BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2141 21. Wahlperiode 13.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 06.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Hochschulpolitisches Mandat Das Studierendenparlament der Universität Hamburg hat am Donnerstag, den 05 Juni 2015 den Haushaltsplan der Verfassten Studierendenschaft für das Jahr 2015/2016 in 3. Lesung beschlossen. Die Verfasste Studierendenschaft an den Hamburger Hochschulen hat gemäß § 102 Absatz 2 HmbHG klar definierte Aufgaben. In § 102 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 HmbHG ist ausdrücklich klargestellt, dass sie kein allgemeinpolitisches Mandat hat. Damit hat sie als Zwangskörperschaft kein Recht zur Kundgabe nicht hochschulbezogener , allgemeinpolitischer Meinungen und Forderungen. Vor diesem Hintergrund ist fraglich, ob alle gefassten Beschlüsse des Studierendenparlamentes und damit der Inhalt der Vorlage des Haushaltsplanentwurfes durch den AStA durch das HmbHG gedeckt sind. Die Rechtsaufsicht über die Verfasste Studierendenschaft liegt nach § 106 Absatz 2 S. 1 beim Präsidium der Universität Hamburg. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Hat sich das Präsidium der Universität Hamburg mit dem Haushaltsplan der Verfassten Studierendenschaft für das Jahr 2015/2016 befasst? Wenn ja, aus welchem Anlass? Das Präsidium der UHH hat sich nicht mit dem Haushaltsplan der Verfassten Studierendenschaft für das Jahr 2015/2016 befasst. Der Haushaltsplan wurde gemäß § 105 Absatz 2 HmbHG von einem gesondert gebildeten Wirtschaftsrat genehmigt. 2. Wurde gegenüber dem Präsidium der Universität Hamburg das Anliegen geäußert, in dieser Sache als Rechtsaufsicht tätig zu werden? Wenn ja, wann und mit welcher Konsequenz? 3. Ist dem Präsidium der Universität Hamburg bekannt, dass die Verfasste Studierendenschaft nach Haushaltstitel 519108 plant, 7.500 Euro für „nicht eigene“ Demonstrationen zu verwenden? Wie bewertet das Präsidium diese Absicht vor dem Hintergrund des hochschulpolitischen Mandates ? 4. Ist dem Präsidium der Universität Hamburg bekannt, dass die Verfasste Studierendenschaft nach Haushaltstitel 519110 plant, 5.000 Euro für die Unterstützung von „NOlympia“ – also einem explizit nicht hochschulpoli- Drucksache 21/2141 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 tischen Zweck – zu verwenden? Wie bewertet das Präsidium diese Absicht vor dem Hintergrund des hochschulpolitischen Mandats? Das Präsidium der UHH wurde im Juli 2015 von einem Studierenden unter Bezugnahme auf die in den Fragen 3. und 4. genannten Haushaltstitel um Ausübung der Rechtsaufsicht gegenüber der Verfassten Studierendenschaft gebeten. Da zu diesem Zeitpunkt noch die Genehmigung des Haushaltsplans durch den Wirtschaftsrat ausstand , wurde diese Entscheidung als vorrangige zunächst abgewartet. Nachdem der Wirtschaftsrat den Haushaltsplan unter Einschluss der in Frage 3. und 4. benannten Haushaltstitel genehmigt hatte, hat sich das Präsidium mit der Angelegenheit befasst und entschieden, keine Rechtsaufsicht auszuüben. Die einschlägige Kommentierung der entsprechenden Rechtsvorschriften spricht sich für eine sehr weite Definition des Begriffs des hochschulpolitischen Mandats aus. So heißt es, überschritten sei die Grenze jedenfalls dann, wenn ein sachlicher Bezug zur Hochschulpolitik nicht erkennbar ist (HmbHG/Praxiskommentar-Jauch, § 102, Rn. 12). Ein derartig fehlender sachlicher Bezug ist hier nach Auffassung des Präsidiums nicht erkennbar. So ist beispielsweise zu erwarten, dass die Durchführung der Olympischen Spiele mit Sicherheit das Universitätsgeschehen und -leben beeinflussen und verändern würde. Schließlich kann auch allein von der Aufnahme eines Haushaltstitels nicht auf eine Verletzung des hochschulpolitischen Mandats geschlossen werden. Außerhalb der Wahrnehmung der Rechtsaufsicht bewertet das Präsidium das Handeln der Verfassten Studierendenschaft als eigenverantwortliche und rechtsfähige Körperschaft der UHH nicht. 5. Welche Demonstrationen, Kundgebungen und öffentlichen Aktionen wurden vom AStA im Haushaltsjahr 2014/2015 in welcher Höhe vollständig oder anteilig finanziert? Bitte jeweils den Titel und das politische Ziel der Veranstaltung angeben. Bitte darüber hinaus angeben, aus welchem Titel des Haushalts die entsprechende Ausgabe finanziert wurde. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der UHH hat darauf hingewiesen, dass es ihm in der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist, eine aussagekräftige Liste der angefragten Informationen und Kommentierungen anzufertigen, weil hierfür die händische Überprüfung, Zuordnung und Bewertung von über 100 Einzelpositionen notwendig wäre. 6. Wurde im Laufe der Gültigkeit des Haushaltes 2014/2015 das Präsidium ersucht, in seiner Funktion als Rechtsaufsicht gegenüber der Verfassten Studierendenschaft tätig zu werden? Wenn ja, vor welchem Hintergrund und mit welcher Konsequenz? Unter Bezugnahme auf den Haushalt 2014/2015 gab es gegenüber dem Präsidium der UHH kein Ersuchen auf Ausübung der Rechtsaufsicht.