BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2203 21. Wahlperiode 17.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 11.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Beschulung von Flüchtlingskindern an der Grundschule am Walde in Ohlstedt Nach Aussagen des Senats ist es nicht vorgesehen, Kinder aus Erstaufnahmeeinrichtungen an öffentlichen Schulen zu unterrichten (Drs. 21/1879). Dort wird von einer Unterrichtung in der jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtung gesprochen, nachdem vor Ort die Schüleranzahl final festgestellt wurde. Umso erstaunlicher war es, als der Schulleiter im benachbarten Stadtteil der Grundschule Lemsahl-Mellingstedt auf der Elternratswahl am 5. Oktober berichtete, dass der Wunsch seitens der Stadt geäußert wurde, an seiner Schule Flüchtlingskinder zu unterrichten. Nach Aussagen des Senats kann dies allerdings nicht der Fall sein. Aktuell spricht man in Ohlstedt nun aber ebenfalls von Plänen der Behörde, bis zu 60 schulpflichtige Kinder aus der Erstaufnahmeeinrichtung am Ohlstedter Platz in der Grundschule am Walde zu unterrichten. Dies würde gegen die vorherigen Aussagen des Senats sprechen. Wiederholt haben die Bürgerinnen und Bürger den Eindruck, sich nicht auf die Aussagen des Senats verlassen zu können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Für die Bildungschancen und die Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher ist der schnelle Zugang zu einem Bildungsangebot von besonderer Bedeutung. Daher wird in Hamburg bereits in den Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen (ZEA) ein Bildungs - und Betreuungsangebot realisiert, siehe Drs. 21/1532. Nicht in allen Fällen kann aus räumlichen Gründen das Bildungs- und Betreuungsangebot in den ZEA selbst realisiert werden. In solchen Fällen prüft die zuständige Behörde, welche Schulen in der Region Räumlichkeiten für die teilweise auch temporäre Einrichtung von Lerngruppen infrage kommen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Plant der Senat beziehungsweise die Schulbehörde, Flüchtlingskinder in der Grundschule Am Walde in Ohlstedt einzuschulen? Wenn ja, ab wann, welche Anzahl von Kindern und aus welchen Flüchtlingsunterkünften sollen diese kommen? Ja. Es ist vorgesehen, Kindern von der Jahrgangsstufe 1 bis einschließlich Jahrgangsstufe 6 aus der ZEA Ohlstedter Platz ein verpflichtendes Betreuungs- und Beschulungsangebot an der Schule Am Walde zu machen. Die Anzahl der teilnehmenden Kinder variiert mit der Belegung der ZEA, aktuell wird mit 31 Kindern gerechnet . Vorgesehener Beginn der Maßnahme ist für eine erste ZEA-Lerngruppe der 16. November 2015, die Einrichtung einer weiteren ZEA-Lerngruppe wird kurzfristig folgen. Drucksache 21/2203 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Warum werden die Eltern und Anwohner in Ohlstedt nicht offiziell in Kenntnis gesetzt? Wann soll dies erfolgen? Nach Auskunft der Schulleitung wurde die Elternschaft der Schule mit drei Schreiben vom 27. August, 14. Oktober und 6. November 2015 über das geplante Beschulungsangebot für die Kinder aus der ZEA Ohlstedter Platz informiert. 3. Wann wurden die Flüchtlingskinder in der Erstaufnahme am Ohlstedter Platz zuletzt medizinisch untersucht? Wie viele TBC-Erkrankungen wurden diagnostiziert? In Hamburg lebende Flüchtlinge erhalten gemäß § 62 Asylgesetz eine gesundheitliche Erstuntersuchung, in deren Rahmen auch Impfungen durchgeführt werden. Darüber hinaus wird in den ZEA eine ärztliche Versorgung angeboten. Die letzte kinderärztliche Sprechstunde fand am 9. November 2015 statt. Grundsätzlich werden in dieser Einrichtung jeden Montag und Freitag Kinderarztsprechstunden abgehalten. Bei Kindern wurden keine TBC-Erkrankungen festgestellt. 4. Inwieweit wurden die öffentlichen Impfangebote von Flüchtlingen der Erstaufnahme am Ohlstedter Platz seit deren Einrichtung genutzt? Siehe Antwort zu 3. Eine Nachfrage zu Folgeimpfungen gab es in der Einrichtung Ohlstedter Platz nicht. Ab dem 16. November 2015 wird die Grippeschutzimpfung angeboten. 5. Ist geplant, das Lehrpersonal an der Grundschule Am Walde aufzustocken ? Wenn ja, um wie viele Lehrkräfte mit welcher Stundenzahl pro Woche jeweils? Wenn nein, warum nicht und wie sollen die unter 1. genannten zusätzlichen Flüchtlingskinder beschult werden und wie wird sich das auf die Klassengrößen aller Jahrgänge genau auswirken? Ja, für das Bildungs- und Betreuungsangebot von Kindern und Jugendlichen in beziehungsweise aus ZEA werden regelhaft zusätzliche Lehrkräfte eingestellt. Für jede Lerngruppe sind 0,6 Stellen Lehrer und 0,6 Stellen Sozialpädagoge, also insgesamt 1,2 Stellen vorgesehen. 6. Sind zusätzliche Gebäude jeglicher Art für den Unterricht an der Grundschule Am Walde geplant? Wenn ja, um welche Art von Gebäude handelt es sich und wie viele Gebäude plant der Senat/die Verwaltung wann, wo und zu welchen Kosten zu errichten? Die Beschulung erfolgt in den vorhandenen Gebäuden. 7. Plant der Senat/die Schulbehörde, für die Beschulung der Flüchtlingskinder der Grundschule Am Walde Alphabetisierungsklassen (AlphaKlassen ) einzurichten? Wenn ja, wie viele Klassen sind in Planung, welche Größenordnung werden die einzelnen Klassen haben und wo sollen diese unterrichtet werden? Wenn nein, warum nicht? Die Beschulung in Basisklassen und Internationalen Vorbereitungsklassen ist für schulpflichtige Zuwanderer und Flüchtlinge vorgesehen, die nicht in einer ZEA untergebracht sind, siehe auch Drs. 21/1532. Die schulpflichtigen Kinder am Ohlstedter Platz sind in einer ZEA untergebracht und werden daher in Lerngruppen beschult. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2203 3 8. Bleibt es bei den Planungen des Senats, dass in der Erstaufnahmeeinrichtung am Fiersbarg 8 in Lemsahl-Mellingstedt Gebäude für die Beschulung von Flüchtlingskindern errichtet werden? Wenn ja, sollen alle Flüchtlingskinder in der Einrichtung beschult werden oder plant der Senat die Kinder auf andere Schulen der Region zu verteilen ? Nach derzeitigem Planungsstand werden Räume zur Beschulung in der ZEA vorhanden sein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.