BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2190 21. Wahlperiode 17.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger (AfD) vom 11.10.15 und Antwort des Senats Betr.: DNA-Datenbank zur Identifizierung von Hundekot prüfen Ende des Jahres 2013 waren in Hamburg rund 67.000 Hunde registriert, Tendenz steigend. Obwohl die meisten Hundehalter vorbildlich für die Beseitigung sorgen, ist eine unerwünschte Begleiterscheinung der starken Hundehaltung in der Stadt die Verschmutzung des öffentlichen Raums durch Hundekot . Hundekot im öffentlichen Raum ist dabei nicht nur ein ästhetisches Ärgernis, sondern auch eine nicht unerhebliche Gesundheits- und Sicherheitsgefahr . Um dem Problem Herr zu werden, stellt die Stadtreinigung schon jetzt kostenlos sogenannte Gassi-Beutel zur Verfügung, zum Beispiel in allen Filialen der Drogerieketten Budnikowsky und dm. Dadurch wird zwar die Beseitigung von Hundekot für Hundehalter erleichtert, naturgemäß ändert dies jedoch nichts an der Tatsache, dass eine Sanktionierung von Hundehaltern, die den Kot ihres Hundes nicht entfernen und damit die sehr vielen ordentlichen Hundehalter in Verruf bringen, weiterhin in vielen Fällen schwierig bis unmöglich bleibt. In Hamburg kommt erschwerend hinzu, dass Ende 2013 der Bezirkliche Ordnungsdienst, der unter anderem im öffentlichen Raum für mehr Sauberkeit gesorgt hat, aufgelöst wurde. Andere Städte erwägen in diesem Zusammenhang zur wirkungsvollen Aufklärung und Verringerung solcher Ordnungswidrigkeiten die Einführung einer DNA-Datenbank für Hunde. Durch die Erfassung des Erbgutes der Hunde wird es möglich, anhand einer Probe des Hundekots den entsprechenden Hund und Hundehalter zu identifizieren und im Nachgang mit einem Bußgeld zu belegen. Neapel führte eine entsprechende DNA-Datenbank 2014 ein, London möchte 2016 damit beginnen und andere deutsche Großstädte wie Berlin zeigen sich für die Idee ebenfalls offen (Quelle: „Die Welt“ vom 28. Juni 2014). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele registrierte Hunde gibt es zurzeit in Hamburg? Bitte geben Sie die Hunde laut Hunderegister und die Zahlen des Finanzamtes getrennt an. Wie hoch schätzt der Senat die Zahl der nicht registrierten Hunde in Hamburg? Anzahl registrierte Hunde laut Hunderegister (Stand: 09. Februar 2015): 69.138. Zurzeit sind in Hamburg 46.388 Hundehalter steuerlich erfasst. Im Übrigen siehe Drs. 20/14567. Die Zahl der nicht registrierten Hunde kann nicht eingeschätzt werden. Drucksache 21/2190 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie hoch ist die Zahl der jährlich sanktionierten Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Nicht-Beseitigung von Hundekot? Wie groß liegt nach Schätzung des Senats die Dunkelziffer? Wie hoch sind die Einnahmen aus diesen Bußgeldern? In dem Bezirksamt, zu dem organisatorisch der Hundekontrolldienst gehört, werden Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Nicht-Beseitigung von Hundekot statistisch nicht erfasst, in den übrigen Bezirksämtern wurden keine entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt. Die Dunkelziffer kann nicht eingeschätzt werden. 3. Welche Kosten entstünden der Stadt in welcher Höhe durch die Schaffung einer DNA-Datenbank zur Erfassung des Erbguts der Hunde in Hamburg? Wie hoch wären insbesondere die Kosten, um eine nachträgliche Erfassung des Erbgutes bereits im Hunderegister eingetragener Hunde zu bewerkstelligen? Die Kosten zur Implementierung eines zusätzlichen Feldes zur Erfassung der numerischen DNA sowie die dazugehörigen Eingabemöglichkeiten über das Internet belaufen sich nach einer ersten Schätzung auf circa 15.000 Euro. Die Kosten für die Nacherfassung der gewünschten Daten bei den bereits im Hunderegister erfassten Hunden können nicht ermittelt werden. 4. Wie bewertet der Senat die Zumutbarkeit für Bedienstete der Stadt, Proben bei Hundekot zum Zwecke der DNA-Analyse zu nehmen? Wäre es hierfür erforderlich, neue Stellen zu schaffen? 5. Wäre es nach Einschätzung des Senats möglich, die Hundehalter, welche den Kot ihrer Hunde nicht beseitigen, an den Kosten für die DNADatenbank und die durchzuführenden DNA-Tests durch eine Erhöhung der Bußgelder zu beteiligen beziehungsweise diese sogar komplett gegenzufinanzieren? Die zuständige Behörde hat sich mit der Schaffung einer DNA-Datenbank zur Erfassung des Erbguts von Hunden nicht befasst. Die im Hundegesetz verankerte Sanktionsmöglichkeit für widerrechtliches Hinterlassen von Hundekot wird als ausreichend erachtet. Im Übrigen besteht die Einschätzung der zuständigen Behörde, dass der dafür erforderliche Aufwand insbesondere durch nachträgliche und künftige Erfassung von Speichelproben (DNA) aller registrierten Hunde, Materialkosten, Anschaffungs- und laufenden Kosten der Datenbank, Datenpflege, Personalkosten sowie DNA-Untersuchungskosten nicht in einem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen steht. Insbesondere erscheint eine Zuordnung der DNA aus einer Hundekotprobe (unbeaufsichtigter Hundekot , eventuell schon mit einer oder mehrerer DNA anderer Hunde kontaminiert) zur DNA eines bestimmten Hundes fragwürdig, umso mehr, als die Zuordnung auch einer gerichtlichen Nachprüfung standhalten müsste. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst.