BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2126 21. Wahlperiode 13.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 05.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Wann kommt die geschlossene Unterbringung für intensivpädagogisch zu betreuende Jugendliche? Vor genau zwei Jahren wurden die „Haasenburg-Heime“ der Brandenburger Haasenburg GmbH aufgrund von Misshandlungsvorwürfen geschlossen. Nachdem das zuständige Ministerium des Landes Brandenburg am 6. November 2013 mitteilte, dass die Einrichtungen der Haasenburg GmbH geschlossen würden, hatte der damalige Sozialsenator Detlef Scheele entschieden , neue Plätze für die geschlossene Unterbringung hamburgischer Minderjähriger zu schaffen. Geschehen ist seitdem nicht viel. Zwar laufen seit Monaten Verhandlungen zwischen den Ländern Hamburg und Bremen, die möglicherweise als Kooperationslösung in einer gemeinsamen geschlossenen Unterbringung münden könnten, konkrete Ergebnisse lassen sich bis heute jedoch nicht vorweisen. Wie aus einem kürzlichen Interview mit dem Grünen-Politiker und Bremer Staatsrat für Soziales, Jan Fries, hervorging, gestaltet sich die Suche nach einer geeigneten Einrichtung in Bremen äußerst schwierig. Zwei Standorte seien von dem Hamburger Träger, der Gesellschaft PTJ – Pädagogisch Therapeutische Jugendhilfe GmbH, an dem die Stadt mit 10 Prozent beteiligt ist und der vorgesehen ist, die Einrichtung aufzubauen, für ungeeignet befunden worden. Laut Staatsrat Fries habe man nun jedoch ein Grundstück in der engeren Auswahl. Nähere Auskünfte wollte er dazu jedoch nicht geben, da man den Vorschlag „nicht zerreden“ wolle. Der Hamburger Träger habe das Grundstück bereits besichtigt und für geeignet erklärt (vergleiche http://www.radiobremen.de/politik/nachrichten/ jugendliche-geschlossener-aufenthalt100.html). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Auf welchem Stand befinden sich die Verhandlungen zwischen den Ländern Hamburg und Bremen in Bezug auf eine Kooperationslösung für eine gemeinsame geschlossene Unterbringung von intensivpädagogisch zu betreuenden Jugendlichen? Was ist das Ziel der Verhandlungen? Welche einzelnen Verhandlungs- und Planungsschritte sind bereits abgeschlossen? Welche Zwischenergebnisse liegen bereits vor? Welcher konkrete Klärungsbedarf besteht noch? Bis wann möchte der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde zu einem Verhandlungsergebnis kommen? Bis wann, wenn überhaupt, rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit einem tatsächlichen Abschluss der Verhandlungen? 2. Welche Überlegungen und Planungsvarianten bestehen hinsichtlich der Platzzahl einer Einrichtung? Drucksache 21/2126 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Um welchen Standort handelt es sich, bei dem sowohl Hamburg als auch Bremen diesen als „wahrscheinlich geeigneten Ort“ für den Betrieb einer geschlossenen Heimunterbringung einordnen? 4. Ist der Standort nur für die geschlossene Heimunterbringung vorgesehen ? Sollen dort alle Hamburger Kinder und Jugendliche, für die eine geschlossene Unterbringung vorgesehen ist, untergebracht werden? Wenn nein, wie viele Plätze würden für Hamburger Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen? Es hat verschiedene Kontakte auf Arbeitsebene und Objektbesichtigungen in Bremen gegeben. Die hamburgischen Eckpunkte für den Betrieb einer intensivpädagogischen Einrichtung sind Vertretern der Hansestadt Bremen übermittelt und erläutert worden. Eine Entscheidung für einen konkreten Standort ist noch nicht getroffen worden. Insofern bestehen zurzeit noch keine konkreten Überlegungen und Planungsvarianten hinsichtlich der Platzzahl einer Einrichtung. Weitere Gespräche auf Arbeitsebene sind beabsichtigt. Ein Gespräch zwischen den zuständigen Staatsräten ist terminiert. Im Übrigen sind die Planungen und die Willensbildung des Senats hierzu noch nicht abgeschlossen. Die öffentliche Begleitung dieses sehr sensiblen Vorgangs könnte bestimmte Handlungsoptionen des Senats versperren und zudem Entscheidungen des Senats beeinträchtigen. Der Senat sieht daher von einer weiter gehenden Beantwortung der Fragen ab. Soweit die Fragen Planungen und Entscheidungen der Hansestadt Bremen betreffen, siehe Drs. 21/157. 5. Welche Standorte hat der Hamburger Träger Gesellschaft PTJ – Pädagogisch Therapeutische Jugendhilfe GmbH aus welchen Gründen für ungeeignet erklärt? Siehe Drs. 20/14138 und 20/14295. 6. Wie viele Genehmigungen zur geschlossenen Unterbringung auf Basis des § 34 SGB VIII i.V.m. § 1631b BGB wurden zwischen 2013 und heute jeweils jährlich von Hamburger Familiengerichten erteilt? Insgesamt wurden von den Familiengerichten zehn Genehmigungen zur Unterbringung in einer geschlossenen Jugendhilfeeinrichtung erteilt, davon sechs im Jahr 2013, zwei im Jahr 2014 und bisher zwei im Jahr 2015 (Stand 9. November 2015). 7. Für wie viele Hamburger Kinder und Jugendliche insgesamt liegen aktuell Genehmigungen zur geschlossenen Unterbringung auf Basis des § 34 SGB VIII i.V.m. § 1631b BGB vor? Es liegen für drei Minderjährige Genehmigungen zur Unterbringung in einer geschlossenen Jugendhilfeeinrichtung nach § 34 SGB VIII i.V. mit § 1631b BGB vor. 8. Wie viele Hamburger Kinder und Jugendliche, für die aktuell Genehmigungen zur geschlossenen Unterbringung auf Basis des § 34 SGB VIII i.V.m. § 1631b BGB vorliegen, können aufgrund fehlender Plätze in Einrichtungen anderer Bundesländer derzeit nicht untergebracht werden? a. Wo befinden sich diese Kinder und Jugendlichen zurzeit? b. Inwiefern sind diese Kinder und Jugendlichen bislang im Jahr 2015 strafrechtlich in Erscheinung getreten? Zwei Minderjährige können aufgrund fehlender Plätze nicht in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden. Einer von ihnen war in einer geschlossenen Unterbringung , ist jedoch vom Träger entlassen worden. Beide Minderjährige leben im Elternhaus. Bei diesen beiden Jugendlichen sind im Jahr 2015 folgende Tatvorwürfe bekannt und Verfahren eingeleitet worden: Fall 1: Gegen den Jugendlichen wurde im Jahr 2015 in neun Fällen wegen Straftaten ermittelt . Es ging in zwei Fällen um vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 Strafgesetz- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2126 3 buch, in zwei Fällen um Bedrohung nach § 241 Strafgesetzbuch, in vier Fällen um einen Verstoß gegen das Waffengesetz sowie in einem Fall um Diebstahl. Fall 2: Gegen den Jugendlichen wurden insgesamt fünf Strafverfahren eingeleitet. In jeweils einem Fall wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, wegen des Verdachts der Unterschlagung, wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie in zwei Fällen wegen des Verdachts des Raubes. 9. In der Drs. 20/12994 gab die zuständige Behörde an, dass sie für 2015 und die Folgejahre von einem Platzbedarf von circa zehn bis zwölf Neuaufnahmen pro Jahr ausginge. a. Hält sie an dieser Einschätzung fest? Falls nein, weshalb nicht? b. Wie schätzt die zuständige Behörde den Platzbedarf für 2016 und 2017 und Folgejahre ein? Ja. Im Übrigen siehe Drs. 20/12994.