BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2254 21. Wahlperiode 20.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Daniel Oetzel (FDP) vom 13.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Verlust der Gemeinnützigkeit für Vereine? Der aktuellen Medienberichterstattung ist zu entnehmen, dass Sportvereine, die sich für die Flüchtlingshilfe engagieren, riskieren, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Es soll bereits zu dem Versand von Mahnschreiben durch diverse Finanzämter gekommen sein, weil diese Flüchtlinge kostenfrei mittrainieren lassen. Das sei nicht durch das Vereinsrecht gedeckt, heißt es in den Schreiben. Das Bundesfinanzministerium soll die Fälle bestätigt haben und eine einheitliche Regelung mit den Bundesländern herbeiführen. Bis zum 1. Dezember sollen die Länder Gelegenheit haben, ihre Rechtsauffassung zu äußern. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: 1. Welche Kenntnisse hat der Senat im Hinblick auf die beschriebene Problematik ? 2. Wie bewertet der Senat die eingangs beschriebene Problematik im Hinblick auf Hamburger Sportvereine? Der zuständigen Behörde ist bekannt, dass in anderen Ländern einige Sportvereine von dem für sie zuständigen Finanzamt darauf hingewiesen wurden, dass eine nach der Vereinssatzung nicht zulässige Nutzung der Vereinsressourcen durch Nichtmitglieder zur Aberkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit führen kann. Vor diesem Hintergrund haben die Finanzministerinnen und -minister und die Finanzsenatoreninnen und -senatoren der Länder mit Zustimmung Hamburgs anlässlich der Finanzministerkonferenz am 12. November 2015 festgestellt, dass die Aufnahme von Flüchtlingen als beitragsbefreite Mitglieder in gemeinnützigen Vereinen nicht dazu führt, dass die Gemeinnützigkeit der Vereine gefährdet wird. Auch weitergehendes Engagement der Vereine wurde auf Grundlage der geltenden Rechts- und Anweisungslage als gemeinnützigkeitsrechtlich unproblematisch erachtet. 3. Gab/gibt es in der Freien und Hansestadt Hamburg Fälle, in welchen Vereinen der Verlust der Gemeinnützigkeit angedroht wurde? Wenn ja, in welchen Fällen und basierend auf welcher Regelung? 4. Gab/gibt es in der Freien und Hansestadt Hamburg Vereine, welche von einem Entzug der Gemeinnützigkeit bedroht sind? Wenn ja, in welchen Fällen und basierend auf welcher Regelung? In der Bundesrepublik Deutschland und damit auch in der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Gemeinnützigkeit an Voraussetzungen gebunden, bei deren Nichteinhaltung die Gemeinnützigkeit zu entziehen ist. Ein Hinweis auf diese Rechtsfolge erfolgt insbesondere dann, wenn deren Eintritt durch eine Änderung des Verhaltens Drucksache 21/2254 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 verhindert werden kann. Die konkreten Fälle werden statistisch nicht erfasst. Für eine händische Auswertung müssten rund 8.000 Akten zu gemeinnützig Steuerpflichtigen gesichtet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Gab/gibt es in der Freien und Hansestadt Hamburg Vereine, welche mit ihrem Engagement für Flüchtlinge den Verlust der Gemeinnützigkeit riskieren ? Wenn ja, in welchen Fällen und basierend auf welcher Regelung? Der zuständigen Behörde sind keine Hamburgischen Vereine bekannt, die mit ihrem Engagement für Flüchtlinge den Entzug der Gemeinnützigkeit riskieren. Siehe auch Antwort zu 1. und 2. 6. Wie plant der Senat in den unter 3. – 5. genannten Fällen vorzugehen? 7. Hat sich der Senat im Hinblick auf eine bundesweite Regelung bereits geäußert? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 1. und 2.