BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2127 21. Wahlperiode 13.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 05.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsangriff auf die Polizei Bei einem Einsatz an der Dratelnstraße in Wilhelmsburg wurde die Polizei am 3. November 2015 selbst zum Ziel von Angriffen durch Flüchtlinge. Nachdem laut einer Pressemitteilung der Polizei mehr als 50 Eritreer die Fahrbahn blockierten, attackierten diese die eintreffenden Polizeibeamten und schlugen und traten auf die eingesetzten Diensthunde ein. Die Polizei sei daraufhin „konsequent eingeschritten“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie stellt sich der Sachverhalt nach den derzeitigen Ermittlungen im Einzelnen dar? Am 3. November 2015, gegen 15 Uhr, stellte die Polizei vor der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) Dratelnstraße 15 eine Ansammlung von etwa 85 Personen fest. Dabei hatte sich eine Gruppe von 53 Personen auf der Fahrbahn versammelt und forderte die Verlegung in eine andere Unterkunft; weitere circa 30 Personen hielten sich auf dem Gehweg vor der ZEA auf und unterstützten die auf der Fahrbahn befindlichen Personen durch Klatschen. Fahrzeugverkehr war in der Dratelnstraße nicht mehr möglich. Nach den Erkenntnissen der Polizei waren alle Personen eritreischer Herkunft und Bewohner der dortigen ZEA Dratelnstraße. Die Polizei wertete die Veranstaltung als Versammlung und versuchte mithilfe von vor Ort befindlichen Übersetzern mit den Versammlungsteilnehmern, die die Fahrbahn blockierten, Kooperationsgespräche zu führen und sie zum Verlassen der Fahrbahn und zur Fortsetzung ihrer Versammlung auf dem Gehweg zu bewegen. Ein Versammlungsleiter gab sich gegenüber der Polizei dabei nicht zu erkennen. Die Kooperationsgespräche blieben erfolglos; die Stimmungslage unter den Personen war zu diesem Zeitpunkt aufgeheizt und aggressiv. Die Polizei zog weitere Einsatzkräfte zusammen, darunter vier Diensthundeführer mit Diensthunden, um gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen treffen zu können. Nachdem die Diensthundeführer ihren Bereitstellungsort unmittelbar an der Versammlung eingenommen hatten, begannen etwa zehn der sich auf der Fahrbahn befindlichen Personen, sofort auf die Beamten und die Diensthunde einzuschlagen und -zutreten. Die Polizei drängte die Gruppe durch den Einsatz der Diensthunde (zunächst mit Beißkorb) sowie mittels Einsatzstock in Richtung Gehweg ab. Die Versammlungsteilnehmer zogen sich anschließend in die ZEA zurück. Im Zuge dieses Einsatzes nahm die Polizei eine Person, die zuvor auf einen Diensthund eingetreten hatte, vorläufig fest. Die Person erlitt durch den Biss eines Diensthundes eine leichte Verletzung an der Hand. Eine weitere Person, die durch ihr Verhalten den Polizeieinsatz störte, wurde von der Polizei in Gewahrsam genommen. Darüber hinaus ist ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der ZEA durch den Biss Drucksache 21/2127 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 eines Diensthundes leicht am Oberschenkel verletzt worden, als er in die polizeilichen Einsatzmaßnahmen geriet. Aufgrund der Situation vor Ort konnten Feststellungen weiterer Personen durch die Kräfte vor Ort nicht erfolgen. Bezüglich weiterer beteiligter Personen sind entsprechende Ermittlungen eingeleitet. 2. Auf wessen Veranlassung erfolgte der Polizeieinsatz? Die Besatzung eines Funkstreifenwagens bemerkte die Personen auf der Fahrbahn der Dratelnstraße. 3. Wie viele Polizeibeamte waren im Rahmen dieses Einsatzes vor Ort? Die Polizei war mit 47 Beamtinnen und Beamten vor Ort. 4. Welche Maßnahmen wurden im Rahmen dieses Polizeieinsatzes ergriffen ? Die Polizei hat folgende Maßnahmen ergriffen: Versuch von Kooperationsgesprächen mit den Versammlungsteilnehmern Verkehrsmaßnahmen Räumung der Fahrbahn unter Anwendung unmittelbaren Zwangs vorläufige Festnahme einer Person Ingewahrsahmnahme einer Person Vorgangsfertigung Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 5. Wie viele Polizeibeamte und Polizeihunde wurden verletzt und welches Ausmaß hatten die Verletzungen? Eine Beamtin wurde bei den Einsatzmaßnahmen durch einen Schlag am Bein verletzt. Sie ist derzeit dienstunfähig. Diensthunde wurden nicht verletzt. 6. Wie viele Verfahren gegen wie viele Personen aufgrund welcher Tatvorwürfe /Straftatbestände wurden daraufhin jeweils eingeleitet? Wurden auch Verfahren wegen Verstoßes gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes eingeleitet? Wenn ja, in wie vielen Fällen? Wenn nein, warum nicht? Von der Polizei ist bisher ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet worden, das die Handlungen des Gesamtsachverhalts umfasst. Die Ermittlungen richten sich gegen die vorläufig festgenommene Person und weitere unbekannte Personen; die strafrechtlichen Ermittlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Ein Verstoß gegen die Vorschriften des Tierschutzgesetzes wurde geprüft, ist nach den Regelungen des Tierschutzgesetzes im Ergebnis dieser Prüfung aber nicht gegeben. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.