BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2155 21. Wahlperiode 24.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 09.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Kürzungen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Bezirk Harburg Am 4. November 2015 hat der Harburger Jugendhilfeausschuss mit den Stimmen von SPD und CDU weitere Kürzungen von 90.000 Euro in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) für den Bezirk Harburg beschlossen. Bereits in der letzten Kürzungsrunde 2012 gab es in der OKJA einen Aderlass von 10 Prozent (3,5 Millionen Euro), für den Bezirk Harburg bedeutet das einen Kürzungsumfang von 236.000 Euro. Bisher konnten Reste- und sogenannte Bugwellenmittel dadurch entstandene Notlagen abmildern. Nun aber sind alle Restmittel verbraucht, sodass Projekte , die in den letzten Jahren verlässlich daraus finanziert werden konnten, nun weggekürzt wurden. Ich frage den Senat: Die Schriftliche Kleine Anfrage vom 9. November 2015 wurde dem Senat am 18. November 2015 zugeleitet. Der Senat und die zuständige Behörde haben im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den letzten drei Jahren keine Kürzungen vorgenommen und es sind auch keine beabsichtigt. Darüber hinaus sind im Einzelplan 4 Verstärkungsmittel veranschlagt , mit denen die Rahmenzuweisungen aufgestockt werden können, wenn unabweisbare Mehrausgaben infolge von Tarifsteigerungen ausgeglichen werden müssen. Für den Bezirk Harburg stehen dafür 71.000 Euro zur Verfügung. In diesem Rahmen entscheidet der Jugendhilfeausschuss Harburg gemeinsam mit der Verwaltung des Jugendamts über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Projekte sind durch Beschluss des Harburger Jugendhilfeausschusses am 4.11.2015 gekürzt worden und in welcher Höhe jeweils? Projekt/Maßnahme Kürzung um Stadtteil Kindertreff Heimfeld 20.000 Euro Heimfeld Spielplatz Außenmühle 20.000 Euro Wilstorf Falkenflitzer 22.796,57 Euro Harburg, Heimfeld, Langenbek Spielhaus Außenmühle 3.261,36 Euro Wilstorf Sportangebot Op de Bünte 15.540,60 Euro Eißendorf Margaretenhort Nachmit- 8.586 Euro Sandbek Drucksache 21/2155 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Projekt/Maßnahme Kürzung um Stadtteil tagsangebot Sandbek Gesamt : 90.184,53 Euro a. Welche der unter 1. genannten Projekte speisten sich bisher aus der Restmittelfinanzierung und in welcher Höhe? (Bitte jeweils mit Nennung des Stadtteils, in dem die jeweiligen Projekte stattfanden, angeben.) Projekt/Maßnahme Zuwendungshöhe in Euro Stadtteil Falkenflitzer 22.796,57 Euro Harburg, Heimfeld, Langenbek Spielhaus Außenmühle 3.261,36 Wilstorf Sportangebot Op de Bünte 15.540,60 Eißendorf Margaretenhort Nachmittagsangebot Sandbek 8.586 Sandbek Gesamt : 50.184,53 b. Welche der unter 1. genannten Projekte speisen sich aus der Regelfinanzierung und in welcher Höhe? (Bitte jeweils mit Nennung des Stadtteils, in dem die jeweiligen Projekte stattfanden, angeben.) Projekt/Maßnahme Zuwendungshöhe in Euro Stadtteil Kindertreff Heimfeld 99.000 Heimfeld Spielplatz Außenmühle 30.633 Wilstorf Gesamt : 129.633 2. In welcher Höhe sind im Bereich Harburg Kernprojekte sowohl aus der Reste- als auch der Regelfinanzierung gekürzt worden? Insgesamt stehen für die Projekte Mittel in Höhe von 40.000 Euro aus der Regelfinanzierung und in Höhe von 41.598,53 Euro aus der Restefinanzierung nicht mehr zur Verfügung. 3. In welcher Höhe sind Projekte sowohl aus der Reste- als auch der Regelfinanzierung im Bereich Süderelbe gekürzt worden? Insgesamt stehen für diese Projekte Mittel in Höhe von 8.586 Euro aus der Restefinanzierung nicht mehr zur Verfügung. 4. Wie stellt sich, angesichts der beschlossenen Kürzungen, das aktuelle Finanzierungsvolumen für die OKJA insgesamt für den Bezirk Harburg dar? Im Jahr 2015 stehen insgesamt 3.288.195 Euro zur Verfügung. a. Wie stellt sich dieses Finanzierungsvolumen für den Bereich Harburg -Kern im Einzelnen, aufgeschlüsselt nach kommunalen Einrichtungen und Einrichtungen freier Träger bezogen auf ihre regionale Verteilung (Harburg-Kern) dar? (Bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben.) b. Wie stellt es sich für den Bereich Süderelbe im Einzelnen aufgeschlüsselt nach kommunalen Einrichtungen und Einrichtungen freier Träger bezogen auf ihre regionale Verteilung (Süderelbe) dar? (Bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben.) Bereich Gesamt in Euro Prozentual Harburg-Kern Kommunale Einrichtungen Zuwendungen an freie Träger 1.886.126, davon 655.243 1.230.883 57,36 % 5. Auf welche Summe beläuft sich das verbleibende Finanzierungsvolumen nach den Kürzungen/Streichungen und wie verteilt es sich jeweils auf Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2155 3 Harburg-Kern und Süderelbe? (Bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben.) Für 2016 stehen insgesamt 3.242.250 Euro zur Verfügung. Bereich Gesamt in Euro Prozentual Harburg-Kern Kommunale Einrichtungen Zuwendungen an freie Träger 1.838.364, davon 655.243 1.183.121 56,7 % Süderelbe Kommunale Einrichtungen Zuwendungen an freie Träger 1.403.886*, davon 860.028 543.858* 43,3 % * Bemerkung : neu (ab 2016 Zuwendung an DRK) im Projekt „Beratungsangebot Neuenfelde“ (ehemals JC Este e.V.) zuzüglich 20.000 Euro 6. Wie viele Einwohner leben gegenwärtig im Bereich Harburg-Kern und wie viele leben im Bereich Süderelbe? (Bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben.) Die Angaben zur Zahl der im Bezirk Harburg lebenden Einwohner zum 30.6.2015 sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Bereich Summe Anteil Summe Bezirk Harburg in % Harburg-Kern 106 903 67,6 Süderelbe 51 324 32,4 Bezirk Harburg 158 227 100 Quelle: Melderegister, Auswertungen aus dem Melderegister sind nur zum 30.6. und 31.12. möglich. 7. Wie viele geflüchtete Menschen sind gegenwärtig im Bereich Harburg- Kern und wie viele sind im Bereich Süderelbe untergebracht? Zahl der im Bezirk Harburg in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Personen: Standort ZEA Stadtteil Zuordnung Belegung Harburger Poststraße* Harburg Harburg 1.462 Neuland I Harburg Harburg 470 Neuland II Harburg Harburg 759 Schwarzenberg (inkl. AK Harburg) Harburg/Heimfeld Harburg/Süderelbe 666 Geutensweg Neugraben-Fischbek Süderelbe 437 Summe 3794 Quelle: f & w; Stand: 18.11.2015; *zentrale Anlaufstelle, hier werden teilweise auch Personen ausgewiesen, die anschließend in anderen Einrichtungen untergebracht sind. Zahl der im Bezirk Harburg in Folgeunterkünften untergebrachten Personen: Wohnunterkunft Stadtteil Zuordnung Belegung W700 Wetternstraße Harburg Harburg 156 W734 Pavillondorf Lewenwerder Neuland Harburg 317 W782 Winsener Straße Sinstorf Harburg 251 W914 Osterbaum Wilstorf Harburg 7 W922 Sinstorfer Weg Sinstorf Harburg 21 W950 WS Transit Harburg Harburg 169 W918 Stader Str.106a Heimfeld Süderelbe 21 Summe 942 Quelle: Anzahl von Zuwanderern in öffentlicher Unterbringung im Bezirk Harburg, Stand: 31.10.2015 Darüber hinaus gibt es zwei Einrichtungen für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge: Erstversorgung Stadtteil Zuordnung Sollplatzzahl Cuxhavener Str. (EVE 7) Hausbruch Harburg 52 Drucksache 21/2155 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Erstversorgung Stadtteil Zuordnung Sollplatzzahl Nöldekestraße (EVE 8) Wilstorf Harburg 70 Quelle: Landesbetrieb Erziehung und Beratung 8. Wie stellt sich die Sozialstruktur jeweils im Bereich Harburg-Kern und im Bereich Süderelbe bei der Gruppe der unter 21-Jährigen dar, bezogen auf deren Anteil an Transferleistungsbeziehern/-innen und Menschen mit Migrationshintergrund? (Bitte jeweils prozentual und in absoluten Zahlen angeben.) Die in der Anfrage genannte Altersgruppe der Transferleistungsempfängerinnen und -empfänger von unter 21 Jahren konnte in der für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht gesondert ermittelt werden. Alternativ wurde die Zahl der unter 18-jährigen Transferleistungsempfängerinnen und -empfänger ermittelt. Zu den Transferleistungsempfängerinnen und -empfängern werden diejenigen gezählt, die entweder Arbeitslosengeld II, Sozialgeld („Hartz IV“), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen oder Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Transferleistungsempfänger im Bereich Harburg-Kern/Süderelbe am 31.12.2014* Wohnsitz Insgesamt darunter im Alter von … bis unter … Jahren Anteil der unter 18-jährigen Transferleistungsempfänger an der unter 18- jährigen Bevölkerung in % 0 - 18 Harburg-Kern 16.766 4.867 28,57 Süderelbe 8.407 2.655 27,54 * Daten für 2015 liegen im Sommer 2016 vor. Quellen: Die drei Statistiken der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“, der „Hilfe zum Lebensunterhalt, außerhalb von Einrichtungen“ sowie die der „Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ werden vom Statistikamt Nord erhoben, wohingegen die Daten der Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld („Hartz IV“) von der Bundesagentur für Arbeit stammen. Bevölkerung der unter 21-Jährigen mit Migrationshintergrund in den Bereichen Harburg-Kern/Süderelbe am 31.12.2014* Bereich Bevölkerung mit Migrationshintergrund unter 21 Jahren Anteil der unter 21-jährigen Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Bevölkerung unter 21 Jahren in % Harburg-Kern 11.393 55,5 Süderelbe 6.578 57,2 * Daten für 2015 liegen im Sommer 2016 vor. Quelle: Statistikamt Nord, Melderegister am 31.12.2014 ergänzt um Schätzungen mit MigraPro (Programm zur Generierung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund aus dem Melderegister) 9. Welche kommunalen Einrichtungen und Einrichtungen freier Träger in der OKJA gibt es gegenwärtig insgesamt im Bezirk Harburg, in Harburg- Kern und Süderelbe? Bitte jeweils für jeden einzelnen Stadtteil angeben. a. Welche davon gibt es im Bereich Harburg-Kern? (Bitte jeweils für jeden einzelnen Stadtteil angeben.) b. Welche davon gibt es im Bereich Süderelbe? (Bitte jeweils für jeden einzelnen Stadtteil angeben.) Kommunale Einrichtungen der OKJA Einrichtung Stadtteil Harburg-Kern HdJ Steinikestr. Harburg - Zentrum KIZ - Kennedyhaus Harburg – Zentrum/ Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2155 5 Einrichtung Stadtteil Phoenixviertel KIZ Harburg/Schneverdinger Weg Wilstorf Straso Harburg (1x) Harburg - Kern Süderelbe HdJ Neuwiedenthal Neuwiedenthal Spielplatzhaus Neuwiedenthal Neuwiedenthal Mädchenclub Neuwiedenthal Neuwiedenthal Straso Neuwiedenthal (2x) Neuwiedenthal Straso Sandbek (2x) Sandbek/Fischbek Quelle: Bezirkliches Berichtswesen Freie Träger der OKJA Einrichtung Stadtteil Harburg-Kern Abenteuerspielplatz Harburg e.V.: Bauspielplatz Phoenixviertel AWO Landesverband Hamburg e.V.: Jugendclub Heimfeld BI Beruf und Integration Elbinseln gGmbH: Kindertreff Heimfeld Dolle Deerns e.V.: Mädchenclub Harburg - Kern DRK Kreisverband Hamburg- Harburg e.V.: Offener Jugendtreff Heimfeld Elternkreis für Schul-, Freizeit- und Berufsförderung: Spielhaus/ Bootshaus Marmstorf / Wilstorf Harburger Turnerbund von 1865 e.V.: Jugendcafe Eißendorf IN VIA Hamburg e.V.: Freizeitzentrum Harburg/Phoenixviertel Leben mit Behinderung e.V.: Freizeitgruppen im Bezirk Harburg Harburg – Kern Treffpunkt der Jugend e.V.: Jugendclub Blechkiste / Mobile Suchtprävention Wilstorf Süderelbe DRK Kreisverband Hamburg Harburg e.V.: Offene Jugendarbeit und Jugendberatungsangebot 2 Projekte in Neuenfelde Förderverein Neuwiedenthal e.V.: Jugendcafe Neuwiedenthal IN VIA Hamburg e.V.: Miteinander Leben Neuwiedenthal/ Neugraben/Sandbek Kindertierwiese e.V.: Kindertierwiese Sandbek Leben mit Behinderung: Freizeitgruppen im Bezirk Harburg Süderelbe Margaretenhort gGmbH: Freizeitzentrum Sandbek Pestalozzi-Stiftung Hamburg: Jugendfreizeitlounge Neugraben Quelle: Bezirkliches Berichtswesen 10. Beurteilt die Harburger Verwaltung die gegenwärtige Angebotslage von Einrichtungen der OKJA in allen Stadtteilen des Bezirkes Harburg als bedarfsgerecht? Wenn ja, inwiefern und worauf begründet sich diese Einschätzung? (Bitte erläutern.) Drucksache 21/2155 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 a. Wenn nein, welche Nachsteuerungsbedarfe ergeben sich nach Ansicht der Verwaltung daraus im Einzelnen? (Bitte ausführlich mit Nennung des betreffenden Stadtteils und Angebot angeben.) Nach Einschätzung des Bezirksamts Harburg entstehen zusätzliche Bedarfe durch die bereits vorhandenen und geplanten Unterkünfte für Flüchtlinge. Besonders betroffen sind die Stadtteile/Quartiere Neugraben/Neuwiedenthal, Neuenfelde und Sandbek. Die Einrichtungen in Harburg benötigen nach Einschätzung des Bezirksamts Harburg zusätzliche Ressourcen insbesondere für aufsuchende Jugendsozialarbeit. Viele der jungen Menschen (Kinder, Jugendliche einschließlich der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge, junge Erwachsene) nutzen die Einrichtungen der OKJA bereits regelhaft . Nach wie vor besteht Bedarf an Angeboten in den Stadtteilen Marmstorf, Langenbek , Rönneburg und Sinstorf (Harburg Süd). b. Nach der Einsparung der Mittel beim Spielplatz Außenmühle, welche Angebote der OKJA werden in den Stadtteilen Marmstorf, Wilstorf , Sinstorf und Langenbek für Jugendliche und Kinder gegenwärtig angeboten? In Marmstorf wird das Segelangebot auf der Außenmühle fortgeführt, in Wilstorf setzen der Jugendclub Blechkiste und das Kinderzentrum Schneverdinger Weg ihre Arbeit in vollem Umfang fort. 11. Wie hoch ist die Summe, die dem Bezirk Harburg aus Mitteln zur Flüchtlingsunterbringung - und -integration zur Verfügung steht? Die Flüchtlingsunterbringung wird aus Mitteln verschiedener Einzelpläne der zuständigen Fachbehörden finanziert. Insofern wird dem Bezirksamt Harburg für die Flüchtlingsunterbringung kein Budget zur Verfügung gestellt. Das gleiche gilt grundsätzlich auch für die Integration von Flüchtlingen, die überwiegend im Rahmen von Regelangeboten des Bildungswesens einschließlich der frühen Bildung, der beruflichen Ausund Fortbildung, der Arbeitsverwaltung, des Gesundheitswesens und des Wohnungswesens sowie durch das umfängliche bürgerschaftliche Engagement Tausender Hamburger Bürger geschieht. Daneben wurden in 2015 dem Bezirksamt Harburg für die Flüchtlingsintegration Landesmittel der zuständigen Fachbehörde für die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in Höhe von 50.800 Euro zur Verfügung gestellt. In 2016 stehen dem Bezirk Harburg aus der Drs. 21/1354 (Forum Flüchtlingshilfe) zu eben diesem Zweck Mittel in Höhe von rund 108.000 Euro zur Verfügung sowie weitere Mittel in Höhe von rund 43.000 Euro für die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern und die Vernetzung der Flüchtlingshilfe im Bezirk. Des Weiteren wird das Bezirksamt zusätzliche Mittel zur Anpassung der sozialen Infrastruktur im Umfeld größerer Flüchtlingsunterkünfte erhalten (siehe Drs. 21/1395); auch insoweit sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen des Bundesprojektes Demokratie leben! Lokale Partnerschaften Harburg stehen dem Bezirk Harburg darüber hinaus in 2015 zusätzlich 20.000 Euro in Form eines Aktionsfonds und 5.000 Euro für die Unterstützung eines Jugendforums zur Verfügung. a. Nach welchem Schlüssel verteilt sie sich jeweils auf den Bereich Harburg Kern und den Bereich Süderelbe? b. Wie wird diese Zuteilung seitens der Verwaltung fachlich begründet? Die Verwendung der Mittel wird nicht auf die Bereiche Süderelbe und Harburg-Kern aufgeteilt. Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel trifft der Begleitausschuss des Projektes Lokale Partnerschaften Harburg auf der Grundlage von Förderanträgen, die durch ehrenamtlich aktive Einzelpersonen oder Initiativen gestellt werden. Die Landesmittel sind eingebunden in das Projekt Lokale Partnerschaften des Bundesprogramms Demokratie leben!. Im Rahmen des Bundesprogramms ist der Begleitausschuss, bestehend aus zivilgesellschaftlichen Akteuren, das Gremium für die Entscheidung über die Projektanträge. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2155 7 12. Kommt die Harburger Verwaltung zu dem Schluss, dass die der Arbeit in der OKJA zur Verfügung stehenden Mittel den tatsächlichen Bedarfen entsprechen und ausreichen? Wenn ja, inwiefern und worauf begründet sich diese Einschätzung? (Bitte erläutern.) a. Wenn nein, beabsichtigen die Verantwortlichen im Bezirksamt diesbezüglich nachzusteuern und in welcher Weise soll dies geschehen ? (Bitte erläutern und falls nicht nachgesteuert werden soll, bitte begründen, weshalb nicht.) Siehe Antworten zu 10. a. bis 11. b. sowie Vorbemerkung.