BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2160 21. Wahlperiode 17.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 09.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Todesfall in Hamburg-Harburg Medienberichten des gestrigen und heutigen Tages zufolge verstarb am Samstagabend ein fünf Monate alter Säugling in Hamburg-Harburg. Noch ist die Todesursache ungeklärt, jedoch wurde die Mutter von der Polizei vorläufig festgenommen. Einem der Medienberichte zufolge gab es einen Kontakt der Eltern zum Jugendamt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Unmittelbar nach Bekanntwerden des Todes des fünf Monate alten Säuglings haben alle beteiligten Stellen eine gründliche und zügige Aufarbeitung der näheren Umstände des Todesfalls aufgenommen. Zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage ist die Todesursache noch ungeklärt. Die Ergebnisse der Ermittlungen müssen abgewartet werden. Soweit die erfragten Informationen personenbezogene Daten aus dem Bereich der Jugendhilfe betreffen, handelt es sich um Sozialdaten (§ 67 Absatz 1 S. 1 SGB X), die der Senat gemäß § 67 d Absatz 1 SGB X nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Übermittlungsbefugnis im SGB weitergeben darf. Das SGB enthält keine Übermittlungsbefugnis zugunsten der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen. Soweit die erfragten Informationen personenbezogene Daten aus dem Bereich der Jugendhilfe betreffen, ist der Senat daher aus Gründen des Sozialdatenschutzes nach § 35 SGB I, §§ 61 fortfolgende SGB VIII, §§ 67 fortfolgende SGB X an der Beantwortung der Fragen gehindert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Dienststellen aktuell über den genannten Fall vor? Siehe Drs. 21/2157. 2. Ist es zutreffend, dass die entsprechenden Personen dem Jugendamt bekannt sind? Ja. a. Wenn ja, seit wann besteht beziehungsweise wann bestand ein entsprechender Kontakt? In welchem Zusammenhang ergab er sich? b. In welcher Form wurde die Familie anschließend gegebenenfalls durch das zuständige Jugendamt begleitet? Siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/2160 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Ist der Fall vollumfänglich in JUS-IT dokumentiert? Wenn nein, welche Lücken weist er gegebenenfalls aus welchen Gründen auf? Der Fall ist in JUS-IT dokumentiert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Welche ASD-Abteilung(en) waren ab jeweils wann für den Fall zuständig ? Wie gestaltet(e) sich die Arbeitssituation und -belastung in den entsprechenden ASD-Abteilungen im betreffenden Zeitraum? Inwieweit gab es beispielsweise Überlastungsanzeigen oder Ähnliches? Das Eingangsmanagement der ASD-Abteilung Harburg-Kerngebiet war zuständig, siehe auch Drs. 21/2157. Das Ergebnis der Personalbemessung ergibt für den Harburger ASD einen Zuwachs von 37 auf 48,05 Stellen. Davon sind zum Stand 31.10.2012 bereits 42,22 besetzt. Weitere 5,83 Stellen sind noch zu besetzen. Eine zentrale Ausschreibung von ASDStellen findet derzeit statt, an der das Bezirksamt Harburg beteiligt ist. Das Bezirksamt führt darüber hinaus auch eine dezentrale Personalakquise durch, auch um absehbare Vakanzen vorbeugend frühzeitig nachzubesetzen. Darüber hinaus reagiert das Bezirksamt auf Rückstandsanzeigen mit weiteren personellen Maßnahmen bis hin zur temporären Nutzung von Honorarkräften. Insgesamt hat sich im Zuge der Umsetzung der Stabilisierungsmaßnahmen für den ASD auch die Personalsituation im ASD Harburg verbessert. Dennoch müssen zeitgleich weiterhin Vakanzen und Fluktuation ausgeglichen und die Einarbeitung neuer Fachkräfte gewährleistet werden. Vor diesem Hintergrund gab es im laufenden Kalenderjahr zwei kollektive Überlastungsanzeigen der genannten Abteilung. 5. Welche Angebote bestehen für werdende und junge Eltern in der Freien und Hansestadt Hamburg zur Vorbereitung auf ihre (neue) Rolle? In Hamburg besteht ein umfassendes Angebotssystem zur Vorbereitung und Unterstützung werdender und junger Eltern. Werdenden Eltern stehen Frauenärztinnen und Frauenärzte sowie die Schwangerenberatungsstellen zur Verfügung. In Hamburg gibt es sechs Beratungsstellen freier Träger, die wesentlich zu gesetzlichen Ansprüchen, Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Familienplanung umfassend beraten. Drei der sechs Beratungsstellen bieten zudem eine Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 5 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) an. Seit 01.05.2014 haben zwei der sechs Beratungsstellen die zusätzliche Aufgabe der Beratung zur Vertraulichen Geburt nach § 25 fortfolgende SchKG übernommen. Ein wesentlicher Bestandteil des Angebotssystems ist das in enger Zusammenarbeit von Gesundheits- und Jugendhilfe umgesetzte Landeskonzept Frühe Hilfen: Guter Start für Hamburgs Kinder. In diesem Rahmen sind in zehn Geburtskliniken und im Geburtshaus Hamburg Babylotsen tätig, zwei Geburtskliniken verfügen über ein vergleichbares Angebot, um Familien mit Unterstützungsbedarf zu identifizieren, anzusprechen und gegebenenfalls an die passenden Unterstützungsangebote weiterzuleiten . Darüber hinaus wird in den Geburtskliniken und im Geburtshaus Hamburg der Ordner „Rundum willkommen“ mit Informationen zu Entlastungs-, Unterstützungs- und Hilfeangeboten und Adressen regelhaft an Mütter mit Neugeborenen verteilt. Des Weiteren wurden in allen Bezirken regionale Familienteams aufgebaut, um werdende und junge Familien mit Unterstützungsbedarf zu betreuen oder in das Hilfesystem zu vermitteln. In den Familienteams sind Familienhebammen, FamilienKinderkrankenpflegerinnen und Sozialpädagoginnen tätig. Sie sind eng mit der Mütterberatung der Bezirksämter verbunden. Diese richtet sich grundsätzlich an alle Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern bis zu drei Jahren. Das Leistungsspektrum der Mütterberatung umfasst gesundheitsfördernde und präventive Angebote in offener oder aufsuchender Form. Dazu gehören Information und Beratung unter anderem zu Stillen und Ernährung, Entwicklung und Pflege des Kindes, Impfungen oder Vermittlung weiterer Hilfeangebote. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2160 3 Die Angebote der Familienteams wie der Mütterberatung basieren auf Freiwilligkeit, sind für die Eltern kostenfrei und werden niedrigschwellig gestaltet und greifen regionale Besonderheiten auf. Sprechstunden der Mütterberatung finden an wohnortnahen Standorten in ganz Hamburg statt. Die Mütterberatung bietet jeder Familie mit einem Neugeborenen einen Hausbesuch an. Auch im Rahmen der Familienförderung und der Sozialräumlichen Hilfen und Angebote bestehen zahlreiche Beratungs- und Kursangebote für werdende und junge Eltern zur Vorbereitung und Unterstützung in ihrer Rolle als Eltern. In diesen Angeboten werden unter anderem Fragen rund um die Geburt, der Alltagsbewältigung, Erziehung , Eltern-Kind-Beziehung, Bildung und Gesundheitsversorgung thematisiert. Die wichtigsten Einrichtungen mit entsprechenden Angeboten werden in den bezirklichen Faltblättern „Beratung und Unterstützung für Familien“ aufgeführt, die einmal jährlich aktualisiert werden (http://www.hamburg.de/familie/veroeffentlichungen/96092/ familienfaltblaetter). Eine Broschüre in acht verschiedenen Sprachen mit den wichtigsten Beratungsstellen und Treffpunkten für Familien wird ebenfalls jährlich aktualisiert: http://www.hamburg.de/contentblob/3055314/data/beratung-familienmehrsprachig .pdf. Hamburger Eltern wird zudem angeboten, Elternbriefe kostenlos über das zuständige Bezirksamt zu bestellen. Diese beinhalten, auf das jeweilige Alter der Kinder abgestimmt , Rat und Hilfestellungen bei Fragen sowie Erfahrungen aus dem alltäglichen Zusammenleben mit Kindern und werden den Eltern jeweils dann zugesandt, wenn ihr Kind das entsprechende Alter erreicht hat. a. Wie werden diese Angebote angenommen? Die Angebote werden gut angenommen. Im Rahmen der Berichtspflichten zu den einzelnen Angeboten wird dies regelmäßig geprüft und gegebenenfalls sichergestellt, dass die Angebote bedarfsgerecht ausgestaltet werden. b. Welche Risiken und Verbesserungspotenziale werden einerseits von der zuständigen Behörde, andererseits von den Trägern dieser Einrichtungen selber gesehen? Die zuständigen Behörden, Bezirksämter und die Träger dieser Einrichtungen befinden sich untereinander in einem ständigen Optimierungsprozess. Sie sind gut vernetzt und die Zusammenarbeit ist etabliert. Die Träger der Einrichtungen und Angebote verfolgen eine zielgruppen- und bedarfsorientierte Ausgestaltung der Angebote. Da die genannten Angebote freiwillig sind, werden sie nicht von allen (werdenden) Familien mit Unterstützungsbedarf in Anspruch genommen. Konkrete Verbesserungspotenziale werden in der weiterentwickelten kultursensiblen Ausgestaltung der Angebote sowie der Förderung neuer Wege der Ansprache, Vernetzungen und Kooperationen sowie die Gestaltung von offenen und niedrigschwelligen Angeboten gesehen.