BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2263 21. Wahlperiode 24.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 16.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Vergabeverfahren City-Hochhäuser (III) Am 3. November hat die Finanzbehörde eine Entscheidung hinsichtlich der Vergabe der City-Hochhäuser getroffen. Den Zuschlag soll demnach das Bauunternehmen AUG. PRIEN erhalten haben, das sich im Auswahlverfahren mit seinen Neubauplänen durchgesetzt hat. Um die von der FDP- Fraktion und zahlreichen Beteiligten und Interessierten geforderte Transparenz in das Verfahren zu bringen, soll nun eine Befassung der Bürgerschaft erfolgen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann wird der Senat der Bürgerschaft die entsprechende Drucksache zuleiten? 2. Inwiefern ist es vorgesehen/möglich, dass Bürgerschaftsabgeordnete beziehungsweise Mitarbeiter der Bürgerschaftsfraktionen Einsicht in alle Dokumente nehmen können, die im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren der City-Hochhäuser stehen? Siehe Drs. 21/2241. 3. In §7 Absatz 1 des Denkmalschutzgesetz der Freien und Hansestadt Hamburg heißt es: „Die Verfügungsberechtigten sind verpflichtet, das Denkmal im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten, vor Gefährdungen zu schützen und instand zu setzen. Unzumutbarkeit ist insbesondere gegeben, soweit die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung dauerhaft nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Denkmals aufgewogen werden können.“ Inwiefern zeigen/beweisen die im Vergabeverfahren abgegebenen Angebote mit Sanierungsoption, dass ein Erhalt der City-Hochhäuser zumutbar im Sinne des Denkmalschutzgesetzes gewesen wäre? 4. In der Stellungnahme der Kulturbehörde zum Denkmalwert der City- Hochhäuser heißt es: „Die Erhaltung des Komplexes City-Hof liegt im öffentlichen Interesse…“. Wie begründet der Senat, dass er trotz dieser Stellungnahme nun gegen das „öffentliche Interesse“ verstößt. Siehe Drs. 21/1803. 5. Aus welchen Gründen hat sich der Senat für ein Bieterverfahren mit zwei Alternativen (Erhalt/Abriss) entschieden, anstatt zwei Bieterverfahren durchzuführen, deren Ergebnisse zur Entscheidung der Bürgerschaft vorgelegt wird? 6. Nachdem die Finanzbehörde am 3. November eine Entscheidung hinsichtlich der Vergabe der City-Hochhäuser getroffen hat, sind Gründe für Drucksache 21/2263 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 die weitere Wahrung seiner Verhandlungsposition nicht erkennbar. Somit stellen sich folgende Fragen aus Drs. 21/1543 erneut: a. Aus welchen konkreten Gründen wurde der Bieter mit dem Sanierungskonzept aus dem Verfahren ausgeschlossen? Bitte konkret angeben, gegen welche Vergabekriterien beziehungsweise Mindestanforderungen der Bieter verstoßen haben soll? Siehe Drs. 21/1496. b. Wann wurde der Bieter über seinen Ausschluss aus dem Verfahren informiert und welche Gründe für den Ausschluss wurden angegeben ? Siehe Drs. 21/1496 und 21/1529. c. Inwiefern wurde im Rahmen des Vergabeverfahrens auf etwaige Mängel in den Bewerbungsunterlagen hingewiesen? d. Welche Möglichkeiten wurden dem Bieter eingeräumt, die etwaigen Mängel in den Bewerbungsunterlagen zu beseitigen? Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung nach den Regelungen des für öffentliche Aufträge maßgeblichen Vergaberechts. Bietet die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) Grundstücke zum Verkauf an, so handelt es sich um eine öffentliche, für die FHH unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Gebots. Jeder Bewerber ist für sein Gebot auf Grundlage der vorgegebenen Angebotsunterlagen selbst verantwortlich. Im Übrigen siehe Drs. 21/1529. 7. Laut der Pressemeldung des Senats vom 3. November 2015 wurde das AUG.-PRIEN-Konsortium aufgrund seiner städtebaulichen, gestalterischen und nutzungskonzeptionellen Qualitäten ausgewählt. Welchen Einfluss haben die in Drs. 21/478 (Anlage 2, Seite 25) genannten Kriterien der Bewertungsmatrix gehabt? Wie sah das Angebot des AUG.- PRIEN-Konsortiums hinsichtlich: a. Preis, b. Leistungsfähigkeit, c. Stadtwirtschaftliche Effekte / Arbeitsplätze, d. Nutzungskonzept, e. Städtebau aus? Bitte Angaben auch für die in der Bewertungsmatrix genannten Unterkategorien (beispielsweise Kaufpreis, Integration kulturelle Nutzungen oder Stellplätze) machen. 8. Wie sah das Angebot vom Konsortium Matrix HOCHTIEF hinsichtlich: a. Preis, b. Leistungsfähigkeit, c. Stadtwirtschaftliche Effekte / Arbeitsplätze, d. Nutzungskonzept, e. Städtebau aus? Bitte Angaben auch für die in der Bewertungsmatrix genannten Unterkategorien (beispielsweise Kaufpreis, Integration kulturelle Nutzungen oder Stellplätze) machen. Siehe Drs. 21/2241.