BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2273 21. Wahlperiode 24.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 16.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Kürzung der Unterstützung des Bundes für Schienenprojekte Am 12. November 2015 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine „Bereinigung“ des Verkehrshaushaltes für das Jahr 2016 vorgenommen . Danach wird die Förderung des Ausbaus der Schienenwege gekürzt. Dies könnte auch Auswirkungen auf die dringenden Schienenprojekte in Hamburg (S4, S21 et cetera) haben. Ich frage den Senat: Von der Bereinigung sind die Bundestitel 1202.891.01 (Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes) und 1210.891.01 (Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der nicht bundeseigenen Eisenbahnen) betroffen. Den Kürzungen bei diesen beiden Titeln steht eine Aufstockung in gleicher Höhe bei dem Titel 1202.891.05 (Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen für Eisenbahnen des Bundes) gegenüber. Saldiert hat der Bund die Unterstützung für Schienenprojekte damit nicht gekürzt. Dies vorausgeschickt , beantwortet der Senat die Fragen, teilweise auf Grundlage von Beiträgen der Deutsche Bahn AG (DBAG) und der Hamburg Port Authority (HPA), wie folgt: 1. Welche derzeit geplanten Projekte für den Schienenverkehr im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg werden vom Bund gefördert? Nachfolgend eine Übersicht über die derzeit geplanten Projekte des Eisenbahnschienenverkehrs : Nummer Projekt Beginn Ende Bundeszuschuss Gesamtkosten 1 Bauprogramm Hafenbahn 2015 2015 2015 2,207 Mio. Euro 10,4 Mio. Euro 2 Bauprogramm Hafenbahn 2016 2016 2016 1,558 Mio. Euro 7,8 Mio. Euro 3 Bahnhof Waltershof - Ersatzneubau Stellwerk Walterhof Mühlenwerder 2015 2017 4,955 Mio. Euro 13,0 Mio. Euro 5 Zweigleisigkeit der Nordkurve Kornweide 2015 2020 Ca. 9 Mio. Euro Ca. 9 Mio. Euro 6 Zweites östliches Umfahrungsgleis Maschen (liegt nicht in Hamburg, aber für Hamburg wichtig) 2015 2018 Ca. 36 Mio. Euro Ca. 36 Mio. Euro Drucksache 21/2273 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Planungskosten für die Maßnahmen Knoten Hamburg/Meckelfeld, Harburg Nord- und Südkopf (Projektstatus: Vorentwurfsplanung) werden ebenfalls finanziert. Wegen der frühen Planungsphase können noch keine weiteren Angaben erfolgen. 2. Wann sollen diese Projekte jeweils begonnen und abgeschlossen werden ? 3. Betreffend welche dieser Projekte gibt es bereits dem Grunde und der Höhe nach feste Finanzierungszusagen des Bundes? Bitte jeweils die Höhe der Gesamtkosten und der fest zugesagten Bundeszusage angeben . Siehe Antwort zu 1. 4. Für welche weiteren dieser Projekte bemühen sich der Senat oder Hamburger Behörden oder öffentliche Unternehmen um eine Unterstützung durch den Bund? Bitte jeweils die Gesamtkosten des Projektes und die Höhe der erstrebten Förderung durch den Bund angeben. Ein Ziel des Senats ist der bedarfsgerechte Ausbau des Schienenknotens Hamburg. Der Senat hat dafür diverse Projekte beim für Verkehr zuständigen Bundesministerium angemeldet (siehe Drs. 20/7047). Maßnahmen an Eisenbahnen des Bundes werden vom Bund zu 100 Prozent finanziert, wenn diese das Unternehmen nicht selbst finanziert. Im Bereich der HPA befinden sich momentan noch drei weitere Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz -Anträge (SGFFG) für Ersatzinvestitionen im Hamburger Hafen mit einem voraussichtlichen Gesamtvolumen von circa 3,7 Millionen Euro in der Planung, über die aufgrund ihrer Bearbeitungstiefe momentan noch nicht detailliert berichtet werden kann. Das Projekt S4 umfasst Nah-, Fern- und Güterverkehr und ist daher von Hamburg zum Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet worden. Die DB AG geht im Rahmen einer Kostenschätzung für das Gesamtprojekt in Hamburg und Schleswig- Holstein zurzeit von Kosten in Höhe von circa 1.008 Millionen Euro für die Vorzugsvariante beziehungsweise 915 Millionen Euro für die sogenannte EBWU-Variante aus (EWBU: Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung). Für den Nahverkehr wird eine Projektförderung mit Bundesmitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) angestrebt. Der Fern- und Güterverkehr ist grundsätzlich vom Bund zu finanzieren. Eine konkrete Abgrenzung zwischen Nahverkehr auf der einen Seite und Fern-/Güterverkehr auf der anderen Seite wird derzeit mit dem Bund verhandelt . Hierzu ist ein mehrstufiges Kosten-Nutzen-Ermittlungsverfahren vereinbart. Für das Projekt S21 in Richtung Kaltenkirchen wird ebenfalls eine Förderung durch GVFG-Mittel angestrebt. Bei einem derzeitigen Kostenrahmen von circa 90 Millionen Euro für das Gesamtprojekt in Hamburg und Schleswig-Holstein wird eine Förderung von 60 Prozent der förderfähigen Kosten (circa 80 Prozent) angestrebt, also circa 43 Millionen Euro. 5. Für welche dieser Projekte ist eine Kürzung der Förderung durch den Bund zu erwarten? Eine Kürzung zugesagter Förderungen ist nicht zu erwarten. 6. Inwieweit wird die Stadt Hamburg gegebenenfalls die Minderförderung durch den Bund durch eigene Zahlungen ausgleichen? Entfällt. 7. Ist aufgrund der Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages mit einer Verzögerung dieser Projekte zu rechnen? Gegebenenfalls welche Verzögerung bei welchem Projekt? Nein.