BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2151 21. Wahlperiode 17.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 09.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Kostenexplosion der Baumaßnahmen in der JVA Glasmoor – Ein Fass ohne Boden? Im Frühjahr 2013 wurden mit Beschluss der Drs. 20/4930 „Haushaltsplan 2011/2012 Neustrukturierung des Hamburger Justizvollzuges: Aufhebung der Sperre gemäß § 36 LHO sowie Änderung der Haushaltsplanung 2012“ durch die SPD auch die Um- und Neubaukosten für die Weiterentwicklung und Modernisierung der JVA Glasmoor in Höhe von rund 17 Millionen Euro bewilligt . Damit sollen vor allem die Gesamtkapazität auf 250 Haftplätze im offenen Vollzug erweitert sowie die Unterbringung der Gefangenen in Gemeinschaftshafträumen zugunsten kleinerer und besser ausgestatteter Wohneinheiten aufgegeben werden. In der Drucksache heißt es „Die Umbau-, Sanierungs - und Neubaumaßnahmen müssen die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigen. Das Hafthaus I, das Werkhaus II und einige Nebengebäude stehen unter Denkmalschutz. Das neu zu errichtende Hafthaus III ist nach Höhe und Bauart in das denkmalgeschützte Ensemble zu integrieren.“ In der Sitzung des Justizausschusses am vergangenen Freitag teilte Senator Dr. Steffen mit, dass sich für den Umbau der JVA Glasmoor Mehrbedarfe in zweistelliger Millionenhöhe ergeben werden. Es sei nunmehr festgestellt worden, dass der Denkmalschutz weitere, bisher nicht berücksichtigte Maßnahmen erforderlich mache. Zudem seien die Kosten für die Architekten gestiegen und die Grundsätze des kostenstabilen Bauens zum damaligen Zeitpunkt noch nicht berücksichtigt worden. Aufgrund massiver Kritik des Rechnungshofes wurde in der vergangenen Legislaturperiode vom Senat der Grundsatz des kostenstabilen Bauens erlassen, Drs. 20/6208 vom 4. Dezember 2012. Hamburg sollte damit wieder in die Lage versetzt werden, große Bauprojekte kostenstabil und termingerecht zu planen und zu realisieren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Mit welchen Mehrbedarfen rechnet die zuständige Behörde konkret? Die zuständige Behörde rechnet nach derzeitigem Planungsstand mit einem Mehrbedarf in niedriger zweistelliger Millionenhöhe. 2. Wie setzen sich diese im Einzelnen zusammen? Die Mehrbedarfe bestehen im Hinblick darauf, dass - die Anfang 2012 vorgelegte Realisierungsstudie die Grundsätze der Drucksache Kostenstabiles Bauen von Ende 2012 noch nicht berücksichtigen konnte, sodass die Vorplanung unvollständig beauftragt worden ist (20 Prozent), Drucksache 21/2151 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - zum damaligen Zeitpunkt die öffentlich-rechtlichen Belange der Zuwegung nicht mit eingeflossen sind; im Nachhinein sind durch natur- und denkmalschutzrechtliche Anforderungen Kostensteigerungen eingetreten (10 Prozent), - Honorare aufgrund der Novellierung HOAI 2013 und höherer anrechenbarer Kosten erhöht wurden (15 Prozent), - die TGA-Planung (Technische Gebäudeausrüstung) unvollständig war, die gesetzlichen Vorgaben sich geändert haben (Trinkwasserverordnung/ENEV) sowie TGA in den Außenanlagen nicht berücksichtigt waren (40 Prozent), - sich die Bruttogeschossfläche und der Bruttorauminhalt (Massenmehrung) beim Neubau sowie der Sanierungsbedarf erhöht haben (15 Prozent). 3. Seit wann ist der zuständigen Behörde bekannt, dass die geplanten rund 17 Millionen Euro nicht ausreichen? Seit dem Frühjahr 2014 lagen der zuständigen Behörde Hinweise vor, dass die geplanten rund 17 Millionen Euro nicht ausreichen könnten. 4. Inwiefern kommt es infolge der Mehrbedarfe zu zeitlichen Verzögerungen beim Um- und Ausbau der JVA Glasmoor? Die bisher unberücksichtigten Aspekte wirken sich sowohl auf die Planung als auch auf die Finanzierung aus. Deshalb muss der Baubeginn verschoben werden. 5. Die Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Drs. 20/6208) stammt vom 4. Dezember 2012; die Drucksache zur Neustrukturierung (Drs. 20/4930) wurde mit den Stimmen der SPD in erster und zweiter Lesung am 27. März und 11. April 2013 angenommen. Grundlage für die Drs. 20/4930 vom 14.08.2012 war die Realisierungsstudie zur Weiterentwicklung und Modernisierung der Justizvollzugsanstalt Glasmoor vom März 2012. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Realisierungsstudie galten die Vorgaben „Kostenstabiles Bauen“ noch nicht. a. Seit wann wird nach den in der Drs. 20/6208 dargestellten Grundsätzen des kostenstabilen Bauens geplant? Bei Bauvorhaben, bei denen mit der Planung seit Dezember 2012 begonnen wurde, wird nach den in der Drs. 20/6208 dargestellten Grundsätzen des kostenstabilen Bauens geplant. b. Aus welchem Grund wurde keine Überprüfung der Bauvorhaben, die sich zu dieser Zeit in den parlamentarischen Beratungen befanden , vorgenommen? Gemäß Ziffer 5 der Drs. 20/4930 sollte vor Beginn der Maßnahme gemäß § 24 Absatz1 in Verbindung mit § 54 LHO eine Haushaltsunterlage Bau erstellt werden, aus der die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme sowie ein Zeitplan ersichtlich sind. Insoweit war eine Überprüfung dieses Bauvorhabens während der parlamentarischen Beratungen nicht erforderlich.