BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2167 21. Wahlperiode 17.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 10.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Der Winter steht vor der Tür und die Flüchtlinge in Hamburg brauchen warme Kleidung und wetterfeste Schuhe – Was tut der Senat? Aktuell kommen täglich zwischen 200 und 400 Flüchtlinge nach Hamburg. Seit Jahresbeginn verzeichnete das Einwohner-Zentralamt 35.021 neue Flüchtlinge (Stand: Mitte Oktober 2015). Laut Innenbehörde befanden sich Ende Oktober etwa 17.600 Menschen in den Erstaufnahmen der Stadt. Mitte Oktober mussten trotz eines ersten Kälteeinbruchs rund 3.000 Flüchtlinge in nicht beheizbaren Unterkünften schlafen. In seiner Regierungserklärung am 14. Oktober 2015 musste Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz eingestehen , dass er nicht mehr damit rechne, dass alle während des Winters in festen Unterkünften untergebracht werden können. Doch das Thema „winterfeste Unterbringung“ ist nicht die einzige Herausforderung , bei der der Hamburger Senat ganz offensichtlich an seine Grenzen stößt. Denn neben einer beheizbaren Unterkunft brauchen die Menschen im Winter selbstverständlich auch warme Kleidung und wetterfestes Schuhwerk. Verfolgt man die aktuelle Berichterstattung, gewinnt man den Eindruck, dass unter anderem die Versorgung der Flüchtlinge mit Kleidung allein auf den Schultern der ungebrochen spendenbereiten Hamburgerinnen und Hamburger sowie auf den Schultern der bis an die Grenzen der eigenen Belastbarkeit engagierten und größtenteils ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer lastet . Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Welche Stelle ist für die zentrale Koordination der Versorgung der Flüchtlinge mit Bekleidung zuständig hinsichtlich a) der Ermittlung des Bedarfs, b) der Beschaffung, c) der Verteilung? 2. Wie ist der Ablauf hinsichtlich a) der Ermittlung des Bedarfs, b) der Beschaffung, c) der Verteilung beim Thema „Bekleidung für Flüchtlinge“? Bitte die Verfahrensschritte beschreiben und die zuständige/n Stelle/n benennen. Drucksache 21/2167 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In den Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgt die Bedarfsermittlung dezentral durch die jeweiligen Betreiber. Sofern die Person keine ausreichende Grundausstattung an Bekleidung besitzt, wird die benötigte Kleidung gemäß § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) grundsätzlich als Sachleistung ausgegeben. Dies kann durch eine in der Aufnahmeeinrichtung befindliche oder eine extern gelegene Kleiderkammer erfolgen . Die Einrichtungen haben zudem die Möglichkeit, festgestellte Bedarfe von der zentralen Kleiderkammer in der Messehalle abzufordern. Die Ausgabe erfolgt dann vor Ort in den Unterkünften. Personen, die in Folgeunterkünfte – öffentlich-rechtlicher Unterbringung (örU) – wohnen , erhalten hierfür Geldleistungen, von denen sie selbst die benötigte Kleidung kaufen können. Damit entfällt der Bedarf einer zentralen Koordination der Versorgung der Flüchtlinge mit Bekleidung in der örU. Teilweise werden in Wohnunterkünften der örU dezentral Kleiderkammern durch Freiwillige sowohl von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) als auch anderen Organisationen betrieben, die ihr Angebot an bedürftige Bewohner richten. Im Sinne der allgemeinen Vernetzung der Wohnunterkünfte und ihrer Bewohner in ihrem Stadtteil unterstützen die Mitarbeiter von f & w diese Initiativen durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten sowie die Information der Bewohner über das Angebot et cetera. Für diese Form der Kleiderkammern gibt es keinen festgelegten Ablauf im Sinne der Fragestellung . 3. Ist nach Einschätzung des Senats, der zuständigen Behörde oder Stelle die Versorgung der Flüchtlinge mit warmer Kleidung und wetterfestem Schuhwerk für den Winter gesichert und – wenn nein – wie und bis wann wird hier abgeholfen? Ja. Die Kleiderkammern sind dank der anhaltend hohen Spendenbereitschaft der Hamburger Zivilgesellschaft und der Wirtschaft sehr gut ausgestattet. Vor diesem Hintergrund sind staatliche Vorhaltungen nicht sinnvoll. 4. Woher stammt die Kleidung, die bisher an die Flüchtlinge verteilt wurde? Es handelt sich um Spenden hauptsächlich aus der Bevölkerung. In den öffentlichrechtlichen Folgeunterkünften handelt es sich um ein zusätzliches Angebot zu den bewilligten Geldmitteln. 5. Sofern es sich bei den in der Beantwortung der Frage 4. genannten Quellen/Ressourcen hauptsächlich oder sogar ausschließlich um Spenden handelt: Wie stellt der Senat, die zuständige Behörde oder Stelle sicher, dass Mehrbedarfe kurzfristig gedeckt werden können? Kann die Grundausstattung mit Bekleidung gemäß § 3 AsylbLG nach ausdrücklicher Bestätigung der vorhandenen Kleiderkammern als Sachleistungen nicht gedeckt werden , können nach Einzelfallprüfung Einkaufsgutscheine an die Betroffenen ausgestellt werden. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. a) bis c) bis 3.