BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2202 21. Wahlperiode 17.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 11.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Geplante Flüchtlingsunterkunft am Poppenbüttler Berg/Ecke Ohlendieck (2) Die leider völlig unzureichende und in Teilen unwahre Informationspolitik des rot-grünen Senats sowie der Bezirksverwaltung Wandsbek hat am 17. September 2015 einen neuen Höhepunkt erreicht. Während der Sitzung der Bezirksversammlung zeigte sich beim Thema Aufstockung der Unterbringung am Poppenbüttler Berg, dass die Pläne nicht annähernd den zuvor von Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff vorgestellten Äußerungen vom 8. September entsprachen. War anfangs noch die Rede von 170 Wohneinheiten, wurde die Zahl anschließend auf 300 Wohneinheiten „korrigiert“, sodass man nun von einer Unterbringung von bis zu 1.800 Personen ausgehen kann. Diesbezüglich sollen zwei Drittel des Feldes bis Höhe Rode Ucht bebaut werden. Lediglich ein 50 Meter breiter Streifen soll als Trennung zu den angrenzenden Gebäuden frei bleiben. Die Erschließung sollte nun bereits im Oktober stattfinden. Mit echter Bürgerbeteiligung oder korrekter Informationspolitik hat dies alles nichts mehr zu tun. Auf nachfolgenden Veranstaltungen und in der Bezirksversammlung Wandsbek wurde vor allem die Wut der Bürgerinnen und Bürgern auf den rotgrünen Senat sehr deutlich. Durch die zuvor ausgeschlossene Aufstockung der Unterkunft haben viele Anwohnerinnen und Anwohner das Vertrauen in den Senat völlig verloren. Viele fühlen sich schlicht belogen. Hinzu kommt, dass die Unterbringung am Poppenbüttler Berg an drei weitere zukünftig große Unterbringungen angrenzt, nämlich an den Fiersbarg (mindestens 950 Personen), Hummelsbüttel zwischen Rehagen, Högenredder und Poppenbüttler Weg (mindestens 1.800 Personen) und einer weiteren Unterkunft in Hummelsbüttel nördlich der Glashütter Landstraße (mindestens 1.800 Personen). Dies alles betrifft 22.000 Einwohner Poppenbüttels sowie natürlich alle angrenzenden Stadtteile und entstand wieder ohne jegliche Bürgerbeteiligung . Die jüngste Posse in der Desinformationspolitik von Senat und Bezirksamt hat sich am Montag, den 9. November 2015 vor und im Hauptausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek abgespielt. Gegen 16 Uhr hat die Abgeordneten des Hauptausschusses, Beginn um 17.30 Uhr, eine Tischvorlage (Bezirks -Drs.-Nummer 20-1920) zur „Nutzung einer Teilfläche Poppenbüttler Berg/Ohlendieck, Flurstück 6540 im Bezirk Hamburg-Wandsbek, Stadtteil Drucksache 21/2202 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Poppenbüttel als Standort für die öffentliche Unterbringung“ erreicht. Darin sind neue Informationen und neue Zahlen enthalten, die aber erneut keine definitiven Aussagen über die schlussendliche Zahl der Wohneinheiten und tatsächlichen Plätze enthalten. Es ist bezeichnend, dass die gewählten Abgeordneten der Bezirksversammlung Wandsbek erneut so schlecht und maximal kurzfristig informiert wurden. Die im Hauptausschuss anwesenden Bürgerinnen und Bürger mussten sich daraufhin von den Vertretern der Regierungskoalition anhören, dass auch diese nicht früher informiert werden und ohnehin keinerlei Einflussmöglichkeiten hätten. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, zeigt es wieder einmal deutlich, wie wenig sich der Senat für die Belange vor Ort interessiert. Weder die Bürgerinnen und Bürger noch die Abgeordneten werden im Geringsten in die Entscheidungen eingebunden. Es zeigt aber auch, dass die Vertreter von Rot-Grün im Bezirk Wandsbek völlig ohne Einfluss sind und vom Senat nicht ernst genommen werden. Allen voran der Bezirksamtsleiter. Dieser hat sich wieder einmal in weiten Teilen in Schweigen gehüllt und ist ansonsten seiner selbst gewählten Strategie des „Herumeierns“ (Selbstaussage in der Sitzung der Bezirksversammlung Wandsbek am 17. September 2015 über seinen Auftritt auf der Informationsveranstaltung am 8. September) gerecht geworden. „Herumeiern“ ist in der aktuellen Flüchtlingskrise aber weder eine gute Regierungs- noch eine gute Kommunikationsstrategie. Die Bürgerinnen und Bürger wollen genauso wie die gewählten Abgeordneten endlich eines: Klarheit und Verlässlichkeit. Da der Senat und der Bezirksamtsleiter es weiterhin nicht für nötig halten, die Bevölkerung ernsthaft und vollumfänglich über geplante neue Unterkünfte zu unterrichten, wird der mit diesen Anfragen eingeschlagene Weg der Informationsgewinnung weiterhin konsequent gewählt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Flüchtlinge werden unter Berücksichtigung der neusten Pläne in der Mitteilung vom 09.11.2015 an den BV-Vorsitz (Bezirks-Drs. 20- 1920) nun final am Poppenbüttler Berg/Ecke Ohlendieck insgesamt untergebracht, wie teilen sich diese in Festbauten, Modulbauten, Container und Andere auf und wie verlässlich sind diese Zahlen beziehungsweise in welchen Abständen erfolgt eine Prüfung über weitere Aufstockungen ? 2. Wie lange sind die Modulbauten nutzbar und wie lange plant der Senat deren Nutzung auf dieser Fläche? Wird vom Senat garantiert, dass diese nur für maximal ein halbes Jahr auf der Fläche als Übergangslösung aufgestellt werden? 3. Welche Kosten entstehen durch diese Modulbauten genau und hält der Senat diese Steuerausgaben für einen Zeitraum von einem halben Jahr für angemessen (bitte die Kosten für die Modulbauten und deren Aufstellung , Inbetriebnahme und den laufenden Betrieb genau aufgliedern)? 4. Wie viele Flüchtlinge werden pro Wohneinheit genau untergebracht und wird diese Belegung reglementiert und kontrolliert? Wenn ja, von wem und wie? Wenn nein, warum nicht? 5. Wie viele Hektar werden für den Standort der gesamten Unterbringung unter Berücksichtigung der neusten Pläne in der Mitteilung vom 09.11.2015 an den BV-Vorsitz (Bezirks-Drs. 20-1920) insgesamt erschlossen? Wie viele Hektar sind davon für die Bebauung vorgesehen ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2202 3 Für die Beplanung der Gesamtfläche ist der Bau von Flüchtlingsunterkünften im Standard des sozialen Wohnungsbaus mit der Perspektive Wohnen vorgesehen. Nach dem jetzigen Planungsstand sollen hier circa 300 Wohneinheiten entstehen, die dann temporär (15 Jahre) als öffentliche Unterbringung genutzt werden sollen. Hierzu befindet sich der Bebauungsplan Poppenbüttel 43 in Ausstellung. Die Bevölkerung wird im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in das Verfahren eingebunden . Diese ist noch nicht terminiert. Danach stehen die Wohnungen der privatrechtlichen Vermietung zur Verfügung. Eine Teilfläche von rund 1,2 ha wird bereits ab dem 4. Januar 2016, für öffentliche Unterbringung in Modulbauweise übergangsweise genutzt werden. 18 Modulhäuser werden entsprechend des Anhörungsschreibens der zuständigen Behörde an die Bezirksversammlung Wandsbek vom 9. November 2015 aufgebaut und nach derzeitiger Planung mit 456 Personen belegt werden. An diesem Standort sind die Modulbauten solange geplant, bis sie durch den heranrückenden Wohnungsbau ersetzt werden. Die Modulbauten können dann abgebaut werden und, wenn erforderlich, an einem anderen Ort für die Unterbringung von weiteren Zuwanderern/Flüchtlingen genutzt werden. Wie viele Personen schlussendlich in den zu errichtenden Festbauten im Standard des sozialen Wohnungsbaus untergebracht werden können, kann derzeit noch nicht beantwortet werden, da die städtebauliche Planung über Anzahl, Lage und Größe der Häuser noch nicht abgeschlossen ist. Die aktuelle Kostenschätzung (Grundlage Kostenstabiles Bauen – Phase Kostenschätzung ) beläuft sich bei den Herrichtungskosten auf 17,2 Millionen Euro. Für den Betrieb der Einrichtung einschließlich Unterkunfts-und Sozialmanagement werden Kosten in Höhe von 7,93 Euro pro Platz/Tag kalkuliert. Der Standort bietet den Standard einer öffentlichen Unterbringung mit wohnungsähnlichem Zuschnitt. Jede der Wohneinheiten teilt sich jeweils einen Küchen- und Sanitärbereich . Die Unterbringung erfolgt verteilt auf zwei Stockwerke in je zwei Wohneinheiten , die mit sechs – acht Personen belegt werden. Insgesamt sind 456 Plätze zuzüglich Gruppen- und Verwaltungsräume vorgesehen. Die Belegung erfolgt durch f & w fördern und wohnen AöR (f & w), die diese Einrichtung betreiben wird. 6. Ist der geplante Trennstreifen von 50 Meter zur angrenzenden Bebauung weiterhin aktuell? Wenn nein, welches sind die aktuell geplanten Ausmaße des Trennstreifens ? 7. Schließt der Senat aus, dass der Kramer-Kray-Weg für den Verkehr, insbesondere zur Anlieferung und Versorgung der öffentlichen Unterbringung , geöffnet wird? Wie sehen hier die genauen Pläne aus und wann werden hier von wem definitive Aussagen getroffen? Ja. Die Planung der temporären Bebauung der Teilfläche mit Modulbauten für öffentlich -rechtliche Unterbringung zeigt gemäß Anlage zum Anhörungsschreiben nach § 28 BezVG, dass der Abstand zur angrenzenden Bebauung von mehr als 50 Metern eingehalten wird. Bei den Planungen für die Festbauten soll dieser Abstand ebenfalls eingehalten werden . Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 5. 8. Wer hat wann über die neusten Pläne zur öffentlichen Unterbringung am Poppenbüttler Berg/Ecke Ohlendieck, wie in der Mitteilung vom 09.11.2015 an den BV-Vorsitz (Bezirks-Drs. 20-1920) enthalten, entschieden ? 9. Wann wusste der Bezirksamtsleiter von den neusten Plänen, die den Abgeordneten der Bezirksversammlung Wandsbek mit der Mitteilung vom 09.11.2015 an den BV-Vorsitz (Bezirks-Drs. 20-1920) zugegangen sind? Drucksache 21/2202 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 10. An welcher Stelle und wann genau wurde der Bezirksamtsleiter in diese Entscheidung eingebunden und hält er diese Einbindung für ausreichend ? Es besteht ein ständiger Austausch zu den Planungen zwischen der zuständigen Fachbehörde, f & w und dem Bezirk, dieser ist zu jeder Zeit in die Planungen eingebunden . Die zuständige Fachbehörde hat gemeinsam mit f & w, den beauftragten Architekten und im Dialog mit dem Bezirksamt seit September 2015 konkretisierend begleitet. Die finale Entscheidung zur Umsetzungsplanung in der vorgelegten Form hat die zuständige Fachbehörde nach der Standortkonferenz am 23. Oktober 2015 Anfang November 2015 getroffen. Danach ist umgehend das Anhörungsverfahren nach § 28 BezVG eingeleitet worden. Der Bezirksamtsleiter wurde am 6. November hierüber informiert. 11. Welche Bürgerinitiativen wurden und werden wann genau und in welchem Rahmen und zu welchen Fragestellungen von wem in die Planungen zur öffentlichen Unterbringung am Poppenbüttler Berg/Ecke Ohlendieck genau eingebunden? 12. Welche Anwohnerinnen und Anwohner wurden und werden wann genau und in welchem Rahmen und zu welchen Fragestellungen von wem in die Planungen zur öffentlichen Unterbringung am Poppenbüttler Berg/ Ecke Ohlendieck genau eingebunden und wie werden dabei explizit Petenten berücksichtigt? Wenn diese nicht berücksichtigt werden, warum nicht und hält der Senat dies für unter demokratischen Gesichtspunkten für geboten? Für die geplanten Festbauten im Standard des sozialen Wohnungsbaus besteht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens auch für Vertreter von Bürgerinitiativen und Anwohner die Möglichkeit, sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung einzubringen . Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 5. 13. Wann besteht endlich Klarheit über das, was tatsächlich auf der Fläche am Poppenbüttler Berg/Ecke Ohlendieck kommt? Wann sind die Angaben des Senats und des Bezirksamtes endlich verlässlich? Zu den Planungen der temporären Nutzung für öffentliche Unterbringung in Modulhäusern siehe Antwort zu 1. bis 5. Für die zu errichtenden Festbauten im Standard des sozialen Wohnungsbaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Den laufenden Abstimmungen und den Ergebnissen des Bebauungsplanverfahrens kann nicht vorgegriffen werden.