BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2153 21. Wahlperiode 17.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 09.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Bezahlung im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg Von den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes wird stets darauf hingewiesen , dass die Bezahlung im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg im Vergleich zu vergleichbaren Tätigkeiten in der Privatwirtschaft zu gering ist. Dies führt zu Abwanderungen von qualifiziertem Personal in die Privatwirtschaft und zu Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung für den öffentlichen Dienst. Gleichwohl ist der TVöD die verbindliche Grundlage für die Bezahlung bei der Freien und Hansestadt Hamburg. In letzter Zeit mehren sich die Informationen, dass von dieser Regel abgewichen wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1) Wie viele Beschäftigte gibt es in Hamburger Behörden, die außertariflich bezahlt werden? (Bitte nach Behörden aufschlüsseln.) Außertarifliche Abweichungen werden durch Sonderarbeitsverträge getroffen. Zu der Anzahl der außertariflich bezahlten Beschäftigten siehe Anlage. 2) Wie viele wurden höher eingruppiert oder in eine höhere Stufe eingestuft , als bei korrekter Prüfung angemessen wäre? (Bitte nach Behörden aufschlüsseln.) Keine. 3) In welchen Entgeltgruppen würden sich die Beschäftigten nach 1. und 2. befinden, wenn sie korrekt eingruppiert oder eingestuft würden? (Bitte nach Behörden aufschlüsseln.) 4) Welches ist die Differenz in den jeweiligen Einkommen der betreffenden Beschäftigten? (Bitte nach Behörden aufschlüsseln.) Entfällt. 5) Sind dem Rechnungshof diese Informationen bekannt und hat er sich, falls ja, dazu geäußert? Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er ist damit auch vom Senat unabhängig. Entsprechend sind dem Senat die dem Rechnungshof vorliegenden oder nicht vorliegenden Informationen nicht bekannt. Neuere Äußerungen des Rechnungshofes zum Thema Eingruppierung und Sonderarbeitsverträge liegen dem Senat nicht vor. Drucksache 21/2153 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anlage 1 Anhang Sonderarbeitsverträge in der Hamburger Verwaltung, Stand 01.07.2015 Stellen lt. Wirtschaftsplänen Aufgabenbereich Anzahl/ Stellenbezeichnung Haushaltsrechtliche Vermerke Landesbetriebe ( § 106 Abs. 1 LHO) EP 3.3 KB Philharmonisches Staatsorchester 1,0 SAV hD (Generalmusikdirektorin/ Generalmusikdirektor) Aufwandsentschädigung von jährlich 3.067,75 EUR EP 3.3 KB Philharmonisches Staatsorchester 1,0 SAV hD (Geschäftsführende Direktorin/Geschäftsführender Direktor) EP 3.3 KB Planetarium 1,0 SAV hD (Direktor/Direktorin) Wirtschaftspläne EP 3.2 BWFG Hochschule für Musik und Theater 1,0 SAV hD (Präsidentin/Präsident der Hochschule für Musik und Theater) BesGr. B 3 Präsidentin /Präsident der Hochschule für Musik und Theater ku nach Freiwerden der Stelle Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2153 3 Anlage 2 Sonderarbeitsverträge in der Hamburger Verwaltung Vorbemerkung Mit Rücksicht auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der mit Sonderarbeitsvertrag Beschäftigten und wegen der besonderen Vertraulichkeit der Personalvorgänge nennt der Senat einzelne Dotierungen nur dann, wenn sie sich konkret bereits aus dem Stellenplan ergeben (Kategorie 1). Soweit Sonderarbeitsverträge für Aufgabenbereiche vereinbart sind, deren Zuordnung und Dotierung sich nicht aus dem Stellenplan ergeben, sind sie in der nachstehenden Aufstellung nach den unterschiedlichen Kriterien sortiert, die der Senat bereits in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage nach Art und Umfang von Sonderarbeitsverträgen in der hamburgischen Verwaltung vom 14.11.1994 (Drs. 15/2216) zu Grunde gelegt hat (Kategorie 2 und Kategorie 3). Danach ergibt sich nach dem Stand vom 1.7.2015 folgende Aufstellung: Kategorie 1: Sonderarbeitsverträge zur Wahrnehmung von Tätigkeiten, die nach ihrer Bedeutung und Wertigkeit außerhalb des Tarifgefüges angesiedelt und entsprechend im Stellenplan ausgewiesen sind. Wirtschaftspläne: 4 Sonderarbeitsverträge (siehe Anhang) Zusammen: 4 Sonderarbeitsverträge der Kategorie 1 Drucksache 21/2153 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Kategorie 2: SAV, mit denen Beschäftigte – im Wesentlichen aus statusrechtlichen Gründen – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf entsprechenden Stellen nach Maßgabe der besoldungs- bzw. tarifrechtlichen Wertebenen beschäftigt werden. Einzelplan 1.1 (Senatskanzlei und Personalamt) 5 Sonderarbeitsverträge, davon 4 in Leitungsfunktionen Einzelplan 1.4 (Bezirksamt Eimsbüttel ) 1 Sonderarbeitsvertrag in Leitungsfunktion Einzelplan 1.6 (Bezirksamt Wandsbek ) 1 Sonderarbeitsvertrag in Leitungsfunktion Einzelplan 1.7 (Bezirksamt Bergedorf) 1 Sonderarbeitsvertrag Einzelplan 3.1 (BSB) 4 Sonderarbeitsverträge, davon 1 in Leitungsfunktion und 3 in der Tätigkeit einer Studienrätin bzw. eines Studienrats Einzelplan 3.2 (BWFG) 52 Sonderarbeitsverträge, davon 39 mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Tätigkeit von Professorinnen und Professoren sowie 6 in Leitungsfunktionen Einzelplan 4 (BASFI) 1 Sonderarbeitsvertrag in Leitungsfunktion Einzelplan 5 (BGV) 1 Sonderarbeitsvertrag in Leitungsfunktion Einzelplan 6 (BUE) 1 Sonderarbeitsvertrag in Leitungsfunktion Zusammen: 67 Sonderarbeitsverträge der Kategorie 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2153 5 Kategorie 3: Sonderarbeitsverträge, durch die Beschäftigte aus in der jeweiligen Person liegenden und in Relation zu der wahrzunehmenden Aufgabe stehenden Gründen eine übertarifliche Vergütung erhalten sollen. Einzelplan 1.1 (Senatskanzlei und Personalamt) 1 Sonderarbeitsvertrag in Leitungsfunktion Einzelplan 1.2 (Bezirksamt Mitte) 5 Sonderarbeitsverträge, davon einer in Leitungsfunktion Einzelplan 1.3 (Bezirksamt Altona) 1 Sonderarbeitsvertrag Einzelplan 1.5 (Bezirksamt Nord) 1 Sonderarbeitsvertrag Einzelplan 1.6 (Bezirksamt Wandsbek ) 1 Sonderarbeitsvertrag in Leitungsfunktion Einzelplan 1.8 (Bezirksamt Harburg) 1 Sonderarbeitsvertrag Einzelplan 5 (BGV) 2 Sonderarbeitsverträge, davon einer in Leitungsfunktion Einzelplan 8 (BIS) 1 Sonderarbeitsvertrag, davon einer in Leitungsfunktion Einzelplan 9.1 (FiB) 5 Sonderarbeitsverträge in Leitungsfunktionen Zusammen: 18 Sonderarbeitsverträge der Kategorie 3