BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2150 21. Wahlperiode 17.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 09.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Bewusste Fehlinformation am Mittleren Landweg? Die Herausforderungen der Flüchtlingskrise sind nur zu meistern, wenn obrigkeitliche Maßnahmen für die Bevölkerung verständlich bleiben. Eine wesentliche Aufgabe obliegt der ausführenden Regierung, die durch Maßnahmen unmittelbar betroffene Bevölkerung zu informieren. Einsame Entscheidungen hinter verschlossenen Türen ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und deren Umsetzung unter Zuhilfenahme von Polizeirecht und anderen rechtseinschränkenden, eigens dafür geschaffenen Vorschriften enden vermehrt vor Gericht. In diesem Zusammenhang deutet sich ein Widerspruch der öffentlichen Information durch den rot-grünen Senat und seines tatsächlichen Kenntnisstandes an. In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 2.9.2015 (Drs. 21/1455) behauptet der Senat auf meine sehr konkreten Fragen zu Planungen einer Massenunterkunft für Flüchtlinge am alten Gleisdreieck Mittlerer Landweg nordöstlich vom Gewerbegebiet Allermöhe, dass die Überlegungen dazu noch nicht abgeschlossen seien. Auch in der Informationsveranstaltung zum sogenannten Gleisdreieck Billwerder am 6.10.2015 wurde seitens der Regierungsvertreter behauptet, der Investor stehe noch nicht fest, die konkrete Bauweise sei noch nicht geplant – auch Fragen zur Größenordnung wurde ausgewichen. Aus der Senatsdrs. 2015/ 1960 vom 5.10.2015 ergibt sich hingegen, dass „ein konkreter Bebauungsvorschlag “ vorliege. Demnach sollen „hier rund 800 Wohnungen in viergeschossiger Bauweise“ gebaut werden. Als Investor wird die FeWA Grundstücksverwaltung genannt. Es sei „eine sehr enge(n) Belegung mit durchschnittlich mindestens fünf Personen pro Wohnung“ vorgesehen; bei 800 Wohnungen mit „mindestens 4.000 Flüchtlingsplätze(n)“. Weiter heißt es: „Mit der Entscheidung für diese Fläche ist auch die Perspektive eines Siedlungsschwerpunktes mit weiteren Quartieren rund um die S-Bahnstation Mittlerer Landweg verbunden, um eine Isolation der neuen Siedlung zu vermeiden.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. War zum Zeitpunkt der Informationsveranstaltung am 6.10.2015 und der Beantwortung meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage der Inhalt der Senatsdrucksache vom 5.10.2015 im Senat noch nicht bekannt? 2. Wie will der Senat mit einer derartigen Informationspolitik verhindern, dass die Bevölkerung sich nicht ernst genommen fühlt und den Eindruck gewinnt, lediglich vollendete Tatsachen akzeptieren zu sollen? Der zuständigen Behörde ist es gemeinsam mit dem Bezirksamt Bergedorf ein Anliegen , sehr frühzeitig über die geplanten Flüchtlingsunterkünfte am Mittleren Landweg zu informieren. Hierzu erfolgte bereits am 06.10.2015 eine Informationsveranstaltung, obwohl Verhandlungen über die konkrete Bebauung zu diesem Zeitpunkt erst kurz Drucksache 21/2150 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zuvor begonnen hatten. Weitere Veranstaltungen werden folgen, in denen über konkrete Inhalte der Planung informiert wird. 3. In meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage „Großbausiedlung in Oberbillwerder – Kommt Neuallermöhe III“? (Drs. 21/1866) habe ich nach Planungen in der Umgebung des Gleisdreiecks gefragt, die vom Senat negiert wurden, der im Übrigen behauptete, dass er sich darüber hinaus damit nicht befasst habe. Möchte der Senat diese Aussage angesichts seiner Formulierung in der zitierten Senatsdrucksache, dass perspektivisch weitere Quartiere als Siedlungsschwerpunkt um die S-BahnStation Mittlerer Landweg entwickelt würden, korrigieren? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? In der genannten Anfrage (Drs. 21/1866) wurden Wohnbauflächen in Oberbillwerder zwischen dem S-Bahnhof Allermöhe und dem Billwerder Billdeich thematisiert. Diese Flächen sind nicht identisch mit dem Umfeld des S-Bahnhofs Mittlerer Landweg.