BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2123 21. Wahlperiode 10.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 04.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Probleme bei der Umstellung der Sielbenutzungsgebühren Seit der Umstellung der Abwassergebühr in 2012 wird in Hamburg Niederschlags - und Schmutzwasser getrennt erhoben. Inzwischen mehren sich die Beschwerden von Bürgern, die nun eine Rechnung über Sielbenutzungsgebühren für die letzten drei Jahre erhalten. Zudem wird von den Grundstückseigentümern immer wieder festgestellt, dass die gebührenrelevanten Flächen falsch ermittelt wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften von HAMBURG WASSER – wie folgt: 1. Wie viele Haushalte und Unternehmen sind in der Freien und Hansestadt Hamburg sielbenutzungsgebührenpflichtig? Grundsätzlich sind alle Grundstücke, sofern Schmutz- oder Niederschlagswasser in das städtische Sielnetz eingeleitet werden, sielbenutzungsgebührenpflichtig. Derzeit werden circa 660.000 Entsorgungen mit Sielbenutzungsgebühren abgerechnet. 2. Erhalten alle sielbenutzungsgebührenpflichtigen Haushalte inzwischen Gebührenbescheide bei denen nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung differenziert wird? Wenn nein, warum nicht und bis wann soll die Umstellung abgeschlossen sein? Die Umstellung des Gebührenmodells erfolgte zum 1. Mai 2012. Seit diesem Tag erhalten die Kunden nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennte Gebührenbescheide . In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Kunden bislang nur eine Abrechnung über die Schmutzwassergebühr erhalten. 3. In wie vielen Fällen ist es aufgrund der Umstellung der Abwassergebühren in den letzten Jahren zu Verzögerungen bei der Gebührenerhebung gekommen? Wie wurde in diesen Fällen verfahren? 4. Wie viele Abwassergebührenbescheide enthalten Nachforderungen die auf Verzögerungen bei der Gebührenerhebung beziehungsweise auf Korrekturen bei der Flächenermittlung zurückzuführen sind? Bei den zunächst mit Klärungsbedarf verbliebenen circa 6.200 Vorgängen ist unterdessen die Sachverhaltsaufklärung erfolgt und die Überführung in die Abrechnung vorgenommen. Die rund 6.200 Vorgänge erfassen gebührenrechtlich den Zeitraum ab dem 1. Mai 2012. 5. Werden den unter 4. genannten Haushalten Möglichkeiten zur Stundung beziehungsweise Ratenzahlung angeboten? Drucksache 21/2123 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, welche Konditionen werden den Betroffenen eingeräumt und welche Bedingungen sind hierfür zu erfüllen? Ein ausdrückliches Angebot zur Stundung wird nicht gemacht. In Fällen größerer Nachforderungen oder sonstigen Härtefällen werden jedoch Ratenzahlungsvereinbarungen mit den Kunden getroffen. 6. Wie wurden die Kunden über mögliche Nachforderungen (vorab) informiert ? Alle betroffenen Kunden haben vor dem Versand des Gebührenbescheides einen Bescheid der Hamburger Stadtentwässerung erhalten, in dem die gebührenrelevante Fläche zum 1. Mai 2012 festgesetzt wurde. Im Rahmen dieser Flächenfestsetzung wurde auch auf den zur Anwendung kommenden Gebührensatz hingewiesen. Mit dem Gebührenbescheid hat HAMBURG WASSER ein Informationsblatt versendet, in dem die Gründe für die zeitverzögerte Abrechnung erläutert wurden. 7. In wie vielen Fällen ist es zu Korrekturen bei den gebührenrelevanten Flächen gekommen? 8. In wie vielen Fällen ist es zu Einsprüchen/Widersprüchen gegen Gebührenbescheide gekommen? Bitte nach Gründen der Widersprüche (beispielsweise Fehler bei der Flächenberechnung) differenzieren. Die erfragten Daten werden nicht separat statistisch erfasst. Eine Durchsicht, Auswertung und Aufbereitung sämtlicher Vorgangsakten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 9. Wie viele Haushalte und Unternehmen machen für Teilflächen eine verminderte Niederschlagswassergebühr (beispielsweise 50-prozentige Ermäßigung auf teilversiegelte Flächen) geltend? Eine Auswertung nach Haushalten und Unternehmen ist nicht möglich, da die Abrechnungen grundstücksbezogen erfolgen. 10. Wie viele Interessenten haben sich um Zuschüsse zur Entsiegelung von Flächen bemüht und wie viele Förderungen in welchen Höhen wurden genehmigt? Sind die vorhandenen Fördermittel auskömmlich? Es sind keine Anträge auf Förderung gestellt worden.