BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2137 21. Wahlperiode 13.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 05.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Masterplan Klimaschutz – Umsetzungsstand Klimafolgenmonitoring Im Masterplan Klimaschutz (Drs. 20/8493) kündigt der Senat an, ein Klimafolgenmonitoring bis Ende 2015 als mittel- und langfristiges Controllinginstrument aufzubauen. Auf der Internetseite des Umweltbundesamtes (Stand: 25.07.2015) ist dazu zu lesen „Ein Klimafolgenmonitoring für Hamburg wird erarbeitet. Es besteht aus State-, Impact- und ResponseIndikatoren . Das Ausarbeiten von 10 Impact-Indikatoren ist abgeschlossen. Die politische Befassung erfolgt mit dem neuen Klimaplan noch dieses Jahr.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HAMBURG ENERGIE GmbH (HE) – wie folgt: 1. Wann soll der Bürgerschaft der neue Klimaplan zur politischen Befassung vorgelegt werden? Sofern eine politische Befassung in 2015 nicht mehr möglich ist, bitte die Gründe für die Verzögerungen angeben. 2. Welche Maßnahmen/Schritte hat der Senat bisher ergriffen, das Klimafolgenmonitoring als mittel- und langfristiges Controllingsinstrument aufzubauen ? 3. Wurden inzwischen alle notwenigen Indikatoren für das Klimafolgenmonitoring festgelegt? Wenn ja, welche Indikatoren wurden festgelegt und wie wurden diese ermittelt? Wenn nein, welche Indikatoren wurden bisher festgelegt, für welche Sachverhalte müssen noch Indikatoren gefunden werden und bis wann sollen alle erforderlichen Indikatoren bestimmt sein? Derzeit wird eine Drucksache zum neuen Hamburger Klimaplan vorbereitet. Anschließend erfolgt unverzüglich die bürgerschaftliche Befassung. Der neue Hamburger Klimaplan soll nicht nur den Masterplan Klimaschutz (Drs. 20/8493) und den Aktionsplan zur Anpassung an den Klimawandel (Drs. 20/8494) fortschreiben, sondern eine Verzahnung von Klimaschutz und Klimaanpassung sowie deren strategische Weiterentwicklung enthalten. Im Übrigen sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 4. In Anlage 3 des Masterplans Klimaschutz heißt es unter Punkt 7. unter anderem: „HE wird bis 2015 rund 150 Millionen Euro in den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Hamburg (vorrangig) und der Metropolregion investieren (…)“. Welche Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien hat Hamburg Energie umgesetzt, wie hoch waren die hierfür Drucksache 21/2137 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 erforderlichen Investitionen und welche CO2-Einsparungen konnten dadurch realisiert werden? HAMBURG ENERGIE hat in die Errichtung von BHKW, Solar- und Windkraftanlagen seit Gründung 2009 circa 120 Millionen Euro investiert. Dadurch konnten CO2- Einsparungen in Höhe von 221.785 Tonnen realisiert werden, davon 130.139 Tonnen aufgrund von BHKW, 31.592 Tonnen durch PV-Anlagen, 581 Tonnen durch Solarthermie sowie 59.473 Tonnen im Bereich Windenergieanlagen. Eine Auflistung der einzelnen Maßnahmen mit jeweiligem Investitionsvolumen findet sich in der folgenden Tabelle: Anlage Investition in in Mio. Euro WKA (Windkraftanlage) Bülkau 8,2 BHKW Eidelstedter Weg 0,65 PV IBA Schwimmbad Wilhelmsburg 0,14 PV Georgswerder 1 1,9 WKA Dradenau 4,3 WKA Georgswerder 4,9 BHKW Zentrale Hamburg Wasser 0,9 BHKW Energieverbund 3,6 BHKW Energiebunker 4,44 WKA Obergeorgswerder 0* PV Georgswerder 2 0,9 PV Eigenstrom 1,5 Biomassekraftwerk Brunsbüttel 21,95 Biomassekraftwerk Elsfleth 8,7 10 MW Projekt (Bürger-PV-Anlage) 23,6 Solare Hülle Energiebunker 2,2 WKA Shellhafen 1 WKA Arcelor Mittal** 15 WKA Trimet** 17 SUMME 120,88 * Investition erfolgte über HE Solar. ** Noch nicht in Betrieb. Die Differenz zur Plansumme ist unter anderem dadurch bedingt, dass HAMBURG ENERGIE bei Ausschreibungen nicht berücksichtigt worden ist sowie Projekte unter den ursprünglich geplanten Investitionskosten realisiert werden konnten.