BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2270 21. Wahlperiode 24.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 16.11.15 und Antwort des Senats Betr: Einsatz Hamburger Polizei am 14.11. in Neumünster Im Zusammenhang mit Protesten gegen die NPD-Demonstration am 14.11.15 in Neumünster wurde eine junge Frau durch einen Polizeibeamten mit Hamburger Wappen erheblich verletzt. Der Polizeibeamte war in einer Gruppe von vier Polizeibeamten/-innen blitzartig auf einige Gegendemonstranten /-innen zugelaufen. Augenzeugen/-innen zufolge wurde die junge Frau durch einen Schlag ins Gesicht – entweder mit einem Handschuh oder einem Schlagstock – niedergestreckt; sie verlor das Bewusstsein und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Inzwischen wurde sie zu einer Operation ins UKE verlegt. Die Gruppe der vier Beamten/-innen entfernte sich nach dem Schlag sofort, sodass Augenzeugen/-innen lediglich das Hamburg-Wappen an der Uniform, aber keine weitere Kennzeichnung wahrnahmen. Der Vorfall ereignete sich gegen 15.20 Uhr in der Straße Kleinflecken auf der Höhe der Hausnummer 32 und wurde von der Schleswig-Holsteiner Polizei aufgenommen. Er müsse laut Auskunft der Polizeidirektion Neumünster noch aufgeklärt werden (http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Neumuenster/ Nachrichten-aus-Neumuenster/Sitzblockade-gegen-rechtsgerichtete-Demoin -Neumuenster). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Polizeieinheiten aus Hamburg waren in Neumünster eingesetzt? a. War eine Hamburger BFE-Einheit in Neumünster eingesetzt? Wenn ja, welche? 2. Welche Polizeieinheiten aus Hamburg waren nach 15 Uhr in der Straße Kleinflecken eingesetzt? a. War hier eine Hamburger BFE-Einheit eingesetzt? Wenn ja, welche? Eine Hundertschaft der Landesbereitschaftspolizei (DE 34). Davon waren die Beweissicherungs - und Festnahmeeinheiten (BFE-Einheiten) DE 341 und DE 342 eingesetzt. 3. Tragen Hamburger BFE-Einheiten außer dem Hamburg-Wappen eine Kennzeichnung auf ihrer Uniform? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/2270 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ja. Die BFE-Einheiten tragen eine zusätzliche taktische Kennzeichnung auf Ärmel und Rückenteil der Jacke. 4. Tragen Beamte/-innen der BFE a. regelmäßig oder b. in Einzelfällen Quarzhandschuhe? Nein. 5. Liegt dem Senat beziehungsweise in der zuständigen Behörde ein Bericht über die Verletzung der jungen Frau durch einen Polizeibeamten vor? Liegen Aussagen anderer Polizeibeamter oder -beamtinnen zu dem Vorfall vor? Nein. Der zuständigen Behörde ist lediglich bekannt, dass es anlässlich eines polizeilichen Einschreitens, das mit dem in Rede stehenden Ereignis zusammenhängen könnte, zu einer Anzeigenfertigung gegen eine Störerin durch einen der eingesetzten Hamburger Polizeibeamten gekommen ist. Das weitere Verfahren obliegt dem Land Schleswig-Holstein.