BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2113 21. Wahlperiode 10.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten André Trepoll (CDU) vom 03.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterbringung Am Aschenland II Die Art und Weise der Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtteil Neugraben -Fischbek sorgt bei den Bewohnern für steigenden Unmut. Dabei stehen die Planungen für den Bau von Folgeunterkünften Am Aschenland II und vor allem die Größe der Einrichtung in der Kritik. Laut Drs. 21/1937 sollen allein hier 3.000 Personen untergebracht werden. In der Harburger Bezirksversammlung am 22. September 2015 haben SPD und CDU als Reaktion auf die Bedenken der Bürger einen gemeinsamen Antrag zur Flüchtlingsunterbringung Am Aschenland II mit konkreten Forderungen eingebracht. Es stellt sich die Frage, wie der rot-grüne Senat mit dem Beschluss der Bezirksversammlung Harburg und den konkreten Forderungen im Einzelnen verfährt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat der Bezirksversammlung Harburg eine Stellungnahme auf ihren Beschluss vom 22.09.2015 (Drs.- Nummer 20-0942) zugeleitet. Die beteiligten Behörden, das zuständige Bezirksamt sowie die beauftragten städtischen Unternehmen konkretisieren die bisherigen Planungen und bereiten die Umsetzung aller erforderlichen Schritte vor. Die Planungen sind gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der IBA Hamburg GmbH – Internationale Bauausstellung – (IBA) und der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt: 1. Die Bezirksversammlung ist der Auffassung, dass statt Großsiedlungen lieber kleine Einheiten mit 170 bis 220 Plätzen gebaut werden sollten, die dann gleichmäßig über den Bezirk verteilt werden. Wie gedenkt der Senat auf diese Wünsche der Bezirksversammlung zu reagieren? Nach Auffassung des Senats gibt es angesichts des erheblich gestiegenen und weiter steigenden Bedarfs an Unterbringungsplätzen für Flüchtlinge und Asylbewerber keine Möglichkeit, die benötigten Plätze ausschließlich in kleinen Einrichtungen zu schaffen. Er plant deshalb, in allen Hamburger Bezirken eine Flüchtlingsunterkunft mit jeweils rund 3.000 Unterbringungsplätzen zu errichten. Da auch diese Einrichtungen den Bedarf nicht vollständig decken werden, suchen die zuständigen Behörden laufend weiter nach geeigneten Immobilien, um zusätzlich auch kleinere Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zu errichten. Darunter werden solche in der genannten Größenordnung sein, aber auch größere Einrichtungen. 2. Die Trägerschaft der Gesamteinrichtung obliegt derzeit dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Hamburg-Harburg. Kann der Senat garantieren , dass für die Gesamteinrichtung auch in Zukunft ein einheitlicher Drucksache 21/2113 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Träger vorgesehen wird? Wird es eine Ausschreibung für die Trägerschaft geben und wenn ja, wie lautet diese? Die Trägerschaft der geplanten Einrichtung „Am Aschenland II“ wird in einem beschränkten Ausschreibungsverfahren vergeben. Der Text der Ausschreibung befindet sich derzeit in Vorbereitung. 3. Kann der Senat versichern, dass die Zielzahl von 3.000 Plätzen nicht überschritten wird? 4. Der Bereich Am Aschenland ist vorerst nur für fünf Jahre als öffentlichrechtliche Unterbringung vorgesehen. Wird danach geprüft, ob die Notwendigkeit der Einrichtung als Flüchtlingsunterkunft fortbesteht und auch, ob diese dann in der jetzt geplanten Größe noch benötigt wird? Die derzeitigen Planungen der Behörde für Inneres und Sport (BIS) und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) sehen Platzzahlen von bis 740 Personen für die ZEA Geutensweg, 458 Personen für die örU „Am Aschenland I“ und bis zu 3.000 Personen für die örU „Am Aschenland II“ vor. Damit wird in den drei Einrichtungen eine Gesamtzahl von über 4.000 Personen erreicht. Für die Einrichtung „Am Aschenland II“ ist eine Belegung mit mehr als 3.000 Personen nicht beabsichtigt. Die zuständigen Behörden sind der Auffassung, dass Unterbringungsplätze in dieser Anzahl dringend benötigt werden und sich eine Unterbringung auch in dieser Größe an diesem Standort sozial verträglich gestalten lässt. Sie wird die Zahl der Unterbringungsplätze jedoch laufend kontrollieren und bei sinkendem Bedarf auch einen Abbau von Plätzen vornehmen. In diesem Zusammenhang wird auch die weitere Nutzungsperspektive der Halle am Geutensweg überdacht. Eine dauerhafte Nutzung der Flächen am Aschenland für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden ist nicht beabsichtigt. Zu einer zeitlichen Befristung auf fünf Jahre sieht sich der Senat jedoch angesichts des nicht vorhersagbaren Bedarfs in der Zukunft derzeit nicht in der Lage. 5. Da der Stadtteil bereits überproportional belastet ist: a) Kann der Senat zusagen, keine weiteren Standorte mehr in Neugraben -Fischbek zu planen, b) bei Platzerweiterungen bestehender und geplanter Einrichtungen diese nicht einseitig ohne Abstimmung mit dem Bezirk vorzunehmen und c) geplante, aber noch nicht abgestimmte Vorhaben, mit dem Bezirk zu klären? Neben den Einrichtungen Am Aschenland/Geutensweg befindet sich im Stadtteil Neugraben -Fischbek noch eine Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung im Bau (Cuxhavener Straße 564, 196 Plätze); eine Einrichtung des Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) zur Betreuung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge ist in Betrieb (Cuxhavener Straße 186 – 188, 52 Plätze). Die Planungen für eine weitere Einrichtung am südlichen Ende des Falkenbergswegs mit bis zu 500 Plätzen ist vor dem Hintergrund der Am Aschenland geplanten Einrichtungen zunächst zurückgestellt worden. Der Träger f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wird die Bauplanungen für die Einrichtung abschließen, dazu werden noch Vermessungs- und Bodenuntersuchungsarbeiten auf der Fläche stattfinden. Ein Bauantrag wird jedoch zunächst nicht gestellt, es werden auch keine Baumaßnahmen stattfinden. Die zuständige Behörde wird gemeinsam mit f & w und dem Bezirksamt zum Jahresende 2016 prüfen, ob weiterhin Bedarf für eine Einrichtung an dieser Stelle besteht und ob diese sozialverträglich errichtet werden kann. Die Behörde wird gegebenenfalls vor Stellung eines Bauantrages ein Anhörungsverfahren nach § 28 BezVG durchführen . 6. Wird beim Bau der geplanten Häuser die Errichtung von Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2113 3 a) Spiel- und Bolzplätzen, b) geeigneten Außen- und Freizeitflächen und c) Gemeinschaftsräumen berücksichtigt? Ja. 7. Werden die Wohnhäuser so errichtet, dass sie a) in ihrer Gesamtheit als Siedlung angeordnet werden, b) die städtebauliche Gestaltung der Nachbarschaft berücksichtigen und c) Rücksicht auf das Bauvorhaben Elbmosaik nehmen? Ja. Die Planungen für die Einrichtung orientieren sich an dem durch den Bebauungsplan NF 65 und in dem Funktionsplan vorgegebenen Netz von Haupt- und Erschließungsstraßen . Innerhalb dieses Netzes ist eine kleinteilig strukturierte, siedlungsähnliche Anordnung der Wohngebäude geplant, die an drei Stellen durch Gemeinschaftsgebäude ergänzt werden, die als zentrale Treffpunkte dienen werden. 8. Wird bei der Errichtung der für die Folgeunterkünfte erforderlichen Versorgungsleitungen bedacht, dass diese für das angrenzende Bauvorhaben Elbmosaik weiterverwendbar sind? Ja. Es ist beabsichtigt, die Ver- und Entsorgungsleitungen in der Straße „Zum Wachtelkönig “ so herzustellen, wie sie auch für die Erschließung der Bauabschnitte 3 und 4 des Wohnbaugebietes „Vogelkamp“ hergestellt worden wären. Technisch wird damit die bereits geplante Erschließung des Baugebietes lediglich vorgezogen, sodass diese Erschließungsleitungen ohne weiteres auch für eine spätere Nutzung als Wohngebiet verwendbar sein werden. 9. Wird sichergestellt, dass die Schulen nahe der geplanten Großsiedlung a) personell nach dem Mehrbedarf ausgestattet werden und b) vor allem genügend Sprachförderangebote vorhanden sein werden? Ja. Das Beschulungssystem für schulpflichtige Zuwanderer sieht grundsätzlich und regelhaft vor, dass Schulen, die schulpflichtige Zuwanderer aufnehmen, mit den dafür erforderlichen personellen und Sprachförder-Ressourcen ausgestattet werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/1065. 10. Werden auch a) die vorhandenen Kita-Kapazitäten ausgebaut, b) weitere Kita-Neubauten geplant und c) ein Eltern-Kind-Zentrum neu geschaffen? Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde verfolgt das vorrangige Ziel, die Kinder im nahen Umfeld der Wohnunterkunft Am Aschenland in die Regelangebote von Kitas zu integrieren. Bei den Kita-Trägern besteht große Bereitschaft und Engagement , für die Flüchtlingskinder eine verlässliche Angebotsstruktur zu schaffen. Die Zahl der zu versorgenden Kinder ist nicht genau bekannt, es ist jedoch sicher, dass die vorhandenen Einrichtungen allein nicht ausreichen werden, um den Bedarf zu decken. Neben der am westlichen Ende des Quartierparks entstehenden neuen Kita plant ein Träger in Neugraben-Fischbek eine Erweiterung seiner Kita um 30 Plätze. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde steht außerdem im engen Austausch mit dem Bezirksamt Harburg sowie den vor Ort agierenden Kita-Trägern, um vorhandene Kita-Angebote räumlich zu erweitern, weitere Betreuungsangebote zu schaffen und den Aufbau neuer Kitas zu initiieren. Im Übrigen passen die Kita-Träger im Rahmen des flexiblen, nachfrageorientieren Kita-Gutschein-Systems eigenständig ihre Betreuungskapazitäten durch die Erweiterung bestehender oder den Bau neuer Kitas den veränderten Nachfragestrukturen an. Drucksache 21/2113 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 11. Wird es vor Ort Beratungsangebote für die Flüchtlinge geben? Der Träger der Einrichtung wird Personal des Unterkunfts- und Sozialmanagement beschäftigen, die die in der Einrichtung untergebrachten Personen im Sinne einer Verweisberatung über die Angebote informieren und sie bei der Wahrnehmung von Hilfen und Beratung unterstützen. Ziel ist dabei – wie in anderen Einrichtungen der Folgeunterbringung – die Integration in das bestehende Hilfesystem. Zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsangebote etwa durch Ehrenamtliche können auch in der Einrichtung stattfinden, Angebot und Bedarf werden gemeinsam mit den ehrenamtlichen Strukturen vor Ort ermittelt werden. 12. Ist geplant, die Kinder- und Jugendarbeit vor Ort stärker zu unterstützten , damit sie weitere Freizeitangebote schaffen kann? Ja. Im Übrigen siehe Drs. 21/1395. Das Bezirksamt Harburg hat Vorschläge zur Verteilung der dort vorgesehenen Mittel gemacht, die auch die geplanten Einrichtungen Am Aschenland berücksichtigen. Die neuen Einrichtungen Geutensweg und Am Aschenland werden darüber hinaus auch bei der Planung des Einsatzes von Spielmobilen im Rahmen der überregionalen Kinder- und Jugendarbeit berücksichtigt werden. 13. Ist vorgesehen, in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung zu ergreifen? Und plant der öffentliche Gesundheitsdienst die Ausweitung seines Angebots vor Ort in Form von beispielsweise Mütterberatung oder Impfsprechstunden? Es ist beabsichtigt, in der Einrichtung „Am Aschenland II“ eine ärztliche Versorgung entweder in Form einer Niederlassung einer allgemeinmedizinischen Arztpraxis mit Kassenzulassung oder in Form einer sogenannten Institutsambulanz anzubieten. Entsprechende Gespräche sind im Gange. Diese Praxis beziehungsweise Ambulanz würde nicht nur den Bewohnern der Einrichtung, sondern auch allen anderen Anwohnern der Umgebung offenstehen. Die Planungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen . 14. Wird die Verwaltung eine Außenstelle vor Ort schaffen? Die zuständigen Behörden gehen davon aus, dass die zukünftigen Bewohner Leistungen im Rahmen des SGB II und XII beziehen werden. Die Bewohner sollen entsprechend die vorhandene Infrastruktur des Jobcenters und des Sozialen Dienstleitungszentrums und weitere Angebote des Bezirksamtes nutzen. Das Kundenzentrum Süderelbe des Bezirksamtes und das Jobcenter Harburg/Süderelbe der Agentur für Arbeit Hamburg sind für die Bewohner der Einrichtung gut erreichbar, das gleiche gilt auch für zentrale Dienststellen im Harburger Zentrum. Die Einrichtung einer Außenstelle ist daher nicht geplant. 15. Sind der Bau eines zusätzlichen Sportplatzes und die Erweiterung bestehender Sportflächen geplant? Im Kontext mit der Erschließungsplanung NF 66 und NF 67 werden auch zusätzliche Flächen für Sportangebote geplant. 16. Sollen das neue Quartier an den ÖPNV angebunden und bestehende Verbindungen verbessert werden? Wenn ja, wie? Die Flüchtlingsunterbringung Am Aschenland II befindet sich im Einzugsbereich der S-Bahn-Haltestelle Neugraben und der Bushaltestelle Geutensweg, die von den Buslinien E40 (KVG-Kieler Verkehrsgesellschaft mgbH), 240, 251 und 641 (HOCHBAHN) bedient wird. Derzeit sind die bestehenden Buslinien in diesem Gebiet nicht voll ausgelastet. Da das bestehende Busverkehrsangebot derzeit ausreichend ist, ist eine Veränderung zunächst nicht vorgesehen. Sollte das Fahrgastaufkommen eine Veränderung erforderlich machen, wird nachgesteuert. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2113 5 17. Prüft der Senat eine personelle Aufstockung des PK47? Und wird der Träger der Gesamteinrichtung so ausgestattet, dass er 24 Stunden einen Ordnungsdienst gewährleisten kann? Siehe Drs. 21/1690 und Drs. 21/1937. Über den Personaleinsatz in der Einrichtung, einschließlich des Einsatzes von Sicherheitsmitarbeitern zur Nachtzeit und am Wochenende, entscheidet der zukünftige Träger . 18. Werden der Bezirk und die Stadtreinigung die Einrichtung Am Aschenland samt benachbarter Flächen in ihr Sauberkeitskonzept einfügen? Die Fahrbahn „Am Aschenland“ wird von der Stadtreinigung Hamburg (SRH) bedarfsgerecht gereinigt. Gleiches gilt für Gehwegstrecken ohne reinigungsverpflichtete Anlieger in der Straße „Am Aschenland“. Die Flüchtlingsunterkunft „Am Aschenland“ ist wie alle anderen Hamburger Flüchtlingsunterkünfte oder -aufnahmeeinrichtungen an die gebührenpflichtige Abfallentsorgung durch die SRH angeschlossen. Für die Reinigung der Flächen innerhalb der Einrichtung und der anliegenden Gehwege wird der Träger der Einrichtung verantwortlich sein. 19. Wird geprüft, ob Flächen für zusätzliche Einzelhandelsangebote zur Verfügung gestellt werden müssen? Ja. Es ist derzeit beabsichtigt, in den Gemeinschaftsgebäuden auch ein Café und kleine Einzelhandelsbetriebe anzusiedeln, die eine Versorgungsfunktion auch über die Einrichtung hinaus für die Anwohner des Baugebietes Vogelkamp und die umliegenden Wohngebiete wahrnehmen können. 20. Planen Verwaltung und Träger den Kontakt zu gesellschaftlich relevanten Gruppen und Anwohnern vor Ort, um die Akzeptanz der Einwohner zu erlangen? Ja. Eine Maßnahme hierzu ist die Einrichtung der E-Mail-Adresse quartier-amaschenland @harburg.hamburg.de für Fragen und Anregungen der Anlieger. Daneben finden Gespräche mit verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren im Umfeld der geplanten Einrichtung statt. 21. Werden DRK und der Bezirk Harburg mit den erforderlichen Personalund Sachmitteln ausgestattet, um die neuen Herausforderungen zu bewältigen? Die zuständige Behörde wird mit dem zukünftigen Träger der Einrichtung eine Kostensatzvereinbarung abschließen, mit der die notwendigen Mittel für den Betrieb der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden. 22. Wird die Einrichtung am Flüchtlingsforum beteiligt? Die Verteilung der Mittel, die die Bürgerschaft für das Forum Flüchtlingshilfe mit der Drs. 21/1354 zur Verfügung gestellt hat, wird zu einem großen Teil über die Bezirke erfolgen. Die Einrichtung „Am Aschenland II“ wird dabei berücksichtigt werden. Im Übrigen werden die im Umfeld der Einrichtung tätigen Ehrenamtlichen selbstverständlich an den Angeboten des Forums Flüchtlingshilfe beteiligt werden. 23. Plant der Senat, den öffentlich geförderten Wohnungsbau in Harburg zusätzlich zu verstärken? Wenn ja, in welchem Ausmaß und in welcher Form? Mit der Drucksache „Flüchtlingsunterbringung mit der Perspektive Wohnen“ hat der Senat beschlossen, für die Fläche Sandbek West ein Bebauungsplanverfahren unter anderem zur Sicherung von Wohnbauflächen durch den Bezirk aufstellen zu lassen. Etwa die Hälfte der zukünftigen Wohneinheiten soll dabei im Rahmen öffentlicher Förderung entstehen. In welchem Umfang und auf welche Weise die Entwicklung von Wohnungsbau auf der Fläche realisiert werden kann, wird zurzeit untersucht. Drucksache 21/2113 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Abschließende Ergebnisse zur Art und Umfang der möglichen Bebauung liegen noch nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/2076. 24. Gibt es Überlegungen beziehungsweise Planungen gemeinsam mit der Deutschen Bahn im Zusammenhang mit dem Bauprojekt Vogelkamp Neugraben zur Erweiterung des westlichen Ausganges der S-Bahn-Station Neugraben in Richtung Norden und wenn ja, wie sehen diese konkret aus und wann sollen diese umgesetzt werden? Ja, der vorhandene Fußgängertunnel soll in Richtung Baugebiet Vogelkamp verlängert werden. Die Anbindung erfolgt an die Straße südlich des Parks. Die Maßnahme wird voraussichtlich in 2017 umgesetzt. 25. Wie viele Grundstücksreservierungen/Bauvorhaben im Baugebiet Vogelkamp Neugraben sind seit Bekanntwerden der Pläne für die Folgeunterkunft Am Aschenland II zurück- beziehungsweise aufgegeben worden? Bei wie vielen Grundstücksreservierungen steht eine Entscheidung noch aus? Wie viele neue Grundstückreservierungen sind seit diesem Zeitpunkt neu hinzugekommen? Seit Bekanntwerden der Pläne sind zwei Grundstücksreservierungen zurückgegeben worden, bei einer Reservierung steht die Entscheidung noch aus. In der gleichen Zeit sind vier neue Grundstücksreservierungen hinzugekommen, zudem sind fünf Grundstückskaufverträge beurkundet worden.