BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/216 21. Wahlperiode 17.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 10.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Sind dem Senat Rucksacktouristen wichtiger als Wohnungslose? Laut Medienberichterstattung sollen Container, die bis vor Kurzem 220 Menschen als Unterkunft im Rahmen des Winternotprogramms dienten, an das Privatunternehmen „Die Roten Doppeldecker GmbH“ vermietet werden, das wiederum günstige Schlafmöglichkeiten an Rucksacktouristen vermieten möchte. Das Unternehmen soll das Mietverhältnis bestätigen, die BASFI es indes abstreiten. Sollte es sich bewahrheiten, dass die Container tatsächlich vermietet werden, wäre das vor dem Hintergrund, dass viele Menschen derzeit in Hamburg aus verschiedenen Gründen ein Dach über dem Kopf benötigen , Zynismus pur. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das baufällige Gebäude in der Spaldingstraße konnte für das Winternotprogramm 2014/2015 nicht mehr genutzt werden. Es gab im Vorfeld einen hohen zeitlichen Druck, eine vergleichbare Alternative zu finden, die innenstadtnah als Anlaufstelle und zur Unterbringung von Obdachlosen im Winter genutzt werden konnte. Dies musste vor dem Hintergrund bewältigt werden, dass stadtweit nach Unterkünften und Flächen zur Unterbringung von Flüchtlingen gesucht wurde. Die Fläche am Grünen Deich eignete sich zum einen wegen ihrer Lage, zum anderen befindet sie sich im Eigentum der Stadt und kann mehrere Winter zum Erfrierungsschutz genutzt werden. Eine dauerhafte Unterbringung von Wohnungslosen und Flüchtlingen ist nicht möglich, da Emissionsbelastungen eine Wohnunterkunft auf dieser Fläche unmöglich machen. Eine Nachtnutzung im Rahmen des Winternotprogramms ist aber zulässig. Dem bisherigen Pächter des Geländeteils, der Firma „Die Roten Doppeldecker GmbH“, wurde daher fristgemäß zum 31. Dezember 2014 gekündigt. Die Fläche hätte zeitlich erst danach hergerichtet und die Wohnmodule aufgebaut werden können. Eine Nutzung wäre somit frühestens ab Ende Februar 2015 möglich gewesen. Mieter ist jetzt f & w fördern und wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts (f & w). Der Pächter hat das Gelände jedoch bereits vor Ablauf der Mietzeit zur Verfügung gestellt. Ohne dieses Entgegenkommen hätten Obdachlose nicht bereits vor Weihnachten einen Schlafplatz am Grünen Deich gefunden. Gleichzeitig hat der Pächter Interesse geäußert, die Container im Sommer für ein „Backpacker-Hostel“ zu nutzen, bevor sie im Winter wieder für das Winternotprogramm genutzt werden. Dies wurde vorbehaltlich der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen und der Klärung von Details schon seinerzeit im Rahmen der Gesamtlösung zugesagt. Im Übrigen haben Menschen mit Rechtsansprüchen auch weiterhin einen Anspruch auf Unterbringung. Es stehen ganzjährig hamburgweit über 300 Plätze in Notunter- Drucksache 21/216 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 künften von f & w zur Verfügung. Hinzu kommen Plätze bei Kirchengemeinden und Wohlfahrtsorganisationen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Besteht ein Mietverhältnis zwischen der BASFI und der „Die Roten Doppeldecker GmbH“? Falls ja, wann ist Mietbeginn, wann Mietende? Nein. 2. Wann und von wessen Seite wurden die Vertragsverhandlungen aufgenommen ? Wann wurde der Vertrag abgeschlossen? Siehe Vorbemerkung. Ein Vertrag wurde nicht geschlossen. Der Pächter hat inzwischen mitgeteilt, dass er unter den gegebenen Rahmenbedingungen kein Interesse an der Zwischennutzung hat. 3. Wer hat die Vertragsverhandlungen vonseiten der BASFI geführt? Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat keine Vertragsverhandlungen geführt. Mieter des Grundstücks ist f & w und damit Ansprechpartner für die Gespräche gewesen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wie hoch ist der Mietzins? Entfällt. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. bis zu 3.