BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2118 21. Wahlperiode 10.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 04.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Unfallflucht(en) in Hamburg Nach § 142 Absatz 1 StGB wird ein Unfallbeteiligter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er nicht zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat (Nummer 1) oder eine nach dem Umstand angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen (Nummer 2). Bei Beantwortung meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 10.02.2015 – Drs. 20/14562 – lagen noch nicht alle Daten für 2014 vor. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie haben sich die gemeldeten Unfälle, bei denen einer der Beteiligten im Sinne des § 142 Absatz 1 StGB geflüchtet ist, im Jahre 2014 im Vergleich zum Jahr 2013 entwickelt und wie stellt sich die Situation in den ersten drei Quartalen des Jahres 2015 dar? 2. In wie vielen dieser Fluchtfälle handelte es sich um Unfälle mit Personen - oder Sachschäden? 3. Wie hat sich die Aufklärungsquote im Jahr 2014 im Vergleich zum Jahr 2013 entwickelt und wie stellt sich die Situation in den ersten drei Quartalen des Jahres 2015 dar? 4. Wie hoch waren die Aufklärungsquoten bei Personen- und Sachschäden in diesem Vergleichszeitraum jeweils? Die Daten sind durch eine Abfrage in der Datenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka) am 5. November 2015 ermittelt worden. Auswertbare Verkehrsunfalldaten liegen bis einschließlich August 2015 vor. Die Angaben für das Jahr 2015 sind vorläufig. Zu den Zahlen für das Jahr 2013 siehe Drs. 20/12734. Verkehrsunfälle mit Flucht gemäß § 142 StGB 2014 1. Quartal 2015 2. Quartal 2015 Juli – August 2015 Anzahl der Unfälle 17.039 4.117 4.622 2.961 Aufklärungsquote *) 39,5% 39,1% 40,2% 36,2% davon mit Personenschaden 892 172 283 173 Aufklärungsquote *) 54,7% 57,6% 58,3% 50,9% davon mit Sachschaden 16.147 3.945 4.339 2.788 Aufklärungsquote *) 38,7% 38,3% 39,0% 35,3% *) In der polizeilichen Statistik gilt ein Verkehrsunfallfluchtdelikt als aufgeklärt, wenn der Fahrer ermittelt wurde.