BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2267 21. Wahlperiode 24.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 16.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Wie lange muss noch an den Bettelampeln um grünes Licht gebettelt werden? Der CDU-geführte von-Beust-Senat hatte Mitte des letzten Jahrzehnts in sehr kurzer Zeit über 130 Bettelampeln an Kreuzungen installieren lassen. Diese Lichtsignalanlagen mit Anforderungstaster – wie sie im Amtsdeutsch heißen – sorgen dafür, dass Fußgänger/-innen und Radfahrer/-innen an Kreuzungen nicht mehr gleichzeitig mit dem parallelfahrenden Autoverkehr „Grün“ erhalten . Für Fußgänger/-innen oder Radfahrer/-innen gibt es an den Kreuzungen nur „Grün“, wenn vorher der Anforderungstaster betätigt wird. Wer während der Grünphase für den parallelfahrenden Autoverkehr auf den Taster drückt, erhält kein „Grün“ mehr, sondern muss bis zur nächsten Grünphase warten. Beim sogenannten Ampel-Workshop des Scholz-Senats im September 2011 waren die Bettelampeln ein wesentlicher Kritikpunkt der Fußgänger/-innen und Radfahrer/-innen. Die nicht motorisieren Verkehrsteilnehmer/-innen nervt zu Recht die mit diesen Lichtzeichenanlagen verbundene Ungerechtigkeit und Bettelei (siehe Dokumentation „Planungswerkstatt Lichtsignalanlagen am 17.09.2011“, herausgegeben vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG)). Konnte man im Juni 2012 noch den Eindruck haben, der Senat würde innerhalb der nächsten fünf Jahr die damals bestehenden 114 Bettelampeln abbauen lassen ( vergleiche Drs. 20/4429), hörte sich das einige Monate später in der Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage aus der Fraktion DIE LINKE (Drs. 20/6311) deutlich anders an: „Es ist nicht beabsichtigt, alle 114 bestehenden Lichtsignalanlagen (LSA) im Laufe von fünf Jahren abzubauen . Beabsichtigt ist, sie innerhalb der regelmäßigen Programmpflege zu überprüfen.“ Seit dem sogenannten Ampel-Workshop des Senats im September 2011 wurden laut Drs. 20/4429 lediglich 18 LSA mit Anforderungstaster abgeschafft . Des Weiteren wurden bis Herbst 2012 wohl fünf LSA auf die Möglichkeit zum Entfall der Anforderungstaster für Fußgänger/-innen überprüft. Eine dieser Anlagen sollte „in Kürze umgeschaltet“ werden (vergleiche Drs. 20/6311). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Sind im Jahre 2012 neunzehn sogenannte Bettelampeln abgebaut worden ? Wenn nein, wie viele dann? Drucksache 21/2267 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Jahre 2012 wurden die Schaltungen an neun Lichtsignalanlagen (LSA) derart geändert, dass der parallele Fuß- und Radverkehr jetzt automatisch parallel zum Kfz- Verkehr Grün erhält. 2. Wie viele „Bettelampeln“ wurden seit 2013 abgebaut? Bitte pro Jahr angeben. Die beschriebene Funktionalität wurde an 24 Lichtsignalanlagen im Jahre 2013, sieben Lichtsignalanlagen im Jahre 2014 und elf Lichtsignalanlagen von Januar bis Oktober 2015 entfernt. 3. Wie hoch ist die Zahl der „Bettelampeln“, die seit Beginn dieser Legislaturperiode abgeschafft wurden? Die beschriebene Funktionalität wurde an neun Lichtsignalanlagen entfernt. 4. Wie viele „Bettelampeln“ an Kreuzungen gibt es in Hamburg noch? Es gibt derzeit 80 Lichtsignalanlagen mit Anforderungstaster. 5. Wo, wann und aus welchem Grunde sind welche seit 2012 hinzugekommen ? Seit 2012 sind an zwölf Lichtsignalanlagen die genannten Schaltungen ergänzt worden , an denen der parallele Fuß- und Radverkehr nicht automatisch parallel zum Kfz- Verkehr Grün erhält: 2012: LSA Bramfelder Chaussee/Haldesdorfer Straße, Bramfelder Chaussee/Krausestraße , Horner Rampe/Bergedorfer Straße/Südrampe, Mittelweg/Neue Rabenstraße , Bergedorfer Straße/P+R Haus Bergedorf-Nord 2013: LSA Hannoversche Straße/Buxtehuder Straße, LSA Rahlstedter Weg/Alter Zollweg 2014: LSA Saseler Chaussee/Stadtbahnstraße, LSA Bramfelder Straße/Pfenningsbusch , LSA Osdorfer Landstraße/Notkestraße, LSA Alsterkrugchaussee/Wilhelm- Metzger-Straße 2015: LSA Kollaustraße/Papenreye Vor dem Hintergrund komplexer Verkehrsabläufe und unter Berücksichtigung von Busbevorzugungsmaßnahmen war es zum Nutzen aller Verkehrsteilnehmer an den genannten Lichtsignalanlagen erforderlich, flexible Verkehrssteuerungen vorzusehen. 6. Wie sehen die weiteren Planungen zu den sogenannten Anforderungsampeln aus? Im Einzelfall können Anforderungsampeln insgesamt eine Optimierung bedeuten, weil nicht erforderliche Grün-Zeiten anderen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung gestellt werden können. Insofern erfolgt ein Rückbau von derartigen Schaltungen nur dort, wo es sinnvoll ist, im Rahmen der ständigen Programmpflege und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalressourcen.