BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2240 21. Wahlperiode 20.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Duwe und Michael Kruse (FDP) vom 12.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Überprüfung von Gebühren- und Kostensätzen sowie vergleichbarer Entgelte der Behörde für Umwelt und Energie (II) In der Senatsantwort auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/1593) antwortet der Senat, dass die Überprüfung sämtlicher Gebühren der Umweltgebührenordnung (UmwGebO) derzeit von der BUE durchgeführt wird und es beabsichtigt ist, dem Senat die Ergebnisse der Gebührenüberprüfung in seiner Sitzung am 1. Dezember 2015 vorzulegen. Aktuellen Pressemeldungen nach hat der Senat nun bereits beschlossen, die Wasserpreise um 3 Cent pro Kubikmeter und die Preise für Wasserzähler um 10 Cent zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Gestaltung der Wasserpreise unterliegt nicht der UmwGebO. Dies vorausgeschickt , beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Gebühren- und Kostensätze sowie vergleichbare Entgelte wurden bereits von der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) überprüft? 2. Welche Gebühren- und Kostensätze sowie vergleichbare Entgelte sind von der BUE noch zu überprüfen? Bis wann plant die BUE die Überprüfung abzuschließen? 3. Welche Erkenntnisse hat der Senat hinsichtlich der Kostendeckungsgrade der jeweiligen Gebühren- und Kostensätze sowie vergleichbare Entgelte ? Sofern möglich, bitte nach den einzelnen Gebühren, Kostensätzen und vergleichbaren Entgelten differenziert angeben. 4. Bei welchen Gebühren liegt bereits heute ein Kostendeckungsgrad von 100 Prozent oder höher vor? 5. Wie wurden die jeweiligen Kostendeckungsgrade ermittelt? 6. Für welche Gebühren- und Kostensätze sowie vergleichbare Entgelte im Zuständigkeitsbereich der BUE plant der Senat eine Erhöhung der Beträge beziehungsweise hat er die Erhöhung der Beiträge bereits beschlossen? Wie begründet der Senat diese Erhöhungen jeweils? 7. Für welche Gebühren- und Kostensätze sowie vergleichbare Entgelte im Zuständigkeitsbereich der BUE plant der Senat eine Absenkung der Beträge beziehungsweise hat er die Absenkung der Beiträge bereits beschlossen? Wie begründet der Senat diese Absenkung jeweils? Siehe Drs. 21/1593.