BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2264 21. Wahlperiode 24.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kreuzmann (CDU) vom 16.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Unvollständige Abstimmungsunterlagen für das Olympiareferendum Es häufen sich Mitteilungen von Bürgerinnen und Bürgern, dass die versandten Unterlagen für das Olympiareferendum nicht vollständig sind, zum Beispiel fehlt der rote Briefumschlag. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Druck und Kommissionierung der rund 1,3 Millionen Abstimmungsunterlagen für das Olympiareferendum sind nach Zuschlagserteilung im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung für das Landeswahlamt von einem Dienstleister durchgeführt worden. Die kommissionierten Abstimmungsunterlagen wurden vom 26. Oktober bis zum 8. November durch die Deutsche Post AG zugestellt. Nachdem mehrere Hinweise auf fehlende rote Abstimmungsbriefumschläge in bestimmten regionalen Bereichen eingegangen waren, stellte der zur unverzüglichen Klärung aufgeforderte Druckdienstleister fest, dass in den Postleitzahlenbereichen 22529 und 22769 aufgrund einer fehlerhaften Auslieferungsfreigabe eine nicht konkret ermittelbare Anzahl von Abstimmungsunterlagen ohne rote Abstimmungsbriefumschläge zur Versendung an die Post gegeben worden ist. Betroffen waren die Bezirke Eimsbüttel in beiden Postleitzahlenbereichen und Hamburg-Nord im Postleitzahlenbereich 22529: Bei dem Kommissionieren der Abstimmungsunterlagen mit dem Benachrichtigungsschreiben, dem Abstimmungsschein , dem Stimmzettel, dem blauen Stimmzettelumschlag, dem roten Stimmzettelumschlag , dem Merkblatt für die Briefabstimmung, dem Informationsheft und dem Verzeichnis der Abstimmungsstellen war das Fach mit den roten Abstimmungsbriefumschlägen leergelaufen. Die deshalb unvollständig bestückten Umschläge der Abstimmungsbenachrichtigungen wurden nicht separiert, um sie nachträglich mit roten Umschlägen zu bestücken, sondern wurden aufgrund eines Versehens vom Dienstleister zur Auslieferung an die Deutsche Post AG freigegeben. Der Druckdienstleister hat nach Abstimmung mit dem Landeswahlamt und den betroffenen Bezirksämtern umgehend einen roten Abstimmungsbriefumschlag mit einem Erläuterungs- und Entschuldigungsschreiben des jeweiligen Bezirksamts an insgesamt 1.500 Anschriften im Bezirk Eimsbüttel und 500 Anschriften im Bezirk Hamburg-Nord versendet. Der Umfang wurde von dem Druckdienstleister einschließlich eines Sicherheitszuschlags großzügig geschätzt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Beschwerden sind bisher über unvollständige Abstimmungsunterlagen bei den bezirklichen Wahldienststellen eingegangen? Bitte nach Bezirken auflisten. Die Anzahl der Anfang der 47. Kalenderwoche bei den sieben Abstimmungsdienststellen eingegangenen Beschwerden wegen unvollständiger Abstimmungsunterlagen ist Drucksache 21/2264 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 auf der Basis von Aufschreibungen beziehungsweise Schätzungen nach Bezirken aufgegliedert der folgenden Tabelle zu entnehmen: Bezirk Hamburg-Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg- Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Beschwerden wegen unvollständiger Unterlagen 15 - 20 rd. 50 rd. 250 122 49 7 10 2. Sind Häufungen in bestimmten Stadtteilen/Gebieten zu erkennen? Wenn ja, in welchen? Siehe Vorbemerkung. 3. Lässt sich hochrechnen beziehungsweise abschätzen, wie viele Abstimmungsunterlagen unvollständig verschickt worden sind? Eine belastbare Berechnung ist nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wurde das zuständige Landeswahlamt bezüglich der unvollständigen Unterlagen informiert? Wenn ja, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 5. Gibt es Regelungen für die Fälle, in denen die Abstimmungsunterlagen in einem neutralen anstelle des roten Umschlags zurückgeschickt werden ? Wird die Stimme dann anerkannt? Wenn nein, werden die Absender darüber informiert? Die Versendung eines Abstimmungsbriefes in einem neutralen Umschlag ist kein Zurückweisungsgrund (vergleiche § 32 Absatz 2 Volksabstimmungsverordnung). Für den besonderen Fall der Versendung aus dem Ausland wird in dem Merkblatt zur Briefabstimmung auch ausdrücklich auf die Möglichkeit der Verwendung eines neutralen Umschlags hingewiesen.