BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2239 21. Wahlperiode 20.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 12.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Verbringung von Sedimenten (IV) – Situation verschärft sich durch Untätigkeit des Senats Laut aktuellen Berichten hat sich der Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. mit einem Brief an Senator Horch gewandt, um auf die dramatische Situation durch die von Mindertiefen wegen Sedimentablagerung betroffenen Hafenunternehmen aufmerksam zu machen. Notwendige Wassertiefen der Zufahrten an den Liegeplätzen für die Schiffe seien erheblich unterschritten worden. Großer Schaden sei bereits für Hamburg eingetreten. Teilweise konnten die für die Versorgung bereitgestellten Schiffe die Kaianlagen nicht anfahren. Zudem mussten Schiffe in andere Häfen umgeleitet werden. Das Unternehmen HANSAPORT HAFENBETRIEBSGESELLSCHAFT mbh hat bereits gegen die HPA ein Zwangsgeld vor Gericht erwirkt, da die HPA ihrer Pflicht zum Ausbaggern der Sedimente im Hafenbecken nicht nachgekommen ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority (HPA) wie folgt: 1. Wie viele und welche Hafenunternehmen sind von der Abweichung der Solltiefen und den nur eingeschränkt zugänglichen Liegeplätzen für Schiffe im Hafen in welchem Ausmaß betroffen? Die schon im zweiten Jahr andauernde extreme Abflusssituation und die Rahmenbedingungen der Wassertiefenunterhaltung haben im gesamten Hamburger Hafen zu zum Teil deutlichen Abweichungen von der Solltiefe und entsprechenden Betroffenheiten geführt. Im Übrigen sind Informationen zu tatsächlichen Wassertiefen in einzelnen Hafenbecken sensible Daten, die dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis unterliegen, weil sich daraus sowohl Rückschlüsse auf die Wettbewerbssituation des Hamburger Hafens insgesamt als auch der einzelnen Hafenbetriebe ziehen lassen. Über die Situation einzelner Liegeplätze oder Hafenunternehmen wird seitens der HPA daher grundsätzlich keine Auskunft erteilt. 2. Wie viele Klagen von welchen Hafenunternehmen gibt es zu den Mindertiefen , die durch nicht durchgeführte Baggerpflichten der Freien und Hansestadt Hamburg begründet werden? 3. Welche Klagen sind bisher mit welchem Ergebnis entschieden worden? Welchen Verfahrensstand haben die übrigen Klagen? Das genannte Hafenunternehmen hat die HPA Ende Oktober 2015 auf Herstellung von Wassertiefen verklagt. Das Hafenunternehmen hatte vorab im Spätsommer ein Drucksache 21/2239 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gerichtliches Eilverfahren angestrengt, das durch Vergleich beendet wurde. Darüber hinausgehende Rechtsstreitigkeiten gibt es nicht. 4. In wie vielen Fällen muss die Freie und Hansestadt Hamburg nun Schadenersatz in welcher Höhe gegenüber welchem Unternehmen wegen nicht hergestellter Solltiefen zahlen? a. Welche Auswirkungen hat dies auf den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg und der HPA im Speziellen? Aus welchem Haushaltstitel werden diese Kosten bestritten? Es gibt keine Fälle von Schadensersatz. 5. Gibt es Hafenunternehmen, die ihre Mieten gemindert haben? Wenn ja, wie viele, warum und welche Auswirkungen hat dies auf die Einnahmen der HPA? Ja. Da es sich allerdings bei der Mietvertragsgestaltung und den Mieten um ein sensibles Thema handelt, welches Auswirkungen auf das wirtschaftliche Handeln der HPA hat, unterliegen diese Informationen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und werden nicht veröffentlicht. 6. Wie viele Hafenunternehmen haben mit einem Wegzug aus dem Hamburger Hafen gedroht, wenn sich die Situation der zu niedrigen Wassertiefen wegen Sedimentablagerungen und fehlender Baggerarbeiten der Freien und Hansestadt Hamburg nicht ändert? Es sind keine derartigen Aussagen bekannt. 7. Wie viele Schiffe mussten bereits in andere Häfen umgeleitet werden, weil die Solltiefen durch Sedimente nicht eingehalten werden konnten? Wie viel Ladung ist dem Hamburger Hafen dadurch verloren gegangen? 8. Wie viele Schiffe mussten vor Anlaufen des Hamburger Hafens geleichtert werden, weil die Solltiefen durch fehlende Baggerarbeiten und Sedimentablagerungen nicht eingehalten werden konnten? Es liegen keine Informationen vor, ob dem Hamburger Hafen Ladung verloren gegangen ist. Im Übrigen siehe Drs. 21/910 und 21/1981. 9. Hat die Freie und Hansestadt Hamburg die Transferkosten für die Gäste der Queen Mary in die Innenstadt übernommen, weil das Schiff erstmals bei den Cruise Days durch den Hafenschlick in Steinwerder anstatt in der HafenCity anlegen musste? Wenn ja, warum, in welcher Höhe und auf welcher Grundlage erfolgte die Übernahme der Kosten? Nein. 10. Inwiefern hält der Senat die teilweise in Holland praktizierte Zwischenlagerung von Sedimenten in ausrangierten Massengutfrachtern für sinnvoll ? Hat der Senat diese Option geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Derartige Maßnahmen im Rahmen der regelmäßigen Unterhaltung in den Niederlanden sind nicht bekannt.