BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2249 21. Wahlperiode 20.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 13.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Varizellen (Windpocken) in der ZEA Osterrade In der ZEA Osterrade ist die Varizelleninfektion aufgetreten (Stand 11.11.15). Die Varizelleninfektion gehört gemäß dem Infektionsschutzgesetz zu den meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Von den Varizellen geht eine hohe Ansteckungsgefahr aus, da die Übertragung aerogen über virushaltige Tröpfchen erfolgt, die im Umkreis von mehreren Metern zur Ansteckung führen können. Die Erkrankung kann zu schwerwiegenden Komplikationen wie beispielsweise einer bakteriellen Superinfektion der Haut führen. Eine sehr schwerwiegende Komplikation stellt die Varizellenpneumonie dar, die bei Erwachsenen zum Tod führen kann. Schwangere Frauen sind besonders gefährdet. Bei Föten kann der Erreger neurologische Erkrankungen und Fehlbildungen zur Folge haben. Das größte Risiko für schwerwiegende Erkrankungsverläufe haben Neugeborene. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Kann der Senat das Auftreten der Varizelleninfektion in der oben genannten Unterkunft bestätigen? Ja. 2. Wie hoch ist die Anzahl der Infizierten und sind sowohl Kinder als auch Erwachsene betroffen? Mit Stand vom 13. November 2015 sind zwölf Personen erkrankt (zehn Kinder und zwei Erwachsene). 3. Wie hoch ist die Anzahl von schwangeren Frauen und Neugeborenen (bis zum 14. Lebenstag) in der Unterkunft? 4. Sind die Angehörigen dieser Risikogruppe auf Antikörper untersucht worden? Wenn ja, befinden sich unter ihnen infizierte Personen? Wenn nein, warum nicht? 5. Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um diese Personengruppen vor einer Ansteckung zu schützen? Dem Fachamt Gesundheit Bergedorf wurden sechs schwangere Bewohnerinnen durch die Einrichtung gemeldet. Für sie wurde umgehend nach Bekanntwerden des Windpockenverdachtes die Separierung durch das Gesundheitsamt angeordnet und eine Diagnostik auf Antikörper durchgeführt. Die Untersuchung der Antikörper hat gezeigt, dass alle diese Personen entweder durch eine früher durchgemachte Infektion oder eine wirksame Impfung gegen eine Windpockenerkrankung immun waren. Drucksache 21/2249 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Neben den dargelegten Maßnahmen sind zwei weitere Personen in der Einrichtung durch eine Riegelungsimpfung versorgt worden, um Infektketten zu unterbrechen. 6. Welche Maßnahmen zum Schutz der Bewohner/-innen sind in solch einem Fall für Flüchtlingsunterkünfte vorgesehen und wurden diese umgesetzt? Es wurden Maßnahmen zur Isolation des Erkrankten und dessen Familienangehörigen , Riegelungsimpfungen enger Kontaktpersonen und Verlegungssperren umgesetzt . 7. Gab es in den letzten fünf Jahren Todesfälle in Flüchtlingsunterkünften infolge der gemäß dem IfSG meldepflichtigen Infektionskrankheiten? Bitte nach Unterkunft und Krankheit aufschlüsseln. Nein.