BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2252 21. Wahlperiode 20.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels (FDP) vom 13.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Veränderungen im Strafvollzug – Was kommt auf Hamburg tatsächlich zu? Nach aktuellen Berichten gibt es Gespräche zwischen Hamburg und Schleswig -Holstein, mit dem Ziel im Strafvollzug länderübergreifend enger zusammenzuarbeiten . Von einer Verdichtung des Strafvollzugs wird ausgegangen. Mit der geplanten Schließung der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand ist eine Verlegung der Frauen nach Billwerder bereits beschlossen. Unklar ist bisher, ob, wie und mit welchen Konsequenzen eine Aufteilung der Jugendlichen nach Schleswig-Holstein umgesetzt werden soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand zu den Planungen den Frauenvollzug aus Lübeck-Lauerhof in das Gefängnis Hamburg-Billwerder zu verlegen? a. Welche Kosten soll die Freie und Hansestadt Hamburg dabei tragen ? b. Welche Veränderungen wird es bei den Personalplanungen in Hamburg geben? 2. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen den Jugendstrafvollzug Hahnöfersand dergestalt aufzuteilen, dass a. die jugendlichen Gefangenen nach Neumünster und Schleswig verlegt werden, b. die Jugend-Untersuchungshaft nach Billwerder verlegt wird und c. der offene Jugendstrafvollzug in ein Gebäude am Gefängnis Hamburg -Fuhlsbüttel untergebracht werden soll? d. Wie hoch werden die Kosten geschätzt und welchen Anteil in welcher Höhe wird die Freie und Hansestadt Hamburg tragen müssen? Die Überlegungen zu einer Neustrukturierung des Hamburger Justizvollzugs über die in der 20. Legislaturperiode beschlossenen Maßnahmen hinaus befinden sich derzeit noch am Anfang. Ein konkretes Konzept liegt noch nicht vor. Es ist angestrebt, mögliche Modellvarianten einer Vollzugskooperation zu prüfen und damit zusammenhängende Kosten zu ermitteln. Siehe auch Drs. 21/1723. 3. Wie werden die Miterbeiterinnen und Mitarbeiter der JVA Hahnöfersand in die Veränderungen einbezogen? Wird es ausreichend Personal bis zur Umsetzung der Planungen geben? Gibt es Abweichungen zu den ursprünglichen Planungen? Drucksache 21/2252 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, welche? Wie ist der aktuelle Sachstand darüber, was mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach Schließung der JVA Hahnöfersand geschehen soll? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hahnöfersand wurden am 22. und 23. Oktober 2015 durch den Präses der zuständigen Behörde sowie durch den Leiter der Abteilung Justizvollzug über den aktuellen Stand der Überlegungen zur Neustrukturierung unterrichtet. Auch in Zukunft ist geplant, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die einzelnen Planungsschritte in angemessenen Abständen zu informieren. Im Übrigen siehe Drs. 21/2015. Bei einer Schließung der JVA Hahnöfersand wird es für die Dauer des Anstaltsbetriebs ausreichend Personal geben. Unabhängig vom Ergebnis der Neustrukturierung werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzugs weiterhin benötigt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. 4. Welche Nachteile sind mit den Planungen in der Frage 2. für den Hamburger Strafvollzug verbunden? Die möglichen Folgen und Auswirkungen der Überlegungen werden in die angestrebte Prüfung einbezogen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 2. d. 5. Wann sind, nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde, die Gespräche zwischen Hamburg und Schleswig Holstein über die geplante Verlegung des Hamburger Jugendstrafvollzugs abgeschlossen ? Wann wird die Bürgerschaft über die Ergebnisse der Gespräche informiert werden? Die Gespräche über eine Vollzugskooperation mit Schleswig-Holstein dauern an. Aufgrund des frühen Planungsstadiums ist der Zeitpunkt für den Abschluss der Verhandlungen noch offen. Die zuständige Behörde wird regelmäßig über den jeweiligen Planungsstand informieren. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 2. d. 6. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Kritik an den Planungen zur Verlegung des Hamburger Jugendstrafvollzugs nach Neumünster und Schleswig im Hinblick auf Suchtberatung, Arbeit der Jugendhilfeträger und räumliche Distanz der Jugendlichen zu den Angehörigen? Die in der Antwort zu 1. bis 2. d. genannten Überlegungen beziehen alle vollzugsfachlichen Fragestellungen mit ein. Eine Meinungsbildung der zuständigen Behörde ist daher nicht abgeschlossen. 7. Wie viele Kapazitäten sind derzeit in Hamburg und in Schleswig-Holstein für den Jugendstrafvollzug vorhanden und wie viele werden in 2016 nur noch vorgesehen sein? Mit welcher durchschnittlichen Belegung im Hamburger Jugendstrafvollzug rechnet der Senat in den Jahren bis 2020 (bitte erläutern)? Hinsichtlich der Belegungskapazität im Jugendstrafvollzug in Hamburg siehe Drs. 21/1802. Die Belegungskapazität wird sich im Jahr 2016 nicht verändern. Derzeit sind in Schleswig-Holstein 192 Plätze im Jugendvollzug vorhanden. Die Jugendanstalt (JA) Schleswig verfügt über 112 Plätze und der Jugendvollzug der JVA Neumünster über 80 Haftplätze. Ab Mitte 2016 sind Baumaßnahmen geplant. Während der Bauzeit bis voraussichtlich zum Jahr 2019/2020 wird sich die Haftplatzzahl in der JA Schleswig auf 68 und im Jugendvollzug der JVA Neumünster auf 55 verringern . Die zuständige Behörde beobachtet die Entwicklung der Belegungszahlen fortlaufend. Gegenwärtig liegen keine belastbaren Hinweise auf einen Belegungsanstieg im Jugendvollzug in den nächsten Jahren vor. Abgesicherte Prognoseverfahren, mit denen die voraussichtlich durchschnittliche Belegung im Hamburger Jugendstrafvollzug ermittelt werden können, gibt es derzeit nicht. Im Übrigen siehe Drs. 21/1802. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2252 3 8. Wie ist der bauliche Zustand der Justizvollzugsanstalt Billwerder? Wie hoch sind die Kosten für die Sanierung und Erweiterung/Änderung für das Frauengefängnis? Gibt es Abweichungen von den ursprünglichen Kosten? Wenn ja, welche und warum? Ein Sanierungsbedarf, der über die üblichen Bauunterhaltungsmaßnahmen hinausgeht , besteht nicht. Für die Verlagerung des Frauenvollzuges in die JVA Billwerder wurden in der 20. Legislaturperiode insgesamt 3,058 Millionen Euro zur Verfügung gestellt (siehe Drs. 20/4930). Der Kostenrahmen wird eingehalten. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 2. d. 9. Hat die zuständige Behörde für Justiz Kenntnis von einem Sanierungsstau der Justizvollzugsanstalt Billwerder? Wenn ja, seit wann, in welcher Höhe und warum? Wenn nein, warum nicht? Nein. Im Übrigen siehe Drs. 21/1220 und Drs. 21/1357 sowie Antwort zu 8. 10. Welche Auswirkungen hat der Sanierungsstau der Justizvollzugsanstalten auf den Hamburger Haushalt und die Planungen für die Jahre 2017/2018 (bitte genau begründen)? Die Überlegungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/1220 und Drs. 21/1357.