BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2235 21. Wahlperiode 20.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 12.11.15 und Antwort des Senats Betr.: „Aktivcenter“ (Maßnahmen nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III) und Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen (Ein-EuroJobs ) in Hamburg Neben den Ein-Euro-Jobs gibt es in Hamburg seit 2014 auch sogenannte bis zu neunmonatige Aktivcenter, bei denen keine Mehraufwandsentschädigungen analog der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden. „Aktivcenter“ wurden 2014 eingeführt , um wegfallende Ein-Euro-Jobs, bei denen die Förderung gestrichen wurde „aufzufangen“. Zielgruppen sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II mit Vermittlungshemmnissen. Hierbei sollen die Teilnehmenden auch die Chance haben, unter betriebsähnlichen Bedingungen praktische Tätigkeiten auszuüben. Die Bundesregierung (BT.-Drs. 18/2065) selbst beschreibt die Maßnahme als „Eingliederungsmaßnahme“ nach § 45 SGB III, die eine Dauer von acht Wochen nicht überschreiten darf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Maßnahme „Perspektive Beruf Plus“ wurde nicht als Aktivcenter, sondern als Förderzentrum ausgeschrieben. Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgte über das Regionale Einkaufszentrum der Bundesagentur für Arbeit (REZ) unter dem Arbeitstitel „Förderzentrum“. Siehe hierzu auch Drs. 20/12713, Drs. 20/12277, Drs. 20/12217. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) wie folgt: 1. Wie viele Plätze in den Aktivcentern (Maßnahmen § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III) wurden seit der Einführung vergeben? Wie viele bestehen aktuell? Bitte auflisten nach einzelnen Jobcentern. Für die Kundinnen und Kunden von Jobcenter stehen hamburgweit 512 Teilnehmerplätze für die Maßnahme „Perspektive Beruf Plus“ (PBP) zur Verfügung. In der ersten Ausschreibung vom 12.08.2014 (Starttermin 01.12.2014) wurden 18 Lose mit je 16 Teilnehmerplätzen vergeben (288 Plätze). In der zweiten Ausschreibung vom 28.10.2014 (Starttermin 02.03.2015) wurden 14 Lose mit je 16 Teilnehmerplätzen vergeben (224 Plätze). 2. Wie hat sich die Zahl der Ein-Euro-Jobs seit 2012 entwickelt? Bitte nach Bezirk und Bezeichnung (Titel) auflisten. Siehe: http://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/201507/iiia5/jobcenter-jcfst /jc-fst-jc-0-201507-zip.zip. Eine weitere Auswertung im Sinne der Fragestellung wird vom Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit nicht vorgenommen. Drucksache 21/2235 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Bei welchen Beschäftigungs- und Bildungsträgern sind die „Aktivcenter“ angesiedelt? Bitte nach Trägern und Art der Maßnahmen aufgliedern. Förderzentren „Perspektive Beruf Plus“ Beschäftigungs- und Bildungsträger Art der Maßnahme/Gewerk Alraune gGmbH Hauswirtschaft Garten- und Landschaftsbau Ausbildungszentrum Bau Ausbau Ausbau ausblick hamburg gmbh Print&Medien einfal GmbH Küche/Service/Hauswirtschaft Textil Zweirad Grone Netzwerk Hamburg gGmbH Textil Küche/Service/Hauswirtschaft Verkauf/Büro Küche/Service/Hauswirtschaft Grone-Bildungszentrum für Qualifizierung und Integration Farbe Verkauf Farbe Tischlerei Tischlerei In Via Hamburg e.V. Küche/Service/Hauswirtschaft Jugend in Arbeit gGmbH Tischlerei Garten- und Landschaftsbau Tischlerei Jugendbildung Hamburg gGmbH Küche/Service/Hauswirtschaft Küche/Service/Hauswirtschaft Büro/Verkauf KoALA Kooperation Arbeiten Lernen und Ausbildung e.V. Garten- und Landschaftsbau Küche/Service/Hauswirtschaft Büro/Verkauf KOM Gesellschaft für berufliche Kompetenzentwicklung Metall SBB Kompetenz gGmbH Tischlerei 4. Wie hoch ist die durchschnittliche Verweildauer der Teilnehmer/-innen in „Maßnahmen nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III“? Bitte auflisten seit Beginn der Aktivcenter 2014. Vonseiten des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit erfolgt lediglich eine Auswertung zum „Abgang von Teilnehmern aus ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten“, siehe Anlage. 5. Haben sich Unternehmen für betriebsähnliche Bedingungen praktischer Tätigkeiten um Plätze der Maßnahmen § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III beworben? Wenn ja, bitte nach Art des Unternehmens auflisten. Nein. 6. Werden praktische Tätigkeiten im Rahmen der Aktivcenter bei Unternehmen ausgeübt? Wenn ja, bitte nach Art des Unternehmens auflisten. Ja, die Durchführung des Modules „Betriebliche Erprobung“ soll bei einem Unternehmen /Betrieb durchgeführt werden. Eine Auflistung kann nicht erfolgen, da jeder Beschäftigungs- und Bildungsträger sein eigenes Netzwerk von Firmenkontakten unterhält. Jobcenter liegt keine entsprechende Aufstellung der Beschäftigungs- und Bildungsträger vor. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2235 3 7. Wie viele Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen sind für 2016 geplant? Für das Jahr 2016 hat Jobcenter 1.950 Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung geplant. 8. Wie viele Plätze nach „Maßnahmen nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III“ sind für 2016 geplant? Die Planungen von Jobcenter sind noch nicht abgeschlossen. 9. Welchen prozentualen Anteil machen die „Maßnahmen nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III“ – Null-Euro-Jobs – an den Gesamtkosten der Eingliederungstitel aus? Bitte auflisten für 2015 und den voraussichtlichen Anteil für 2016. Der prozentuale Anteil der Maßnahme „Perspektive Beruf Plus“ an den Gesamtkosten des Eingliederungstitels beträgt für das Jahr 2015 bisher 5,1 Prozent. Für das Jahr 2016 sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 10. Wie bewertet der Senat die Antwort der Bundesregierung (BT.-Drs. 18/2065), dass die Aktivcenter rein nach § 45 SGB III bewertet werden und die maximale Acht-Wochen-Dauer mit bis zu neun Monaten überschritten wird? Laut § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Absatz 2 Satz 3 wird lediglich die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen auf acht Wochen beschränkt. Die Gesamtzuweisungsdauer der Maßnahme „Perspektive Beruf Plus“ beinhaltet außer der Vermittlung von beruflichen Kenntnissen noch folgende Module: Sprache fördern, allgemeine Lebensführung, allgemeine Grundlagen und Fachtheorie, Bewerbungscoaching, Kommunikation und Lern- und Arbeitshilfen, Betriebliche Erprobung. Ebenfalls enthalten sind eine sozialpädagogische Begleitung, eine Lernbegleitung und die Produktionsorientierten Tätigkeiten. Die gesetzliche Acht-Wochen-Frist zur Vermittlung von beruflichen Kenntnissen wird in der Maßnahme „Perspektive Beruf Plus“ nicht überschritten. Drucksache 21/2235 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Förderstatistik Abgang von Teilnehmern aus ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten Jobcenter Hamburg, Freie und Hansestadt (Gebietstand Oktober 2015) Jahr 2014, Datenstand: Oktober 2015 Die Auswertung erfolgt nach der Kostenträgerschaft des Teilnehmers Maßnahmeart Abgang durchschn Teilnahmedauer (Tage) 1 2 MAbE Maßnahmen zur Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 15.954 75 AGH Arbeitsgelegenheiten 7.839 157 Erstellungsdatum: 16.11.2015, Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer 215838 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit