht für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die sich in Deutschland aufhalten, ein Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, insbesondere über eine Krankenversicherung in Deutschland oder im Heimatland. Zudem müssen EUBürgerinnen und EU-Bürger aufgrund der umfassenden Freizügigkeitsregelungen sich grundsätzlich nicht vor ausländerrechtlichen Konsequenzen bei einer etwaigen Preisgabe von persönlichen Daten fürchten. Da es in der Praxis jedoch teilweise Probleme bei der Aufnahme in die Krankenversicherungen gibt, werden EU-Bürgerinnen und EU-Bürger seit Anfang 2015 durch die Clearingstelle in Kooperation mit der „Fachstelle Zuwanderung Osteuropa“ des Diakonischen Werkes und der Evangelischen Auslandsberatung e.V. im Rahmen einer intensiven Einzelfallbegleitung bei der Umsetzung ihres Krankenversicherungsschut- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2110 3 zes unterstützt. Sofern eine ärztliche Behandlung dringend benötigt wird und der Krankenversicherungsschutz in der Kürze der Zeit nicht durchsetzbar ist, erfolgt ein paralleler Verweis durch die Clearingstelle an die Grundsicherungs- und Sozialdienststellen (Sozialämter) der Bezirksämter, um die erforderliche Behandlung kurzfristig zu ermöglichen. Im Übrigen siehe Antworten zu 3. a. und 3. b. 4. Hält der Senat die Angebote zur Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Aufenthaltspapiere und ohne Krankenversicherung für ausreichend und wirkungsvoll? Ja. Die vom Senat finanzierte Clearingstelle leistet einen wichtigen Beitrag, um Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in die Regelversorgungssysteme zu integrieren. Das Angebot der Clearingstelle wird von den Betroffenen sehr gut angenommen und gilt als bundesweites „Best-PracticeBeispiel “. Darüber hinaus besteht eine regelmäßige und intensive Zusammenarbeit zwischen der Clearingstelle und den medizinischen Anlaufstellen sowie anderen sozialen Einrichtungen in Hamburg (siehe Antworten zu Fragen 3. a. und 3. b.). Zudem ist das Angebot im Juli 2015 um eine „Mobile Clearingstelle“ ergänzt worden, die Beratungsleistungen aufsuchend vor Ort in bedarfsmeldenden medizinischen Anlaufstellen anbietet. 5. Welche Möglichkeiten nutzt der Senat, um die ambulante Versorgung von Menschen ohne Aufenthaltspapiere ohne die Preisgabe persönlicher Daten zu unterstützen? Die zuständigen Behörden verfolgen als Grundsatz das Ziel, Betroffene in die Regelversorgungssysteme zu integrieren. Dort, wo eine Integration möglich ist, sollte diese auch umgesetzt werden. Langfristig stellt dies die bessere Lösung dar als eine dauerhafte Abhängigkeit von Hilfsangeboten. Sofern die Integration in die Regelsysteme im Einzelfall keinen Erfolg hat und keine Selbsthilfemöglichkeiten bestehen, können unter Umständen aus humanitären Gründen die Behandlungskosten für eine Akutversorgung aus dem bei der Clearingstelle eingerichteten Notfallfonds übernommen werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 6. Eine Abrechnung der Behandlungskosten von Menschen ohne Aufenthaltspapiere ist über das Sozialamt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich bei akuten oder schmerzhaften Erkrankungen möglich . Bei Notfallversorgungen greift der „verlängerte Geheimschutz“. a. Wie viele Anträge zur Kostenübernahme der Behandlungskosten von Menschen ohne Aufenthaltspapiere durch das Sozialamt gab es vonseiten der Hamburger Krankenhäuser im aktuellen und in den vergangen fünf Jahren? (Bitte nach Jahren und Krankenhäusern aufschlüsseln.) Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Zahlen der Krankenhäuser vor. Darüber hinaus werden die in den Bezirksämtern eingehenden Anträge statistisch nicht erfasst und können auch aus der Erinnerung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter nicht ermittelt werden. Eine händische Auswertung von mehreren 10.000 Leistungsakten kann in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erfolgen. Im Übrigen ist aus den Anträgen von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten zur Übernahme von Behandlungskosten nicht immer erkennbar, ob es sich um Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus handelt. Die Bezirksämter erhalten auch Anträge von Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen zur Übernahme der Behandlungskosten von Menschen mit einem legalen Aufenthalt, aber ohne Krankenversicherung. b. In wie vielen Fällen handelte es sich um Notfallversorgung? (Bitte nach Jahren und Krankenhäusern aufschlüsseln.) c. Wie viele schwangere Frauen ohne Aufenthaltspapiere wurden im aktuellen und in den letzten fünf Jahren in den Hamburger Krankenhäusern behandelt? Drucksache 21/2110 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die folgenden Angaben der Hamburger Plankrankenhäuser sind aufgrund der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht vollständig. Darüber hinaus wird das Kriterium „kein Aufenthaltstitel“ in den Krankenhäusern nicht dokumentiert, da es für die Behandlung nicht relevant ist. Hier haben sich die Krankenhäuser über die Kriterien „kein Kostenträger/Sozialamt“ sowie Herkunftsland ungleich Deutschland beholfen. Krankenhaus 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Kath. Marienkrankenhaus 5 stationär, 12 ambulant 5 stationär, 19 ambulant 28 stationär, 21 ambulant 21 stationär, 11 ambulant 12 stationär, 27 ambulant 11 stationär, 69 ambulant Asklepios Klinik Barmbek 10 Geburten 15 Geburten 9 Geburten 3 Geburten 3 Geburten 5 Geburten Bethesda Krankenhaus Bergedorf k.A k.A k.A k.A 1 Fall k.A. Agaplesion Diakonieklin -ikum Hamburg k.A k.A 13 16 10 4 AlbertinenKrankenhaus - - 1 3 1 k.A Universitätsklinikum Hamburg -Eppendorf - 7 11 12 12 Bis 4.11.: 18 d. Wie erhalten in Deutschland geborene Kinder von Geflüchteten, die keine Aufenthaltspapiere haben, ihre Geburtsurkunde von den Behörden? Grundsätzlich wird die Urkunde von dem registerführenden Standesamt ausgestellt. Wird das Register bereits in elektronischer Form geführt, so kann jedes hamburgische Standesamt diese Urkunde ausstellen. Siehe auch Drs. 21/1813. e. Wie viele Anträge zur Kostenübernahme der Behandlungskosten von Menschen ohne Aufenthaltspapiere durch das Sozialamt gab es vonseiten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im aktuellen und in den vergangen fünf Jahren? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln .) Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Zahlen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. a. f. Wie hoch sind die über das Sozialamt abgerechneten Behandlungskosten von Menschen ohne Aufenthaltspapiere in den Hamburger Krankenhäusern im aktuellen und in den vergangenen fünf Jahren? (Bitte nach Krankenhäusern und Jahren aufschlüsseln.) g. Wie hoch sind die über das Sozialamt abgerechneten Behandlungskosten von Menschen ohne Aufenthaltspapiere bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Hamburg im aktuellen und in den vergangenen fünf Jahren? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Siehe Antworten zu 6. a und 6. e. h. Wie hoch sind die offenen Forderungen der Hamburger Krankenhäuser zur Kostenübernahme der Behandlungskosten für Menschen ohne Aufenthaltspapiere gegenüber dem Sozialamt? Die Angaben in Anlage 1 zu offen gebliebenen Forderungen sind von Hamburger Plankrankenhäusern übermittelt worden und aufgrund der für die Beantwortung dieser Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht vollständig und nicht qualitätsüberprüft. Es handelt sich teilweise um Schätzwerte. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2110 5 i. Wie hoch sind die offenen Forderungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zur Kostenübernahme der Behandlungskosten für Menschen ohne Aufenthaltspapiere gegenüber dem Sozialamt? Siehe Antworten zu 6. a und 6. e. j. Wie viele Anträge zur Kostenübernahme hat das Sozialamt im aktuellen und in den vergangenen fünf Jahren abgelehnt? k. In wie vielen Fällen hat das Sozialamt in den letzten fünf Jahren die Daten von nicht aufenthaltsberechtigten Menschen bei Kenntnisnahme an die Ausländerbehörde übermittelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Dies wird statistisch durch die Bezirksämter nicht erfasst und kann auch aus der Erinnerung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter nicht ermittelt werden. Eine händische Auswertung von mehreren 10.000 Leistungsakten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 7. Die Clearingstelle des Flüchtlingszentrums Hamburg unterstützt Menschen ohne Papiere dabei Zugang zu medizinischer Versorgung zu erhalten. a. Wie viele Menschen ohne Aufenthaltspapiere und EU-Bürger/-innen haben im aktuellen Jahr und in den letzten drei Jahren die Clearingstelle in Anspruch genommen? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Jahr Zahl der Menschen, mit denen Beratungsgespräche geführt wurden (ohne „Bagatellberatungen“ und reine Telefonkontakte) Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EUBürger (Menschen ohne Aufenthaltspapiere) EU-Bürgerinnen und EU-Bürger Gesamt 2012 165 87 252 2013 273 178 451 2014 371 184 555 Jan.- Okt. 2015 335 103 438 Quelle: Flüchtlingszentrum Hamburg b. Wie viele Menschen ohne Aufenthaltspapiere und EU-Bürger/-innen wurden im aktuellen und in den letzten fünf Jahren in die rechtlichen und sozialen Versorgungssysteme integriert? Die statistische Erfassung der Zahl der Menschen, die durch die Beratungsarbeit der Clearingstelle in die Regelversorgungssysteme integriert wurden, ist sehr schwierig, da viele Ratsuchende nach einer erfolgreichen Integration nicht mehr in der Clearingstelle vorsprechen. Vor diesem Hintergrund stellen die nachfolgenden Zahlen lediglich einen Ausschnitt der tatsächlichen Integrationsleistung dar. Im Übrigen ist die Clearingstelle erst seit 2012 tätig. Jahr Zahl der Menschen, die erfolgreich in die Regelversorgungssysteme integriert wurden Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EUBürger (Menschen ohne Aufenthaltspapiere) EU-Bürgerinnen und EU-Bürger Gesamt 2012 11 9 20 2013 25 12 37 2014 31 16 47 Jan.- Okt. 2015 6 12 18 Drucksache 21/2110 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Methodischer Hinweis: Die Zuordnung zu den Jahren erfolgt auf Grundlage des Zeitpunkt des Beratungsbeginns, auch wenn die tatsächliche Integration unter Umständen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ist. Quelle: Flüchtlingszentrum Hamburg c. Mit welcher Begründung erfolgt keine Kostenübernahme aus dem Notfallfonds der Freien und Hansestadt Hamburg für EU-Bürger/- innen seit 01/2015? Siehe Antwort zu 3. b. d. In wie vielen Fällen wurde die Kostenübernahme von Behandlungskosten für EU-Bürgerinnen für das laufende Jahr und die letzten drei Jahre beantragt und in wie vielen Fällen bewilligt? Wie lang ist der Bearbeitungszeitraum von Antragstellung bis zur Entscheidung? Jahr Zahl der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die eine Förderung aus dem Notfallfonds beantragt haben Davon tatsächlich bewilligt 2012 87 44 2013 178 140 2014 184 159 Quelle: Flüchtlingszentrum Hamburg Von Januar bis Oktober 2015 wurden 66 EU-Bürgerinnen und EU-Bürger von der Clearingstelle an die Grundsicherungs- und Sozialdienststellen der Bezirksämter verwiesen , um eine kurzfristige Behandlung zu ermöglichen. Der Bearbeitungszeitraum der Clearingstelle im Zeitraum von 2012 bis 2014 lag durchschnittlich bei circa zehn Tagen. Für 2015 liegen noch keine statistischen Daten vor. e. Wie hoch ist die Anzahl der Fälle im aktuellen und in den letzten drei Jahren, in denen die Behandlungskosten über den Notfallfonds finanziert wurden? Jahr Zahl der Personen, die eine Förderung aus dem Notfallfonds erhalten haben 2012 170 2013 337 2014 397 Jan.-Okt. 2015 222 Quelle: Flüchtlingszentrum Hamburg f. Wie hoch ist Summe, der über den Notfallfonds der Clearingstelle finanzierten Behandlungskosten im aktuellen und in den letzten drei Jahren? Jahr Aufwendungen im Notfallfonds (Kosten für Behandlung und Rezepte) 2012 148.514,06 € 2013 198.679,44 € 2014 237.726,74 € Jan.-Okt. 2015 116.726,10 €* * tatsächlich ausgezahlt (das heißt ohne Kostenzusagen, für die noch keine Rechnungen eingegangen sind) Quelle: Flüchtlingszentrum Hamburg g. In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen wurde die Finanzierung der Behandlungskosten von Menschen ohne Aufenthaltspapiere über den Notfallfonds im aktuellen und in den letzten drei Jahren verweigert? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2110 7 Siehe Anlage 2. Für die Jahre 2012 bis 2014 ist eine differenzierte Darstellung der Zahlen zwischen Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürgern sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern nicht möglich. Die Tabellen für die Jahre 2012 bis 2014 enthalten daher die kumulierten Werte für beide Personengruppen. Die Tabelle für das Jahr 2015 weist ausschließlich die Zahlen in Bezug auf Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger aus. Drucksache 21/2110 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 1 Krankenhaus 2010 Euro 2011 Euro 2012 Euro 2013 Euro 2014 Euro 2015 Euro Kath. Marienkrankenhaus, nur stationäre Fälle k.A. k.A. k.A. rd. 27.500 rd. 36.600 rd. 33.600 Asklepios Klinik Barmbek rd.4.000 rd. 12.500 rd. 6.600 rd. 21.800 0 k.a. möglich Bethesda Krankenhaus Bergedorf rd. 21.000 rd. 5.000 rd. 37.000 7.200 rd. 9.300 rd. 3.110 Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg rd. 9.600 derzeit rd. 24.000 Ev. Amalie SievekingKrankenhaus 6.702,86 Wilhelmsburger Krankenhaus Groß Sand 125.000 Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift derzeit rd. 273.100. Altonaer Kinderkrankenhaus derzeit rd. 21.000 Schön Klinik Hamburg Eilbek derzeit 6.200 Berufsgenossenschaftlches Unfallkrankenhaus Hamburg ca. 20.000 ca. 20.000 ca. 20.000 ca. 20.000 ca. 20.000 ca. 20.000 Albertinen-Krankenhaus seit 2010 ca. 77.000 Universitäts-Klinikum Hamburg -Eppendorf rd. 1,67 Mio Universitäres Herzzentrum rd. 57.700 Helios Mariahilf Klinik Hamburg rd. 500.000 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2110 9 Anlage 2 2012: Grund Zahl Aufenthalt möglich 24 Duldung beantragt 11 Eigenes Einkommen 2 Einkommen des Partners 10 Krankenversichert im Heimatland 26 Krankenversichert in Deutschland 4 Nicht AsylbLG – kompatibel 8 Nicht in Hamburg wohnhaft 6 Tourist 16 Verpflichtungserklärung Dritter 16 Sonstiges 1 Summe 114 2013: Grund Zahl Aufenthalt möglich 19 Duldung beantragt 9 Eigenes Einkommen 5 Einkommen des Partners 14 Krankenversichert im Heimatland 11 Krankenversichert in Deutschland 7 Nicht AsylbLG – kompatibel 4 Nicht in Hamburg wohnhaft 2 Tourist 28 Verpflichtungserklärung Dritter 8 Sonstiges 1 Summe 108 2014: Grund Zahl Aufenthalt möglich 26 Duldung beantragt 21 Eigenes Einkommen 5 Einkommen des Partners 15 Krankenversichert im Heimatland 18 Krankenversichert in Deutschland 8 Nicht AsylbLG – kompatibel 8 Nicht in Hamburg wohnhaft 9 Tourist 39 Verpflichtungserklärung Dritter 13 Sonstiges 10 Summe 172 Jan.-Okt. 2015: Grund Zahl Aufenthalt möglich 21 Duldung beantragt 7 Eigenes Einkommen 8 Einkommen des Partners 5 Krankenversichert im Heimatland 9 Krankenversichert in Deutschland 3 Nicht AsylbLG – kompatibel 4 Drucksache 21/2110 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Grund Zahl Nicht in Hamburg wohnhaft 8 Tourist 21 Verpflichtungserklärung Dritter 8 Sonstiges 13 Summe 107