BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2206 21. Wahlperiode 17.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 11.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Fahrradstraßen an der Außenalster in Hamburg (II): Wie genau zwingt der Senat die Radfahrer auf die Straße? Gemäß der Kenntnisnahmeschlussverschickung des rot-grünen Senats soll der beliebte Radweg an der Außenalster am Harvestehuder Weg zurückgebaut werden. Zu der rot-grünen Zwangsbeglückung gehören unter anderem Absperrelemente, welche auch junge und ältere Radfahrer zwingen sollen, die Fahrradstraße zu benutzen. So heißt es in der Kenntnisnahmeschlussverschickung des Senats: „Der bauliche Radweg, der alsterseits parallel zum Harvestehuder Weg verläuft , wird in zwei Bereichen zurückgebaut: Im Norden vom Beginn der Fahrradstraße bis zur ersten Querungshilfe und im Süden, von der Alten Rabenstraße bis zur neuen Ableitung vor dem US – GK. An drei Stellen werden Umlaufsperren eingebaut, um zu verhindern, dass der für ruhiges Radfahren im Park vorgesehene ehemalige Alsterradweg weiterhin als Achse für den durchgehenden Radschnellverkehr genutzt wird. Die Umlaufsperren werden am Nordende der Grünanlage, sowie nördlich und südlich des Fährdammes eingerichtet. Zusätzlich wird an der Kreuzung des Fährdamms zum Harvestehuder Wegs im Einmündungsbereich des Fährdamms die Rotmarkierung entfernt und die Aufplasterung (sic!) erweitert.“ Ähnlich lasst sich dies auch in der Senatsantwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 19. Oktober 2015 (Drs. 21/1974) nachlesen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wo genau werden die Umlaufsperren eingerichtet? Ob und gegebenenfalls welche Umlaufsperren errichtet oder ob andere geeignete Maßnahmen zum Schutze der Parkbenutzer und der Fußgänger im Bereich der Wache der Wasserschutzpolizei ergriffen werden, wird gegenwärtig geprüft und ist vom zuständigen Bezirksamt noch nicht entschieden worden. 2. Wann soll der Rückbau erfolgen? Die Neumarkierung der Parkplätze soll ab der Kalenderwoche 47/48 erfolgen, die Herstellung der Auf- und Ableitungen ab Dezember 2015. Der Rückbau des Radweges am Nord- und Südeingang der Grünanlage ist für Januar 2016 vorgesehen, vorbehaltlich der Witterungsbedingungen. 3. Was kostet der Rückbau? Der Rückbau kostet circa 30.000 Euro. Drucksache 21/2206 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Sollen auch die Kinder der nahe gelegenen Schulen (Sophie-Barat und Wilhelm-Gymnasium) nach Auffassung des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden die Fahrradstraße statt des Radwegs nutzen? Mit einer Fahrradstraße wird dem Radverkehr aller Altersklassen generell eine besonders geeignete Straße zur Verfügung gestellt. Kinder unter acht Jahren müssen und Kinder unter zehn Jahren dürfen mit ihren Fahrrädern die Fußwege benutzen. Die Benutzung des alten Radwegs im Park wird Radfahrern unabhängig von der besuchten Schule und unabhängig vom Alter auch künftig möglich bleiben.