BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2124 21. Wahlperiode 13.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 05.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Holsteiner Chaussee – Fahrradverkehr auf die Straße (II)? Den Printmedien war zu entnehmen, dass es Planungen gibt, es Fahrradfahrern auf der Holsteiner Chaussee in Eidelstedt zu ermöglichen, auf der Straße beziehungsweise auf Fahrradstreifen zu fahren. Erst vor Kurzem sind auf beiden Seiten die Fahrradwege erneuert worden und damit hervorragend ausgebaut. Die Holsteiner Chaussee ist eine stark frequentierte Ausfallstraße und Ausweichstrecke für die A 7, auf der es sich auch aufgrund des Autobahnausbaus häufig staut. Gerade im Berufsverkehr gibt es auf der Holsteiner Chaussee oftmals lange Staus. Gleichzeitig ist diese Straße auch Schulweg für eine größere Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die in Schnelsen wohnen und das Gymnasium Dörpsweg besuchen. Während in der Hosteiner Chaussee Fahrradfahrer sicher auf gut ausgebauten Fahrradwegen fahren können, ist dies im Hörgensweg, vor allem im Bereich des AKN-Übergangs, nicht der Fall. Hier ist die Situation für Fahrradfahrer unübersichtlich. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Sind die Informationen aus den Printmedien korrekt, dass im Bereich der Holsteiner Chaussee in Eidelstedt Fahrradverkehr auf der Straße ermöglicht werden soll? Was genau ist in welchem Bereich/in welchen Bereichen geplant? 2. Gab es entsprechende Überlegungen in oder Vorschläge aus einzelnen Behörden? Ja. Die Radwegebenutzungspflicht in der Holsteiner Chaussee zwischen den Straßen Rungwisch und Wiebischenkamp ist nach den Vorgaben der StraßenverkehrsOrdnung (StVO) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StraßenverkehrsOrdnung (VwV-StVO) durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde aufzuheben. Darüber hinausgehende Überlegungen oder Maßnahmenansätze zum Radverkehr in diesem Bereich bestehen nicht. Im Übrigen siehe Drs. 21/1447. 3. Wie ist der genaue Stand der Planungen? Wurden Gremien (oder irgendjemand) schon informiert? Die Straßenverkehrsbehörde hat die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen für die Umschaltung der Signalanlagen an den Kreuzungen Holsteiner Chaussee/- Rungwisch und Holsteiner Chaussee/Wiebischenkamp/Hörgensweg an den zuständigen Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zur Umsetzung übersandt . Die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht und der Abbau der entspre- Drucksache 21/2124 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 chenden Verkehrszeichen durch das zuständige Bezirksamt Eimsbüttel können aus Sicherheitsgründen erst dann erfolgen, wenn die Räumzeiten für Radfahrer an den signalisierten Knotenpunkten berücksichtigt sind. Im Übrigen siehe Drs. 21/1447. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel wurde im Rahmen der Beantwortung einer Beschlussempfehlung (Drs. 20-0991) informiert. Der Eingabenausschuss der Bürgerschaft hat sich mit dem Knotenpunkt Holsteiner Chaussee/Hörgensweg/Wiebischenweg befasst (Drs. 21/996). 4. Sollen die bestehenden Fahrradwege dann wegfallen oder bestehen bleiben? 5. Was sind die Gründe für die Planungen? In der Holsteiner Chaussee gibt es seitens der zuständigen Behörde derzeit keinen Anlass für bauliche Veränderungen der bestehenden Radverkehrsanlagen. Im Übrigen siehe Drs. 21/1447. 6. Wie sieht der Senat im Rahmen seiner Planungen ein mögliches Gefährdungspotenzial von Schülern, die die Holsteiner Chaussee als Schulweg nutzen? Derzeit befinden sich gut ausgebaute Fahrradwege beidseitig der Holsteiner Chaussee . Diese dürfen auch nach Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht weiterhin benutzt werden. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen und ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Eine Unfallauswertung über Unfälle mit Radfahrerbeteiligung im Zusammenhang mit Benutzung der Radwege ergab keine Auffälligkeiten. Im Übrigen siehe Drs. 21/1447. 7. Gibt es Planungen oder Überlegungen, die Situation für Fahrradfahrer am AKN-Übergang am Hörgensweg in Eidelstedt zu verbessern? Der Bahnübergang Hörgensweg wurde im Jahr 2004 im Rahmen des zweigleisigen Streckenausbaues der AKN-Strecke A1 entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss an die Zweigleisigkeit angepasst und genehmigt. Die verkehrstechnische und betriebliche Überwachung des Bahnüberganges obliegt der Landeseisenbahnverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg. Hier gibt es keinerlei Beanstandungen. Aus Sicht der AKN Eisenbahn AG besteht daher keine Veranlassung, den Straßenquerschnitt im Bereich des Bahnüberganges zu verändern.