BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2111 21. Wahlperiode 10.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 03.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Wie erfolgreich war die Masernkampagne des Senats? In der parlamentarischen Diskussion herrscht Einigkeit darüber, dass die Impfquote für Infektionskrankheiten sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen erhöht werden muss, wenn das Ziel der Herdenimmunität erreichbar sein soll. So haben die letzten Masernausbrüche in Deutschland gezeigt, dass vor allem auch junge Erwachsene vermehrt betroffen waren. Ihr Impfschutz ist vielfach nicht ausreichend. Doch nicht nur für junge Erwachsene, sondern auch und gerade für immungeschwächte Personen bedeutet dies ein erhöhtes Risiko, da die Krankheitsverläufe zum Teil sehr schwerwiegend und sogar häufig mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden sind. Einem Antrag der CDU-Fraktion nach vermehrter Aufklärung durch Datenerhebung des Impfstatus von Erwachsenen vor allem in sensiblen Einrichtungen (Drs. 21/482) wollten die Regierungsfraktionen allerdings nicht folgen. Die Diskussion hat den Senat aber schlussendlich doch zum Handeln bewegt. Mit einem Beschluss der Landeskonferenz Versorgung haben sich verschiedene Akteure des Gesundheitswesens in Hamburg zusammengeschlossen , um mit einer gemeinsamen, zwei Wochen dauernden Kampagne mit der zuständigen Behörde im September 2015 auf die Risiken einer Masernerkrankung aufmerksam zu machen. Verstärkt wird nun für die notwendige Impfung geworben. An der Kampagne beteiligen sich Krankenkassen , Arztpraxen, Krankenhäuser, Hebammen, Behörden und große Unternehmen in Hamburg. Außerdem halten die Gesundheitsämter in den Bezirken ein zusätzliches Impfangebot gegen Masern vor. Alle diese Maßnahmen sind richtig und lobenswert. Entscheidend bei allen Kampagnen ist jedoch, dass sich der Impfstatus signifikant verbessert und die Gefahr für Kinder und Erwachsene an Masern zu erkranken weiter minimiert wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Behörden der Stadt Hamburg beteiligen sich nicht an dieser Kampagne? Beteiligt haben sich neben der für die Kampagne verantwortlichen Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG), die Behörde für Inneres und Sport (BIS) die Justizbehörde (JB), Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovationen (BWVI) und das Personalamt (PA). Hierüber wurden auch Multiplikatoren wie zum Beispiel die Kindertageseinrichtungen, Schulen, Universitäten und Sportverbände in die Kampagne eingebunden. Drucksache 21/2111 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele und welche Unternehmen haben sich an der Kampagne beteiligt ? Siehe dazu die Homepage der Masernkampagne, www.hamburg.de/masern. 3. Welche Maßnahmen (zum Beispiel werbend, ärztliche Beratung, Angebot der Impfung et cetera) wurden zur Aufklärung genutzt? Auf die Kampagne wurde mit Plakaten in U-Bahn und S-Bahn, an den Stadtinformationsanlagen und Kultursäulen sowie unter anderem in Arztpraxen, Kindergärten oder Schulen hingewiesen, ebenso über CityCards in Kneipen, Restaurants und Sportstätten in Hamburg. Genutzt wurden für die Aufklärung über die Masernimpfung der Flyer der Kampagne und die Homepage der Kampagne, die auch über den QR-Code auf den Plakaten und CityCards erreichbar war. Ebenso genutzt wurden die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der zuständigen Behörde und der sonstigen Mitglieder der Landeskonferenz Versorgung (über zum Beispiel Newsletter, Mitgliederzeitschriften et cetera) und die spezifischen Beratungsangebote während der Kampagne durch die Gesundheitsämter. Darüber hinaus haben auch das Zentrum für Impfmedizin des Instituts für Hygiene und Umwelt, der arbeitsmedizinische Dienst der Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (AMD), die beteiligten Krankenhäuser und Unternehmen sowie über die Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte eine spezifische Beratung und Aufklärung über die Masernimpfung angeboten. 4. Hat sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde darum bemüht, kleine und mittlere Unternehmen für diese Kampagne zu gewinnen? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und mit welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht? Es wurden alle Unternehmen in Hamburg angeschrieben, die seit 2008 als Betriebe mit vorbildlicher Arbeitsschutzorganisation von der zuständigen Behörde ausgezeichnet wurden, um sie für die Kampagne zu gewinnen. Von diesen 80 Unternehmen sind 13 mittelgroße Betriebe (bis 250 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer). Keiner dieser 13 Betriebe hat sich an der Kampagne beteiligt. 5. Ist die Handelskammer einbezogen worden? Wenn nein, warum nicht? Nein. In der zur Verfügung stehenden Vorbereitungszeit der Kampagne von vier Monaten war eine Ausweitung auf weitere Akteure, die mit einem hohen zusätzlichen Koordinierungs- und Steuerungsaufwand verbunden gewesen wäre, aus zeitlichen Gründen nicht möglich. 6. Hat sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde darum bemüht, Unternehmen aus dem Handwerk für diese Kampagne zu gewinnen? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und mit welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antworten zu 4. und zu 5. 7. Warum ist die Handwerkskammer nicht in diese Kampagne involviert? Siehe Antwort zu 5. 8. Hat sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde darum bemüht, die Hamburgischen Hochschulen für diese Kampagne zu gewinnen? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und mit welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2111 3 Die BWFG hat an den staatlichen Hamburger Hochschulen Plakate und Flyer zur Masernkampagne mit dem Ziel verteilt, eine breite Öffentlichkeit an den Universitäten für dieses Thema zu sensibilisieren und im Sinne der Masernkampagne zu informieren . 9. Am ersten Wochenende im Oktober 2015 sollte bei einem Heimspiel des FC St. Pauli in der 2. Bundesliga eine Masernimpfung angeboten werden . Ist dieses Angebot erfolgt und hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Erfolge und Ergebnisse (das heißt von wie vielen Menschen wurde dieses Angebot angenommen) überprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Bei der Impfaktion bei dem Heimspiel des FC St. Pauli am 3. Oktober 2015 haben sich Besucherinnen und Besucher des Spiels über die Masernimpfung informiert und beraten lassen. Insgesamt wurden vor und nach dem Spiel 21 Personen geimpft, davon neun Frauen und zwölf Männer im Alter von 24 bis 46 Jahren. 10. Welche weiteren Unternehmen, Betriebe, öffentlichen Einrichtungen et cetera haben eine Impfung vor Ort angeboten? Von den Unternehmen und Betrieben, die sich an der Kampagne beteiligt haben, haben bis auf Airbus Operation GmbH, SPIE GmbH Facility Solutions Hamburg Flughafen und BFW Berufsförderungswerk Hamburg GmbH alle eine eigene Impfung vor Ort angeboten. In den Sprechstunden des AMD ebenso wie über den arbeitsmedizinischen Dienst in den Asklepios Kliniken Altona, Barmbek, Wandsbek, Harburg, St. Georg, Rissen und in der Facharztklinik bestand im Kampagnenzeitraum die Möglichkeit , sich gegen Masern impfen zu lassen. Neben den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wurden Impfungen darüber hinaus auch in den Impfsprechstunden der Gesundheitsämter sowie im Zentrum für Impfmedizin des Instituts für Hygiene und Umwelt angeboten. 11. Wie viele Impfdosen wurden im Rahmen der Kampagne insgesamt bisher zusätzlich verabreicht? Für die Kampagne wurden insgesamt 2.020 Dosen Impfstoff an die beteiligten Unternehmen , den arbeitsmedizinischen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg, die Hamburgische Krankenhausgesellschaft und den Öffentlichen Gesundheitsdienst verteilt. Die Rückläufe der Ergebnisse, die zu den verimpften Dosen erhoben wurden, dauern noch an. 12. Mit welchen Kosten ist diese Kampagne verbunden und wie lange dauert sie noch an? Für die zuständige Behörde sind im Rahmen der Kampagne Kosten von circa 34.000 Euro entstanden. Die ersten Plakatierungen für die Kampagne begannen am 1. September 2015 und endeten am 14. Oktober 2015. Die Homepage bleibt online geschaltet . Hierüber können der Flyer, die CityCard und alle Plakatmotive auch weiterhin heruntergeladen werden. Diese sind alle so gestaltet worden, dass sie auch unabhängig vom Kampagnenzeitraum weiter eingesetzt werden können. 13. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bereits die Ergebnisse und Erfolge dieser Kampagne als Zwischenstand überprüft? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Mit der Kampagne wurde eine hohe Aufmerksamkeit und Sensibilisierung für das Thema erreicht. Eine abschließende Bewertung steht noch aus. Im Übrigen siehe Antwort zu 11.