BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2135 21. Wahlperiode 13.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 05.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Die Tafeln überfordert? Etwa 1,5 Millionen Menschen nutzen in Deutschland das Angebot der Tafeln. Inzwischen kommen nach Angaben des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V. 200.000 Flüchtlinge dazu. Nach aktueller Presseberichterstattung haben die Hamburger Tafeln auch aufgrund der aktuellen Flüchtlingszahlen ein Aufnahmestopp für einige Ausgabestellen verhängen müssen. Nach ebendieser Berichterstattung sei mit einem weiteren Anstieg der Bedürftigen zu rechnen, da auch Flüchtlinge nach der Erstunterbringung hilfebedürftig seien. Hier stellt die Verständigung mit teilweise traumatisierten Menschen eine Herausforderung für die Ehrenamtler dar. Vor diesem Hintergrund forderte der Bundesverband Geld für Dolmetscher, Schulungen für die Helfer und die Benennung eines Flüchtlingsbeauftragten. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. In welchen konkreten Zusammenhängen arbeitet das Land Hamburg jeweils mit der Hamburger Tafel und anderen Tafeln zusammen? Die Tafeln agieren selbstständig ohne staatliche Unterstützung. Sie suchen eigenständig Kooperationen mit f & w fördern und wohnen AöR (f & w) und anderen Trägern der Wohnungslosenhilfe. Die für die Wohnungslosenhilfe zuständige Behörde übernimmt hierbei jedoch keinerlei Steuerung. Bislang hatte die Hamburger Tafel um Unterstützung bei der Suche nach Lagermöglichkeiten für Lebensmittel nachgesucht. Bei Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge erfolgt keine Zusammenarbeit mit den Tafeln. Die Bewohner erhalten eine Vollverpflegung, die durch Caterer gestellt wird, siehe hierzu Drs. 21/2070. 2. Für welche konkreten Zwecke wird auf die Lebensmittelverteilung durch die Tafeln durch staatliche Stellen oder landesunmittelbare Unternehmen zurückgegriffen? 3. In welchen konkreten Zusammenhängen bezüglich Flüchtlingsaufkommen arbeitet die Freie und Hansestadt Hamburg mit den Tafeln zusammen ? Sofern die Tafeln einen Kooperationswunsch zugunsten der Bewohner an f & w als landesunmittelbares Unternehmen herantragen, erfolgt eine Zusammenarbeit mit den Wohnunterkünften. Drucksache 21/2135 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Auf Initiative der Tafeln stellt f & w in den Wohnunterkünften der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Erdkampsweg, Hornkamp, Bornmoor und Dakarweg Räume als Ausgabestellen für Zielgruppen gemäß dem Tafelkonzept zur Verfügung. Im Winternotprogramm und im Pik As (Übernachtungsstätte für obdachlose Männer ab 18 Jahren unter der Trägerschaft von f & w) werden täglich Lebensmittel an Bedürftige ausgegeben. Bei der Belegung neuer Wohnunterkünfte organisieren die Tafeln häufig in Absprache mit dem Unterkunftsmanagement die Ausgabe eines ersten Lebensmittelpaketes an bedürftige Bewohner. Dies geschieht in der Regel im Rahmen der allgemeinen Willkommensaktivitäten verschiedener sozialer Initiativen aus dem jeweiligen Stadtteil. Im Rahmen der Verweisberatung werden Bewohner der Unterkünfte durch die Mitarbeiter von f & w über das Hamburger Hilfesystem für Obdachlose informiert, zu dem auch das Angebot der Tafeln gehört. 4. Hat der Senat Kenntnis davon, dass Flüchtlinge das Angebot der Hamburger Tafeln in Anspruch nehmen? Wenn ja, handelt es sich bei diesen Flüchtlingen um in Hamburg bereits untergebrachte Flüchtlinge oder um Flüchtlinge, die zwecks Durchreise zum Beispiel am Hauptbahnhof ankommen? Flüchtlingen steht es ebenso frei wie anderen Bedürftigen, das Angebot der Tafeln zu nutzen. Daten werden hierzu nicht erhoben. Siehe auch Antwort zu 1. Im Übrigen werden durchreisende Menschen am Hamburger Hauptbahnhof von dort freiwillig Engagierten mit Lebensmittelspenden versorgt. 5. Haben sich die Tafeln bereits an die Freie und Hansestadt Hamburg in Bezug auf das aktuelle Flüchtlingsaufkommen mit der Bitte um Unterstützung gewandt? Wenn ja, in welchem konkreten Zusammenhang und mit welcher Bitte? Bei den zuständigen Behörden sind keine Anfragen in diesem Zusammenhang bekannt. Über die in Antwort zu 2. genannten Modalitäten hinaus sind auch bei f & w keine weiteren entsprechenden Anfragen seitens der Tafeln bekannt.