BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2134 21. Wahlperiode 13.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 05.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Notwendige Umweltgutachten für Planunterlagen im Fall Elbvertiefung (II) – Ist der Senat schon wieder im Verzug? Seit September 2015 steht nun fest, dass sich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Elbvertiefung deutlich verzögern wird. Ursache ist, dass zusätzliche Umweltgutachten für die Ergänzung der Planunterlagen notwendig geworden sind. Bisher sind aber die erforderlichen „ergänzenden Untersuchungen“ noch nicht abgeschlossen und die Gutachten liegen nicht vor, so der Senat in den Antworten auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 23.10.2015 (Drs. 21/1957). Die Höhe der Kosten für die Gutachten steht ebenfalls bisher nicht fest. Allerdings haben die Senatsvertreter in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien am 17. September 2015 einen ausführlichen Zeitplan für die Fertigstellung der Planunterlagen dargelegt und ein Vorliegen der Gutachten für Mitte Oktober 2015 in Aussicht gestellt. Eine weitere Verzögerung bei einem der wichtigsten Infrastrukturprojekte für Hamburg wird nun immer wahrscheinlicher. Erschwerend kommt hinzu, dass die zuständige Behörde noch im Juli 2015 an der Behebung der Mängel in den Darstellungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens arbeitete, an denen das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bereits mit seinem Hinweisbeschluss vom 2. Oktober 2014 rechtliche Zweifel deutlich gemacht hatte (Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/941 vom 07.07.2015). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Liegen die notwendigen Umweltgutachten zur Ergänzung der Planunterlagen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde nun vor? Wenn ja, welche Planungsmängel betrifft dies konkret? Wenn nein, warum nicht? Ja. Die Träger des Vorhabens (Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg und Hamburg Port Authority) haben den Planfeststellungsbehörden (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt-Außenstelle Nord und Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ) ergänzende Fachbeiträge vorgelegt, mit denen die gerichtlichen Bedenken entkräftet werden sollen. Die einzelnen Unterlagen sind in der Drs. 21/1657 bereits genannt. Die Planfeststellungsbehörden prüfen die Unterlagen und bereiten derzeit das Beteiligungsverfahren vor. 2. Welche Nachbearbeitungen wurden aufgrund welcher Kritikpunkte des BVerwG durch die Umweltgutachten vorgenommen (bitte genau erläutern )? Siehe Drs. 21/1957. Drucksache 21/2134 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie hoch sind die Kosten für die zusätzlichen Umweltgutachten zur Ergänzung der Planunterlagen? Aus welchen Mitteln welcher Produktgruppe in welchem Einzelplan erfolgt die Finanzierung dieser Gutachten ? Mit welchen weiteren Kosten rechnet der Senat zur Ergänzung der Planunterlagen? Da die Gutachten noch nicht abgeschlossen sind und insbesondere zu erwarten ist, dass die Gutachter auch noch zu den Reaktionen aus dem Beteiligungsverfahren um Stellungnahme gebeten werden müssen, steht die Höhe der Kosten noch nicht fest. Im Übrigen siehe Drs. 21/1957. 4. Kann der vom Senat am 17. September 2015 in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien dargestellte Zeitplan für die Ergänzung der Planunterlagen eingehalten werden, insbesondere bezogen auf a. die Erstellung der notwendigen Umweltgutachten, b. die Durchführung eines erneuten Beteiligungsverfahrens mit der Anhörung von Verbänden und Vereinen, c. die Fertigstellung der Unterlagen insgesamt, d. die Zusammenführung der Unterlagen für die Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses und Versendung an das BVerwG? Wenn ja, bitte die Daten der Fertigstellung benennen. Wenn nein, warum nicht und zu welchem konkreten Datum werden dann die unter a. bis d. aufgeführten Unterlagen und Verfahren für die Ergänzung der Planunterlagen abgeschlossen sein? Die Senatsvertreter haben in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien am 17. September 2015 ihrer Erwartung Ausdruck gegeben, dass das Beteiligungsverfahren wegen ergänzter Planunterlagen noch im Jahr 2015 abgeschlossen werden kann und ein behördlicher Planergänzungsbeschluss im 1. Quartal des Jahres 2016 gefasst und sodann an das Bundesverwaltungsgericht übersandt werden kann (Drs. 21/1830). Diese Erwartung besteht unverändert fort. Eine verlässliche Vorhersage ist nicht möglich , weil insbesondere die Reaktionen aus dem Beteiligungsverfahren abzuwarten bleiben. Die Planfeststellungsbehörden sind zu einer sorgfältigen Prüfung dieser Reaktionen aufgerufen, dessen Ergebnis auch in zeitlicher Hinsicht nicht vorweggenommen werden kann.