BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2191 21. Wahlperiode 17.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Dolzer (DIE LINKE) vom 10.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Waffen- und Munitionsexporte über den Hamburger Hafen Über den Hamburger Hafen werden weiterhin auch Gefahrgüter verschifft. Sie werden vor ihrer Verschiffung auf Containerterminals, Kaianlagen, Rangierbahnhöfen und Distributionszentren für den Wechsel der Verkehrsträger vor dem Weitertransport abgestellt. Vorschriften zur Gewährleistung eines sicheren Aufenthaltes im Hafen und eines sicheren Transports sind in der Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg (GGBVOHH) vom 1. April 2013 geregelt (vorher „Landesgefahrgutverordnung Hafen Hamburg“). Ein wesentlicher Bestandteil der Sicherungsmaßnahmen ist das Gefahrgut-Informationssystem GEGIS. Vor dem Eintreffen gefährlicher Güter im Hamburger Hafen müssen Gefahrguttransporte seit 1997 verpflichtend elektronisch an GEGIS gemeldet werden. Um eine kontinuierliche Information und Dokumentation der Gefahrguttransporte über den Hamburger Hafen zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Abfrage erforderlich, da Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem GEGIS gemeldeten Transporte bei der Polizei nur für die jeweils letzten drei Monate gespeichert werden. In der Hamburgischen Verfassung heißt es in der Präambel „Die Freie und Hansestadt Hamburg hat als Welthafenstadt eine ihr durch die Geschichte und Lage zugewiesene, besondere Aufgabe gegenüber dem Deutschen Volke zu erfüllen. Sie will im Geiste des Friedens eine Mittlerin zwischen den Erdteilen und Völkern der Welt sein“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche und wie viele Güter wie in der der Drs. 20/14454 angehängten Liste und ähnlichen Listen wurden seit Beantwortung der vorgenannten Schriftlichen Kleinen Anfrage „Waffen- und Munitionsexporte über den Hamburger Hafen (VI)“ zum Umschlag in das Hafengebiet eingebracht (bitte differenzieren nach Anzahl, Art und Bruttomasse der Versandstücke , Nettoexplosivmasse, UN-Nummer, richtigem technischen Namen, Gefahrklasse und gegebenenfalls Unterklasse, bei Gütern in fester Form als Massengut bitte differenzieren nach Masse der Güter, Stoffname, UN-Nummer)? 2. In wie vielen Ladungspartien wurde diese Menge an verschifften Gefahrgütern näherungsweise umgeschlagen? Drucksache 21/2191 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Einbringen von gefährlichen Gütern der Gefahrgutklasse 1 als Massengut ist aufgrund der Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg verboten. Darüber hinaus siehe: www.transparenz.hamburg.de. 3. Wurden auch Gefahrgüter in die Ukraine (nach Odessa), Saudi Arabien, in die Türkei oder nach Katar verschifft? (Bitte für die jeweiligen Länder einzeln beantworten.) Ukraine: nein. Saudi Arabien: nein. Türkei: nein. Katar: nein. 4. In welche (weiteren) Staaten wurden die Gefahrgüter verschifft? Nach Australien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Estland, Finnland, Ghana, Island, Israel, Japan, Kanada, Kolumbien, Republik Korea, Mexiko, Norwegen, Panama, Russland, Sri Lanka, Taiwan und in die USA. 5. Stimmt nach Ansicht des Senats mit der vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie verfolgten Linie einer restriktiveren Genehmigung von Waffen- und Rüstungsexporten überein (siehe Antwort des Senats auf Frage 3. in Drs. 21/268), dass weiterhin Waffen-/Rüstungsexporte aus der Bundesrepublik an Staaten wie Saudi Arabien oder die Türkei durchgeführt werden, wo zum Beispiel Amnesty International oder auch dem OLG Hamburg (in Bezug auf die Türkei) zufolge die Menschenrechte systematisch missachtet (in Bezug auf Saudi Arabien und die Türkei) und Kriegsverbrechen (in Bezug auf die Türkei) begangen werden? 6. Deutsche Waffen tragen weltweit zum Tod unzähliger Menschen bei und werden zudem auch von menschenfeindlichen Akteuren wie zum Beispiel dem Islamischen Staat IS genutzt. Was gedenkt der Senat zukünftig in Hamburg und auf Bundesebene zu unternehmen, um dieser Tatsache im Einklang mit der Friedensorientierung in der Hamburgischen Verfassung entgegenzuwirken? Siehe Drs. 21/268. Im Übrigen hat sich der Senat mit dieser Frage nicht befasst.