BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2237 21. Wahlperiode 20.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 12.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Freie Kapazitäten zur Flüchtlingsunterbringung Der aktuellen Medienberichterstattung ist zu entnehmen, dass es im Hamburger Umland noch Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen gibt. So sind in den vergangenen Wochen in den Landkreisen Stade oder Harburg Betten in Containern oder Turnhallen vorbereitet worden, um Hunderte Flüchtlinge aufnehmen zu können. Im Gegenzug hat f & w fördern und wohnen AöR laut Aussage nur noch „(…) einzelne Betten frei.“ Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Nach Mitteilung des Landkreises Stade ist in Niedersachsen grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Zuweisungsverfahren zu unterscheiden: 1. Das reguläre Zuweisungsverfahren umfasst diejenigen Flüchtlinge, die bereits in einer Niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtung waren und von dort auf die Landkreise nach einer Quotenregelung (in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel) zur Unterbringung verteilt werden. Bezüglich dieser Flüchtlinge verhält es sich so, dass die Kommunen des Landkreises Stade für die Unterbringung zuständig sind und ebenso wie alle Kommunen und Stadtstaaten der Bundesrepublik größte Anstrengungen unternehmen, um entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. 2. Seit Mitte Oktober sind einige Landkreise Niedersachsens (darunter auch der Landkreis Stade) im sogenannten Amtshilfeverfahren zur Notaufnahme von Flüchtlingen verpflichtet. In Ableitung von der Einwohnerzahl des jeweiligen Landkreises wurden Aufnahmequoten festgelegt. Im Landkreis Stade werden zurzeit ausschließlich Turnhallen und Festzelte als Notaufnahmeeinrichtung genutzt. Sollten freie Notaufnahmeplätze in den dortigen Notaufnahmeeinrichtungen zur Verfügung stehen, werden diese durch das Land Niedersachsen, und zwar durch die Zentralstelle Flüchtlingsunterbringung des Niedersächsischen Ministeriums des Innern, umgehend durch weitere Zuweisungen belegt. Es bleiben daher keine Kapazitäten ungenutzt. Der Aufbau von Unterkünften im Umland ersetzt aufgrund der dort vorhandenen eigenen Bedarfe und der nach dortigen Angaben gegebene Auslastung nicht den ständigen Aufbau von Kapazitäten in Hamburg. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Führte der Senat Gespräche mit den Regierungen der an Hamburg grenzenden Länder zwecks dortiger Unterbringung von Flüchtlingen, die dem Königsteiner Schlüssel nach Hamburg zugeordnet sind? Drucksache 21/2237 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wenn ja, wann suchte der Senat jeweils Gespräche mit welchen Landesregierungen zwecks Übernahme von Flüchtlingen gegen Kostenerstattung? b. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen? c. Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/1851 und 21/604. 2. Wie viele Flüchtlinge, die nach Königsteiner Schlüssel Hamburg zugeordnet sind, wurden vom Senat seit 2014 an die angrenzenden Landkreise gegen Kostenerstattung überstellt? (Bitte monatsweise aufschlüsseln .) Entfällt. 3. Wie oft wurde seitens des Senats vor einer Unterbringung nach SOG in Hamburg Rücksprache mit den angrenzenden Landkreisen bezüglich deren Kapazitäten gehalten? (Bitte nach Unterkünften, die nach SOG geschaffen wurden aufschlüsseln, ob Rücksprache gehalten wurde und mit welchem Ergebnis.) Die Unterbringung erfolgt auf Grundlage des Asylgesetzes. 4. Plant der Senat zukünftig vor Unterbringungsmaßnahmen nach SOG Rücksprache mit angrenzenden Kreisen bezüglich deren freier Kapazitäten zu halten? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 1.