BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2253 21. Wahlperiode 20.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 13.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Ist die Rechtstaatlichkeit von Asylverfahren nicht mehr gegeben? In einem Brandbrief prangert der Personalrat des Gesamtpersonalrats des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an, dass die Rechtstaatlichkeit der Asylverfahren nicht mehr gewährleistet sei. Die Personalvertreter sprechen von „systemischen Mängeln“, welche insbesondere auf die Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung zurückzuführen seien. Die verkürzten schriftlichen Verfahren für Asylsuchende aus Syrien und Eritrea seien demnach „mit dem Rechtsstaatsgebot nicht vereinbar“. So heißt es ferner: „Syrer sei derzeit, wer sich „schriftlich im Rahmen einer Selbstauskunft als Syrer bezeichnet (im Fragebogen an der richtigen Stelle ein Kästchen ankreuzt) und der Dolmetscher (in der Regel weder vereidigt noch aus Syrien kommend) dies bestätigt“. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Findet das verkürzte schriftliche Verfahren für Asylsuchende aus Syrien und Eritrea auch in Hamburg Anwendung? Wenn ja, seit wann und in wie vielen Fällen? Wenn nein, warum nicht? Die Zuständigkeit zur Durchführung von Asylverfahren liegt ausschließlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), zu dessen Beteiligung siehe Drs. 21/2224. Den zuständigen Fachbehörden ist nicht bekannt, welche Verfahren für welche Personen angewendet werden. 2. In wie vielen Fällen beruht die Feststellung der Staatsangehörigkeit für in Hamburg aufgenommene Flüchtlinge auf eigenen Angaben? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln.) a. In wie vielen Fällen konnte diese Angabe verifiziert werden? b. In wie vielen Fällen steht eine Prüfung der Angaben noch aus? Bei den Personen, die sich in einer Erstaufnahmeeinrichtung registrieren lassen, wird die Staatsangehörigkeit gemäß Ausweisdokument oder, sollten Papiere nicht vorgelegt werden können, nach Angabe der Betroffenen aufgenommen. Eine Überprüfung erfolgt an dieser Stelle nicht. Sollten bei der zuständigen Sachbearbeiterin beziehungsweise dem zuständigen Sachbearbeiter Zweifel über die Richtigkeit dieser Angaben entstehen, werden diese an das BAMF weitergeleitet. Eine Überprüfung erfolgt dort im Rahmen des Asylverfahrens. Drucksache 21/2253 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der zuständigen Behörde liegen über den Anteil der Personen ohne gültige Papiere oder den Ausgang dieser Prüfverfahren keine abrufbaren Statistiken vor. 3. Wie viele gefälschte Passpapiere konnten seit 2014 ermittelt werden? (Bitte monatsweise nach Nationalität aufschlüsseln.) Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei nicht erhoben. Bei der Passfälschung handelt es sich um eine Form der Urkundenfälschung, eine differenzierte Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfolgt nicht. Für die Beantwortung wäre eine Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei der Kriminalpolizei erforderlich. Die Auswertung mehrerer Hunderttausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wie bewertet der Senat die Kritik des Gesamtpersonalrates des BAMF? Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, Meinungsäußerungen von Dritten zu bewerten.