BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2112 21. Wahlperiode 10.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 03.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Laufzeit der Mietverträge von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber Zu Unterbringung von Flüchtlingen mietet die Freie und Hansestadt Hamburg zahlreiche Unterkünfte im Stadtgebiet an. Laut Presseberichten schließt der Senat diese Verträge über Laufzeiten von zehn, zum Teil auch 15 Jahren, ab. Vergleichbare Laufzeiten von Mietverträgen von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber wurden vom Rechnungshof Sachsen-Anhalt erst kürzlich als zu lang gerügt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele und welche Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber wurden in den letzten zwölf Monaten angemietet? Welche Kapazitäten haben die jeweiligen Unterkünfte? Zehn Immobilien wurden in den letzten zwölf Monaten für die Zentrale Erstaufnahme angemietet: Objekt Plankapazität 2015 Vertragslaufzeit (Jahre) Albert-Einstein-Ring 760 15 Hörgensweg 850 1 Kieler Straße 440 * Kurt-A.-Körber-Chaussee 675 1 Neuland II 750 * Osterrade 240 5 Rugenbarg 900 1 Wiesendamm 250 0,5 Bargkoppelweg 60 ca. 600 (noch in Planung) 10 * endgültige Mietverträge liegen noch nicht vor 13 Immobilien wurden in den letzten zwölf Monaten für die öffentlich-rechtliche Unterbringung angemietet: Objekt Plankapazität 2015 Vertragslaufzeit (Jahre) Holsteinischer Kamp 100 15 Hufnerstaße 157 2,5 Eiffestraße 48 334 10 Wendenstraße 164 5 Alsenstraße 80 8 Heinrich-Hertz-Str. 125 116 15 Lohkoppelweg 38 10 Sieker Landstraße 212 15 August-Krogmann-Str.52 Detailplanungen laufen 2 Drucksache 21/2112 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Objekt Plankapazität 2015 Vertragslaufzeit (Jahre) Weidenbaumsweg Detailplanungen laufen 1 Eiffestraße 398 Detailplanungen laufen 15 Am Stadtrand 35-37 Detailplanungen laufen 15 2. Welche Miet- beziehungsweise Pachtlaufzeiten wurden jeweils mit den Eigentümern abgeschlossen und welche Möglichkeiten bestehen die Mietverträge frühzeitig aufzulösen? Welche finanziellen Risiken ergeben sich aus der frühzeitigen Auflösung der Mietverträge? Die Festlaufzeiten der vereinbarten Miet- beziehungsweise Pachtverträge der letzten zwölf Monate für die öffentlich-rechtliche Unterbringung bewegen sich zwischen einem Jahr und 15 Jahren, siehe Antwort zu 1. Zudem wurde ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen. Es gelten regelhaft die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten. 3. Inwiefern wurde geprüft, ob die Mietverträge mit einer kürzeren Laufzeit (von beispielsweise fünf Jahren), aber einer Option zur Verlängerung (zu gleichen Konditionen) abgeschlossen werden können? Bei jeweiligen Abschlüssen von Mietverträgen für Zentrale Erstaufnahmen oder für öffentlich-rechtliche Unterbringungen werden alle Optionen bezüglich der wirtschaftlich und organisatorisch sinnvollen Laufzeiten berücksichtigt. Hierzu gehören selbstverständlich auch Laufzeiten mit Verlängerungsoptionen. 4. Sind für den Abschluss der Mietverträge Maklercourtagen angefallen? Wenn ja, in welcher Höhe und bei welchen Objekten ist eine Maklercourtage angefallen? Nur bei einigen Objekten der Zentralen Erstaufnahme sind Courtagen in marktüblicher Höhe angefallen. Darüber hinaus sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etwaiger Vertragspartner in ständiger Praxis davon ab, zu einzelnen Mietverträgen Stellung zu nehmen. 5. Sind für den Abschluss der Mietverträge sonstige Abschluss- oder Vertragsgebühren angefallen? Wenn ja, in welcher Höhe und bei welchen Objekten sind diese Gebühren angefallen? Für die abgeschlossenen Mietverträge für die öffentlich-rechtliche Unterbringung sind keine sonstigen Abschluss- oder Vertragsgebühren fällig geworden.