BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2116 21. Wahlperiode 10.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 04.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Lage in der Schnackenburgallee und den großen Erstaufnahmeeinrichtungen Wie der Presse am 16. Oktober 2015 zu entnehmen war, hat sich nach Einschätzung der Polizei in einem Lagebericht vom 12. Oktober 2015 die Stimmung unter den Bewohnern der Schnackenburgallee „hochgradig aggressiv und angespannt“ entwickelt. In diesem Zusammenhang wurde im Einzelnen auf dramatische Bedingungen und Verhältnisse in der Schnackenburgallee, insbesondere in der Zeltstadt, verwiesen. Die Senatsvertreter haben angekündigt , hier Abhilfe zu schaffen. Auch aus anderen großen zentralen Erstaufnahme - und Notunterkünften werden beunruhigende Zustände gemeldet. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wie viele Menschen halten sich zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage a. in den Zeltunterkünften der Schnackenburgallee auf und wie viele dieser Menschen sind Männer, Frauen und Kinder jeweils welchen Alters? In den Zelten in der Schnackenburgallee hielten sich am Stichtag 4. November 2015 710 Personen auf. Da es sich dabei größtenteils um sogenannte Notaufnahmen handelte , die noch nicht registriert waren, sind Angaben zum Geschlecht und Alter nicht bekannt. b. in den übrigen Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften auf und wie viele dieser Menschen sind Männer, Frauen und Kinder welchen Alters? Die aktuellen Belegungszahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Standort Belegung Sportallee 645 Schnackenburgsallee 2.175 Harburger Poststraße 1008 Niendorfer Straße 289 Karl-Arnold-Ring 263 Dratelnstraße 1.292 Holstenhofstraße 291 Neuland I 462 Schwarzenberg 666 Sülzbrack 42 Grellkamp 635 Jenfelder Moorpark 404 Drucksache 21/2116 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Standort Belegung Ohlstedter Platz 346 Oktaviostraße 299 Kurdamm 237 Bredowstraße 310 Albert-Einstein-Ring 468 Bargkoppelstieg 1.443 Kurt-A.-Körber-Chaussee 688 Hörgensweg 870 Osterrade 232 Geutensweg 437 Blomkamp 250 Rugenbarg 1.360 Papenreye 600 Neuland II 856 Wendenstraße 247 Kieler Straße 502 Wiesendamm 264 (Quelle: f & w, Stand: 5. November 2015) Für die Angaben zum Geschlecht und Alter sind keine automatisch abrufbaren Statistiken vorhanden. Hier müssten alle Bewohnerlisten der jeweiligen Standorte einzeln händisch nach diesen Merkmalen ausgewertet werden. Dies ist in der gegenwärtigen Situation und der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, ohne damit die Versorgung der Flüchtlinge einzuschränken beziehungsweise zu gefährden. In der Schnackenburgallee sind keine Frauen mehr in Zelten untergebracht. c. Wie viele kranke Menschen und Schwangere befinden sich in der Schnackenburgallee und in weiteren Flüchtlingsunterkünften? Über erkrankte Bewohnerinnen und Bewohner sowie über die Zahl von Schwangerschaften werden keine Statistiken geführt. Angaben hierzu würden entsprechende Befragungen und Untersuchungen voraussetzen, für die keine rechtlichen Datenerhebungsbefugnisse bestehen. 2. Wie viele Menschen, der am 12. Oktober 2015 noch in Zelten untergebrachten Männer, Frauen und Kinder sind zwischenzeitlich in Zelten oder in Holzhütten untergebracht, die winterfest sind? Wann erfolgte die Verbesserung der Unterbringung jeweils? Bitte nach einzelnen Unterkünften angeben. Wenn nein, warum nicht? Zur Beantwortung dieser Frage müssten die Namen aller Bewohnerinnen und Bewohner , die am 12. Oktober 2015 in Zelten untergebracht waren, mit den Namen der am Stichtag in Zelten lebenden Personen verglichen werden. Dies ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich (zum Stand der Zeltbelegung am 9. Oktober 2015 siehe Drs. 21/1876). Darüber hinaus handelt es sich bei der Zeltunterbringung hauptsächlich jeweils um Notaufnahmen , bei denen noch keine vollständige Erfassung der Daten erfolgen konnte. Derzeit sind alle Zelte ausreichend beheizt. Familien und Kinder sind am Stichtag nicht in Zelten untergebracht. Auch kranke Personen werden vorrangig in feste Unterkünfte verlegt. Derzeit werden täglich Zelte durch Holzhäuser oder Container ersetzt. Die Umbaumaßnahmen in der Dratelnstraße sind abgeschlossen und am Jenfelder Moorpark sind sie nahezu abgeschlossen. 3. Sind die Zelte inzwischen ordentlich beheizbar? Sind die Schwierigkeiten in der Schnackenburgallee mit den in Reihe geschalteten Heizmodulen zwischenzeitlich gelöst oder fallen die Heizungen immer noch dann aus, wenn an einem der Heizmodule der Notausschalter bestätigt wurde? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2116 3 Wenn ja, warum ist dies der Fall? Alle Zelte werden ausreichend beheizt. In der Schnackenburgallee kommt es gelegentlich zu Problemen mit dem Druck in den Heizungsaggregaten. Diese Vorfälle werden stets umgehend behoben. 4. Wie viele der am 12. Oktober 2015 aufgestellten Zelte sind wegen Schimmelbefall abgebaut worden? Wurden diese ersetz? 14 Zelte wurden abgebaut und durch intakte Zelte ersetzt. 5. Wie viele der Zelte wurden mit wie vielen Menschen neu belegt? Sind dabei auch Frauen, Kinder, Schwangere und Kranke? Wenn ja, wo und wie viele? Die 14 neuen Zelte wurden jeweils mit zehn Männern belegt. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. a. bis c. und 2. 6. Hat es seit dem 12. Oktober 2015 weitere Übergriffe auf Mitarbeiter von f & w fördern und wohnen AöR a. in der ZEA oder Notunterkunft Schnackenburgallee gegeben? b. in anderen Flüchtlingsunterkünften der Zentralen Erstaufnahme gegeben? Nein. 7. Wie lange sind die Wartezeiten auf eine Unterbringung im Container für die derzeitigen Bewohner der Zeltstadt in der Schnackenburgallee beziehungsweise in den übrigen Zeltunterkünften? Statistiken im Sinne der Fragestellung werden nicht erhoben. Frauen, Kinder und kranke Personen wurden vorrangig in Container beziehungsweise feste Unterkünfte verlegt. Die Zelte werden derzeit vorwiegend für die Notaufnahmen verwendet. Die Wartezeit für die in Hamburg bleibenden Flüchtlinge hängt insbesondere von der Geschwindigkeit ab, mit der neue Unterkünfte geschaffen werden, sowie von der in die Folgeunterbringung wechselnden Personenzahl. Aufgrund der verlängerten Residenzpflicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung durch das neue Asylgesetz (siehe § 47 AsylG) ist davon auszugehen, dass sich diese Zahl zunächst verringern wird. Nach Schätzung der Betreiber ist derzeit mit einer mehrwöchigen Wartezeit zu rechnen. 8. Wie viele der am 12. Oktober 2015 in der Zeltstadt in der Schnackenburgallee untergebrachten Flüchtlinge befinden sich dort noch immer? Wie viele sind davon in andere Unterkünfte verbracht worden? Siehe Antwort zu 2. 9. Wurde das Küchenzelt in der Schnackenburgallee zwischenzeitlich in Betrieb genommen? Die Inbetriebnahme ist für den 16. November 2015 geplant. 10. Wurde ein Aufenthaltszelt inzwischen in Betrieb genommen? Das Aufenthaltszelt soll im Zuge des Abbaus von 24 Zelten in der 46. Kalenderwoche in Betrieb genommen werden. Die Zelte werden durch Container ersetzt. Eines der frei werdenden Zelte soll dann als Aufenthaltszelt dienen. 11. Sind zwischenzeitlich ausreichend Decken für sämtliche in der Zeltstadt in der Schnackenburgallee untergebrachten Flüchtlinge vorhanden und verteilt worden? 12. Sind zwischenzeitlich hinreichend neue Betten, die weder kaputt, zerstört , noch verschimmelt sind, in die Schnackenburgallee geliefert worden ? Ja. Drucksache 21/2116 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 13. Sind die Vorfälle aggressiven Verhaltens bestimmter Volksgruppen immer noch zu konstatieren? Welche Maßnahmen sind hiergegen unternommen worden? Um welche Volksgruppen handelt es sich? Nach Angaben des Betreibers sind keine signifikanten Unterschiede im Verhalten bestimmter Gruppen zu erkennen. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden regelmäßig zu Versammlungen und Gesprächen eingeladen. Dabei soll durch das Erklären von Abläufen und dem Aufzeigen der aktuellen Herausforderungen im Zuge der hohen Zugangszahlen Transparenz geschaffen und um Verständnis geworben werden . 14. Sind zwischenzeitlich weitere Schusswaffen in der Schnackenburgallee oder anderen Einrichtungen der Zentralen Erstaufnahme sichergestellt worden? Nein. 15. Funktionieren inzwischen die Waschmaschinen in der Schnackenburgallee und in den übrigen Einrichtungen der Zentralen Erstaufnahme oder den Notunterkünften und ist hinreichend Waschmittel für deren Betrieb vorhanden? Ja. 16. In der Schnackenburgallee und der Dratelnstraße soll es Fälle von organisierter Prostitution und Zwangsprostitution gegeben haben. Sind dem Senat, f & w fördern und wohnen AöR oder einer nachgeordneten Behörden Fälle von Prostitution in den Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen bekannt? 17. Gibt es Erkenntnisse über die Orte in den Einrichtungen, wo Prostitution ausgeübt wird? Handelt es sich dabei um Strukturen organisierten Verbrechens ? Wenn ja, sind hieran besondere Volksgruppen federführend beteiligt? Welche konkreten Maßnahmen werden vonseiten des Senats und der Behörden dagegen ergriffen? Die zuständigen Stellen haben keine Erkenntnisse über organisierte Prostitution oder Zwangsprostitution in den zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen. Vereinzelt gab es in der Vergangenheit Anhaltspunkte für den Verdacht, dass sich Bewohnerinnen prostituieren . Mit den Personen wurden durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter intensive Gespräche geführt und die Personen an externe Beratungsstellen verwiesen. Bei konkreten Verdachtsfällen wird der Wachdienst angewiesen, die entsprechenden Zimmer verstärkt zu bestreifen, um den Wahrheitsgehalt zu überprüfen. 18. Sind in den ZEAs zu 16. und 17. Fälle von Vergewaltigungen bekannt und diesbezüglich Ermittlungsverfahren eingeleitet worden? Werden in den ZEAs Präservative verteilt oder sind diese auf Anfrage erhältlich? Wenn nein, warum nicht? Der Polizei ist für das Jahr 2015 derzeit ein Fall im Sinne der Fragestellung bekannt geworden, in dem ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Im Übrigen siehe Drs. 21/1570. Es werden keine Präservative in Erstaufnahmeeinrichtungen ausgegeben. Insoweit handelt es sich nicht um eine Grundleistung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Asylbewerberleistungsgesetz , die durch Sachleistungen zu decken wäre.