BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2152 21. Wahlperiode 17.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 09.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Ein Tag zu spät ist zu spät: Olympische Spiele kann man, anders als Eröffnungstermine der Elbphilharmonie, nicht verschieben Parallel zum Finanzreport hat die Landeshauptstadt Kiel einen Zeitplan für Olympia 2024 vorgelegt (http://www.hamburg-2024.de/?wpdmdl=789). Zu den einzelnen Positionen des geplanten Vorhabens werden die notwendigen Maßnahmen jeweils quartalsbezogen dem Zeitraum von 2016 über den gegebenenfalls erfolgenden Zuschlag in III/2017 bis zu den Olympischen Spielen in III/2024 sowie der Zeit nach den Olympischen Spielen bis 2025 zugeordnet. Für das Olympische Segeldorf (Position 17 – 21) sind dies unter anderem: Vorbereitende Gutachten, Bauleitplanung, Investorenwettbewerb, Hochbaulicher Wettbewerb, Vertiefende Untersuchungen, Bauantragsverfahren , Ausführungsplanung, Ausschreibung, Aushub, Ersatz von belasteten Böden, Ausgleich für Eingriffe in die Natur und Landschaft, Erschließung des Olympischen Dorfes, Bauausführung. In Hamburg sind neben den für Kiel berücksichtigten Maßnahmen wegen der Hafenverlagerung auch noch weitere Maßnahmen – insbesondere beim Kleinen Grasbrook – erforderlich. Hinzu kommt, dass Maßnahmen auf dem Kleinen Grasbrook erst nach Auszug der jetzigen Betriebe erfolgen können, diese aber wiederum erst ausziehen können, wenn Ersatzstandorte von jetziger Nutzung geräumt sowie hergerichtet sind. Der Finanzreport weist auf Seite 73 darauf hin, dass dafür erhebliche Maßnahmen erforderlich sind: Am Hansa und Ross Terminal nennt der Finanzreport insbesondere Abbruch bestehender Gebäude und Anlagen, Kampfmitteluntersuchung und -räumung, Erhöhung von Teilflächen auf hochwassersicheres Niveau, Verkehrsanschlüsse , neue Kaimauern und anderes. Dieses sind in der Regel langwierige Vorhaben. Bisher ist dazu kein Zeitplan vorgelegt worden. Auch im Masterplan vom 24.9.2015 gibt es keinen Zeitplan. Die Firma gmp Generalplanungsgesellschaft mbH, die an der Planung wesentlich beteiligt ist, hat im Jahr 2009 in der Entwicklungsstudie zur baulichen Entwicklung der Universität Hamburg einen Zeitplan für die Bebauung des Kleinen Grasbrooks, Szenario 4.0 (komplette Bebauung aller Teilflächen ), (Langfassung, S. 220) vorgelegt. In drei Phasen wird jahresbezogen der Bauablauf dargestellt. Die Planer/ -innen kommen dabei zu dem Ergebnis, dass für den gesamten Prozess die Zeit von 2009 bis 2020, also zwölf Jahre, erforderlich seien. Drucksache 21/2152 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Überträgt man dieses auf die Olympischen Spiele, so wären diese, selbst wenn man schon das Jahr 2016 für die Vorplanung einrechnet, frühestens 2027 möglich. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Liegen dem Senat, der Senatskanzlei oder den Vertretern/-innen beziehungsweise Mitarbeitern/-innen Hamburgs in der Bewerbungsgesellschaft Zeitpläne für die Planungs-, Vorbereitungs- und Baumaßnahmen, die für Olympische Spiele auf dem Kleinen Grasbrook erforderlich sind, vor? a. Falls nein: Weshalb hält der Senat diese für entscheidungsunerheblich für eine Bewerbung Hamburgs? b. Falls ja: Wo sind diese Pläne veröffentlicht? Sollte es keine Veröffentlichung geben: weshalb nicht? 2. Der Kleine Grasbrook ist das Herzstück der „kompakten, nachhaltigen“ Olympiabewerbung Hamburgs. Für die Bürger/-innen, die sich bis zum 29.11.2015 im Referendum für oder gegen diese Bewerbung entscheiden können, ist das Wissen über die rechtzeitige Realisierbarkeit oder eben über das Risiko einer nicht rechtzeitigen Fertigstellung ein wichtiges Entscheidungskriterium. Stimmt der Senat der Einschätzung zu, dass eine Nichtveröffentlichung von Zeitplänen, bei denen erkenntlich ist, dass Olympische Spiele auf dem Kleinen Grasbrook 2024 nicht garantiert werden können, eine Täuschung der Abstimmungsberechtigten oder zumindest das Vorenthalten wichtiger Informationen bedeutet? Falls nein: weshalb nicht? 3. Welchen Realisierungs-/Maßnahmenzeitplan legt der Senat der Bewerbung Hamburgs für die Olympischen Spiele 2024 zugrunde? Falls der Senat keinen Zeitplan hat: Wie ist er zu der Überzeugung gelangt, dass er den vom IOC verlangten Fertigstellungstermin einhalten kann? Hamburg hat unmittelbar nach der Entscheidung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), sich mit Hamburg zu bewerben, renommierte und international erfahrene Planerteams beauftragt, die für die Spiele 2024 erforderlichen Planungen aufzunehmen . Dieser Arbeitsprozess dauert an. Dadurch wird sichergestellt, dass eine zeitund kostengerechte Fertigstellung erfolgt. Darüber hinaus nimmt der Senat zu hypothetischen Fragen grundsätzlich nicht Stellung . 4. Gibt es ein Ausfallszenario, bei dem bei Nichtfertigstellung des Kleinen Grasbrooks a. das Olympische Dorf an anderer Stelle oder in anderer Weise, zum Beispiel auf Kreuzfahrtschiffen, angelegt werden soll? b. andere Stadien in Hamburg oder Deutschland für die großen Veranstaltungen genutzt werden sollen? Im Falle einer Entscheidung des IOC zugunsten Hamburgs als Austragungsort für die Spiele 2024 wird Hamburg alle erforderlichen Projekte fristgerecht umsetzen. 5. Wer trägt die finanziellen Folgen, wenn die Spiele wegen einer zu späten Übergabe an den IOC nicht oder nicht in geplanter Weise im Jahr 2024 stattfinden können? Der Senat nimmt zu hypothetischen Fragen grundsätzlich nicht Stellung. Im Übrigen siehe § 4 Host City Contract. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2152 3 6. Rechnet der Senat mit einer Entscheidung des IOC im Jahr 2017 gegen Hamburg, um sich dann für 2028 erneut zu bewerben? Mit dem Konzept der kompakten Spiele am Wasser im Herzen der Stadt macht Deutschland mit Hamburg ein sehr attraktives Angebot, das sehr gute Chancen für einen Zuschlag im Jahr 2017 hat.