BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2139 21. Wahlperiode 13.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 06.11.15 und Antwort des Senats Betr.: In welcher Höhe profitiert Hamburg von zusätzlichen Bundesmitteln? (3) Ich frage den Senat: 1. Kommunalinvestitionsförderungsfonds a. Welche Planungen gibt es derzeit im Einzelnen, wann und für welche konkreten Bereiche und Projekte die zusätzlichen Mittel verwendet werden sollen? b. Soll mit den zusätzlichen Mitteln das Investitionsvolumen gegenüber dem aktuellen Haushalt 2015/2016 und der aktuellen Finanzplanung erhöht werden? c. Für welche bereits geplanten, aber noch nicht begonnenen Investitionsmaßnahmen sollen die zusätzlichen Mittel eingesetzt werden? d. Aus welchen Einzelplänen des Haushalts soll jeweils die 10-prozentige Kofinanzierung Hamburgs bereitgestellt werden? Die im August 2015 zwischen Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung erlaubt die Finanzierung von Investitionen in den für Hamburg in Drs. 21/235 genannten Bereichen. Hierzu plant der Senat die Einrichtung eines zentralen Programms im Einzelplan 9.2. Gemäß § 37 LHO dürfen Mehreinzahlungen im Rahmen dieses Programms für Mehrauszahlungen zu Investitionszwecken verwendet werden. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 2. Änderung Finanzausgleichsgesetz a. Mit welchen Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde aufgrund der inzwischen erfolgten Gesetzesänderungen derzeit in den einzelnen Jahren von 2015 bis 2017? Mit rund 50 Millionen Euro im Jahr 2015, 91 Millionen Euro im Jahr 2016 und 64 Millionen Euro im Jahr 2017. b. Wofür sollen die Mehreinnahmen verwendet werden? Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. c. Sind die Überlegungen des Senats oder der zuständigen Behörde bezüglich einer Veränderung der Festlegungen des Finanzrahmengesetzes mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Drucksache 21/2139 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, bis wann genau sollen die Überlegungen abgeschlossen sein? Ja. Siehe Drs. 21/2176.