BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/220 21. Wahlperiode 21.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 13.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Parksituation rund um den U-Bahnhof Volksdorf Die Einführung der Park+Ride-Gebühren Mitte 2014 hat die Parksituation rund um den Volksdorfer U-Bahnhof deutlich verschärft. Während nach den Angaben des Senats in Drs. 20/14495 die Auslastung des Volksdorfer Park+Ride-Hauses auf 29 Prozent zurückgegangen ist, waren die „maximal verfügbaren legalen Parkplätze“ zum Teil weit über 100 Prozent ausgelastet. In der Drs. 20/14495 sowie in einer aktuellen Mitteilung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde an die Bezirksversammlung Wandsbek wurde ausgeführt , dass derzeit keine Änderungen bezüglich der Parksituation in Volksdorf geplant sind. Allerdings ist offensichtlich dennoch vorgesehen, Änderungen bei den Parkzeiten durch Ausdehnung der Parkscheibenregelungen umzusetzen. Ich frage den Senat: 1. „Maximal verfügbare legale Parkplätze“ gemäß Drs. 20/14495: Die Angaben zu den „maximal verfügbaren Parkplätzen“ in der Drs. 20/14495 beruhten auf einer Untersuchung, die im Rahmen einer von der Technischen Universität Braunschweig betreuten Bachelorarbeit für die P+R-Betriebsgesellschaft durchgeführt wurde. Aufgrund des Untersuchungsdesigns wurden bei der Erhebung aber zahlreiche öffentliche Stellplätze in einem Radius von 300 m um die Park+Ride-Anlage am U-Bahnhof Volksdorf nicht berücksichtigt. Die folgenden Angaben beruhen auf einer sukzessiven Erhebung sämtlicher öffentlicher Stellplatzflächen durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat 35, die diese unter anderem im Zusammenhang mit einer Planung zur Bewirtschaftung von Stellplätzen in Volksdorf durchgeführt hat. Da die Anzahl der „maximal verfügbaren legalen Parkplätze“ beim Parken am Fahrbahnrand und auf durchgehenden Seitenstreifen von der Länge der Fahrzeuge und dem Verhalten der Fahrzeugführer im Hinblick auf ein „platzsparendes Parken“ gemäß § 12 Absatz 6 Straßenverkehrs-Ordnung abhängig ist, handelt es sich bei den Stellplatzzahlen um Näherungswerte. 1.1. Wie viele „maximal verfügbare legale Parkplätze“ stehen in einem Radius von 300 Metern um die Park+Ride-Anlage am U-Bahnhof Volksdorf zur Verfügung? Es stehen in einem Radius von 300 m um die Park+Ride-Anlage in Volksdorf circa 490 Stellplätze am Fahrbahnrand und auf gesonderten Parkplatz-Flächen zur Verfügung . Zusätzlich nutzen Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer regelmäßig eine rund 6.000 m2 große Asphaltfläche des Bezirksamtes östlich der Halenreie zum Parken , wenn diese nicht für den Wochenmarkt (am Mittwoch und am Sonnabend) oder Drucksache 21/220 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gelegentliche Veranstaltungen gesperrt ist. In Abhängigkeit vom Verhalten beim Parken können hier bis zu 300 Fahrzeuge abgestellt werden. 1.2. An welchen Standorten im Einzelnen befinden sich jeweils wie viele „maximal verfügbare legale Parkplätze“? Die Angaben zu den Stellplätzen an Straßen innerhalb eines 300m-Radius um die Park+Ride-Anlage sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Angaben zu den Stellplätzen am Fahrbahnrand umfassen jeweils das Parken am Bordstein, auf Seitenstreifen sowie auf Längs- und Schrägparkplätzen, die von der Fahrbahn aus unmittelbar oder über eine Nebenfahrbahn erreichbar sind. Straße Stellplätze (Näherungswerte) Halenreie 44 Stellplätze am Fahrbahnrand 40 Stellplätze auf unbefestigtem Parkplatz westlich der Halenreie Kattjahren 27 Stellplätze am Fahrbahnrand 100 Stellplätze auf Parkplatz hinter Hausnr. 18 Claus-Ferck-Straße 45 Stellplätze am Fahrbahnrand Im Alten Dorfe 28 Stellplätze am Fahrbahnrand Uppenhof 74 Stellplätze am Fahrbahnrand Groten Hoff 48 Stellplätze am Fahrbahnrand Rockenhof 7 Stellplätze am Fahrbahnrand 11 Stellplätze auf unbefestigtem Parkplatz nördlich der Straße 38 Stellplätze am Ende der Sackgasse vor der Schwimmhalle Farmsener Landstraße 17 Stellplätze am Fahrbahnrand Fleethmannskamp 11 Stellplätze am Fahrbahnrand 1.3. Wie unterteilen sich die „maximal verfügbaren legalen Parkplätze“ auf öffentliche und private Flächen? Neben den oben aufgelisteten Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum befinden sich 66 Stellplätze im privaten Parkhaus „Weiße Rose“. Weitere einzelne private Stellplätze befinden sich zum Beispiel auf Hinterhöfen von Geschäften im Ortskern, zu deren genauer Anzahl aber keine validen Daten vorliegen. 1.4. Wie viele „maximal verfügbaren legalen Parkplätze“ entfallen auf die bezirklichen Parkplätze in der Straße Halenreie? Siehe Antworten zu 1.1. und 1.2. 1.5. Wie viele „maximal verfügbaren legalen Parkplätze“ befinden sich am Straßenrand in jeweils welchen Straßen? Siehe Antwort zu 1.2. 1.6. Für wie viele der „maximal verfügbaren legalen Parkplätze“ gibt es sachliche oder zeitliche Nutzungsbeschränkungen? Solche Beschränkungen gelten dauerhaft oder temporär an Markttagen für rund 322 Stellplätze. 2. In der genannten Mitteilung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Polizei an die Bezirksversammlung Wandsbek heißt es, dass „in den privaten Parkhäusern Uppenhof und Eulenkrugpassage durchgängig Kapazitäten für Parkplatzsuchende vorhanden sind.“ 2.1. Wer sind jeweils die Eigentümer beziehungsweise Betreiber der beiden genannten Parkhäuser und wann hatten die zuständigen Stellen zuletzt aus welchen Gründen jeweils Kontakt mit ihnen? Die Eigentümer sind: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/220 3 Parkhaus „Weiße Rose“ : Grundstücksgesellschaft „Weiße Rose“ Weberstraße 3 22083 Hamburg Parkhaus „Eulenkrugpassage“: Second German Property Portfolio SARL 2 Avenue Charles de Gaulle L-1653 Luxembourg Die Beamten des besonderen Fußstreifendienstes am örtlich zuständigen Polizeikommissariat 35 nehmen gelegentlich Kontakt mit den Eigentümern auf, um deren Erreichbarkeiten aus besonderen Anlässen (zum Beispiel Fahrzeugbrand im Parkhaus ) zu sichern und gegebenenfalls zu aktualisieren. 2.2. Wie viele Parkplätze stehen in den beiden genannten Parkhäusern jeweils zur Verfügung? Parkhaus „Weiße Rose“: 184 Parkplätze + 2 Stellplätze für Zweiräder Parkhaus „Eulenkrugpassage“: 180 Parkplätze 2.3. Wie viele Parkplätze sind davon nicht dauerhaft vermietet oder anderweitig reserviert? Parkhaus „Weiße Rose“: 66 Parkplätze Parkhaus „Eulenkrugpassage“: 180 Parkplätze 2.4. Welche Daten und Erhebungen liegen den zuständigen Stellen im Einzelnen über die Kapazitätsauslastung in diesen beiden Parkhäusern vor? Erhebungen zum Auslastungsgrad der beiden Parkhäuser wurden nicht durchgeführt. Insofern liegen hierzu auch keine Daten vor. Nach Erkenntnissen der örtlich zuständigen Polizeidienststelle sind in den beiden Parkhäusern aber regelmäßig freie Stellplätze vorzufinden. 2.5. Inwiefern ist die Nutzung dieser Parkhäuser zeitlich nur begrenzt möglich? Das Parkhaus „Weiße Rose“ ist von montags bis freitags in der Zeit von 09 bis 20 Uhr und sonnabends von 09 bis 18.30 Uhr geöffnet. Das Parkhaus „Eulenkrugpassage“ ist montags bis sonnabends von 07 bis 20 Uhr geöffnet. In beiden Parkhäusern ist die Nutzung der Stellplätze gebührenfrei und zeitlich nicht beschränkt. 2.6. Inwiefern ist die Nutzung dieser Parkhäuser nur in Kombination mit der Nutzung bestimmter Geschäfte zulässig? In den Zufahrten zu den Parkhäusern weisen die Eigentümer mit Schrifttafeln darauf hin, dass die Stellplätze nur Kunden des Geschäftsbereichs „Weiße Rose“ beziehungsweise der „Eulenkrugpassage“ zur Verfügung stehen sollen. 3. Ausweitung von Parkzeitbegrenzungen: 3.1. Für welche Parkflächen in Volksdorf wird derzeit geplant oder geprüft, die Parkzeiten durch Einführung oder Ausweitung von Parkscheibenregelungen zu begrenzen? 3.2. Für wie viele Parkplätze an jeweils welchen Stellen soll ab wann die Parkzeit in welchem Umfang zusätzlich begrenzt werden? 3.3. Welche Stelle im Einzelnen ist für die Anordnung einer Parkzeitbegrenzung zuständig? Wurde eine entsprechende Anordnung zur Änderung der Parkzeiten in Volksdorf bereits erlassen oder vorbereitet ? Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit Parkscheibe ist für die Stellplätze in der Halenreie zwischen dem Kreisverkehr Farmsener Landstraße und der Straße Kattjahren und in der Straße Kattjahren zwischen der Halenreie und der U-Bahnbrücke vorgesehen. Die Parkscheibenregelung wird circa 75 direkt an die Fahrbahnen angrenzende Stellplätze betreffen und analog der Regelung im Ortskern in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 08 bis 18 Uhr und am Sonnabend von 08 bis 14 Drucksache 21/220 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Uhr gelten. Die zulässige Parkdauer wird zwei Stunden betragen. Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat 35 hat die erforderliche Anordnung zur Einführung der Parkscheibenregelung am 14. April 2015 erlassen und dem zuständigen Bezirksamt zur Montage der Verkehrszeichen übersandt. 3.4. Warum genau ist die Ausweitung von Parkzeitregelungen geplant, obwohl es nach den Angaben der zuständigen Straßenverkehrsbehörde keine Beschwerdelage gibt? Mit der angeordneten Ausweitung der Parkscheibenregelung wird einer Bitte gewerbetreibender Anlieger und einem entsprechenden Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek (Drs. 20/0647.1) entsprochen. Zugleich wird damit die Nutzung und Bewirtschaftung der Stellplätze im Ortskern von Volksdorf harmonisiert.