BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2115 21. Wahlperiode 10.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 04.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Zukünftigen Bedarf an staatlichen Einrichtungen genau berechnen Die Freie und Hansestadt Hamburg weist weiter ein hohes Bevölkerungswachstum auf, welches nun durch den gestiegenen Zuzug von Einwanderern und Flüchtlingen noch weiter verstärkt wird. Auch die Infrastruktur Hamburgs – insbesondere im Bereich staatlicher Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen , Polizeistationen und Feuerwehrwachen – muss mit dieser Entwicklung Schritt halten. Für eine vorausschauende Planung ist es deshalb nötig, dass der Bedarf an staatlichen Einrichtungen möglichst genau prognostiziert wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie errechnen der Senat oder die zuständige Behörde den zukünftigen Bedarf an staatlichen Einrichtungen? a. Von welchen Grundannahmen, insbesondere im Hinblick auf das Bevölkerungswachstum, geht die Berechnung aus? Wie häufig werden diese Grundannahmen und die Berechnungen aktualisiert? b. Für welche Zeiträume werden die Berechnungen des zukünftigen Bedarfs erstellt? c. Für welche Arten von staatlichen Einrichtungen wird der zukünftige Bedarf berechnet? d. Wird auch die Zahl der für diese staatlichen Einrichtungen benötigten Beamten und öffentlichen Bediensteten berechnet? Wenn nein, warum nicht? e. Mit welcher Fehlertoleranz rechnet der Senat oder die zuständige Behörde bei den Berechnungen? 2. Welche Behörde oder welche Behörden sind für die Berechnung dieser Bedarfszahlen zuständig? a. Wer hat diese Behörde oder diese Behörden mit der Berechnung der Zahlen beauftragt? b. Wie viele Mitarbeiter welcher Behörden befassen sich mit der Planung des zukünftigen Bedarfs an staatlichen Einrichtungen? c. Bedient sich diese Behörde oder bedienen sich diese Behörden zur Berechnung der Zahlen auch externer privater Dienstleister oder Behörden beziehungsweise Ämter der Europäischen Kommission, des Bundes oder eines anderen Bundeslandes? Drucksache 21/2115 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, welche sind dies und wie nehmen diese an der Berechnung teil? Welche Kosten sind dafür seit 2010 für welche Berechnungen entstanden? Wenn nein, warum nicht? 3. Welches sind die aktuellen Zahlen für den zukünftigen Bedarf an a. staatlichen Einrichtungen in Hamburg insgesamt? b. staatlichen Einrichtungen in den jeweiligen Bezirken und Stadtvierteln ? c. Beamten und öffentlich Bediensteten in Hamburg insgesamt? b. Beamten und öffentlich Bediensteten in den jeweiligen Bezirken und Stadtvierteln? Bitte die Zahlen für jede Art von staatlichen Einrichtungen für die jeweiligen Prognosezeiträume getrennt angeben. Sofern für die Bezirke und Stadtviertel keine Zahlen vorliegen: Warum gibt es hierfür keine gesonderten Berechnungen? 4. Wann wurden diese Zahlen zuletzt aktualisiert? Sind darin bereits die neueren Entwicklungen durch den Zuzug von Einwanderern und Flüchtlingen berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? 5. Gibt es aktuell laufende Berechnungen zur Planung des zukünftigen Bedarfs an staatlichen Einrichtungen in Hamburg? Wenn ja, wie weit sind diese gediehen und wann werden diese Berechnungen abgeschlossen sein? Wenn nein, für wann sind neue Berechnungen geplant? 6. Liegen dem Senat oder der zuständigen Behörde Erkenntnisse dazu vor, wie genau frühere Prognosen waren? Wenn ja, wie ungenau waren die früheren Prognosen und welche Lehren wurden daraus gezogen? Wenn nein, warum nicht? Der Senat hat seine Vorstellungen über die Konsequenzen aus der damals noch geltenden Bevölkerungsvorausschätzung zuletzt mit Drs. 20/11107 „Demografie-Konzept Hamburg 2030“ dargelegt. Zu diesem Zeitpunkt konnten die Daten aus dem Zensus 2011 noch nicht eingearbeitet werden. Für Prognosen wurde damals die geltende Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder (12. Koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung – KBV) herangezogen , die auf einer Fortschreibung der Volkszählung 1987 beruhte. Auf Grundlage der Daten des Zensus 2011 wurde eine neue Bevölkerungsvorausschätzung (13. KBV) erarbeitet, die es ermöglicht, die mit dem Demographie-Konzept vorgelegten Trendannahmen zu evaluieren. Vor diesem Hintergrund sah das Konzept auch vor, 2015 die im analytischen Teil des Konzeptes dargestellten Trends zu evaluieren. Das Statistikamt Nord hat am 07. September 2015 die Ergebnisse der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung der statistischen Ämter von Bund und Ländern veröffentlicht (www.statistik-nord.de/fileadmin/Dokumente/Statistische_Berichte/ bevoelkerung/A_I_8_j_HH/A_I_8_j15_HH.pdf). Diese Vorausschätzung wird gegebenenfalls als Grundlage für eine hamburgspezifische Anpassung dienen und unter Umständen durch ergänzende spezielle Vorausschätzungen (kleinräumige Bevölkerungsvorausschätzung, Entwicklung von Zahl und Struktur hamburgischer Haushalte, Erwerbspersonenpotenzial Hamburgs, gegebenenfalls Wohnungsbedarfsschätzung) ergänzt. Die koordinierten Bevölkerungsvorausschätzungen stellen langfristige Projektionen mit einer erheblichen „Unschärfe“ dar. Bevölkerungsvorausberechnungen sind keine Vorhersagen. Sie zeigen, wie sich die Bevölkerung unter bestimmten Annahmen in Zukunft verändern könnte. Der Senat Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2115 3 hat sich mit den Ergebnissen der 13. KBV beziehungsweise einer auf dieser Grundlage vorgenommenen und auf die hamburgischen Verhältnisse angepassten Vorausberechnung bisher nicht befasst. Die Ermittlung zukünftiger Bedarfe ist wesentlicher Bestandteil der Haushalts- und Aufgabenplanung, die sich in der Aufstellung der Haushaltplanentwürfe und der Finanzplanung des Senats konkretisiert. Insofern wird die Planung durch die Behörden von zahlreichen Beschäftigten, insbesondere den Produkt- und Aufgabenbereichsverantwortlichen sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wahrgenommen und im Rahmen der Beratungen des Senats zur Aufstellung des HaushaltsplanEntwurfs zusammengeführt. Gleichzeitig sind die zuständigen Behörden immer auch in der Lage, flexibel und zeitnah mit zusätzlichen oder sich ändernden Bedarfen in der laufend weiter wachsenden Stadt umzugehen. Teilweise gibt es zudem bereits ohnehin flexible marktwirtschaftlich orientierte Systeme wie beispielsweise bei den KitaGutscheinen . Die Angabe einer konkreten Anzahl von Beschäftigten, die sich ausschließlich mit der Planung zukünftiger Bedarfe befassen, ist nicht möglich. Als externe Unterstützung fließen in die behördenbezogene Bedarfsplanung weitere Veröffentlichungen wie zum Beispiel des Statistikamts Nords (BSB), Bundesanalysen des Bestandes und der Entwicklung von SGB-II-Leistungsempfängern/-innen (BASFI) oder der Kultusministerkonferenz (BWFG) ein, für die allerdings keine speziellen Kosten erfasst werden. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.