BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2236 21. Wahlperiode 20.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 12.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingssiedlung in Rissen In der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Großsiedlung für Flüchtlinge in Rissen (Drs. 21/2058) heißt es: „Der festgestellte Bebauungsplan Rissen 45/Sülldorf 22 sieht auf 7,2 ha der bundeseigenen Fläche (ehemals THW) im Wesentlichen Doppel- und Reihenhäuser , zwei- bis dreigeschossig, vor. Auf der 1,5 ha großen Fläche im östlichen Bereich des Krankenhauses Rissen (ehemals sechsgeschossige Schwesternwohnhäuser) ist dreigeschossiger Geschosswohnungsbau vorgesehen . Insgesamt waren circa 230 Wohneinheiten mit circa 46 Gebäuden geplant.“ „Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) hat das Grundstück bisher noch nicht verkauft.“ Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) das betreffende Gelände inzwischen verkauft? Wenn ja, an wen? Wenn nein, wann ist mit einem Verkauf zu rechnen? Nein. Hinsichtlich des Zeitpunkts eines möglichen Vertragsschlusses liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. 2. Gibt es einen Vertrag, nach welchem der Verkauf des in Rede stehenden Grundstückes durch die BIMA geregelt ist? a. Wenn ja, zu welchen Konditionen? b. Wenn nein, warum nicht? Der zuständigen Behörde ist ein solcher Vertrag nicht bekannt. Im Übrigen: entfällt. 3. Inwieweit stehen dem Verkauf des in Rede stehenden Grundstücks Planungen beziehungsweise steht die Realisierung zum Bau der angedachten „Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen“ im Wege? Da der Verkauf Voraussetzung für die Realisierung der Flüchtlingsunterkünfte ist, verhandelt die zuständige Behörde mit der Bundesanstalt über ein Konzept, mit dem ein potenzieller Erwerber des Grundstücks Planung und Bau der Unterkünfte übernimmt .