BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2274 21. Wahlperiode 24.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 16.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Psychische Erkrankungen in Hamburg Ich frage den Senat: 1. Welches sind die häufigsten Gründe für krankheitsbedingte Fehlzeiten von Arbeitnehmern bundesweit und in Hamburg? Bitte den Anteil der jeweiligen Gründe angeben. Siehe www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/zahlen-und-fakten-zurkrankenversicherung /geschaeftsergebnisse.html. Nach Ländern differenzierte Angaben liegen nicht vor. Die jährlichen Gesundheitsberichte mehrerer Krankenkassen und Krankenkassenverbände enthalten diagnosebezogene Angaben zu krankheitsbedingten Fehlzeiten, die jedoch in unterschiedlicher Systematik und Tiefe aufgeschlüsselt werden und nur teilweise hamburgbezogene Angaben enthalten. Aus dem BKK-Gesundheitsreport 2014 ergeben sich hierzu folgende Vergleichszahlen: Diagnosehauptgruppe Hamburg je 100 Mitglieder Bund je 100 Mitglieder AU-Fälle AU-Tage AU-Fälle AU-Tage Krankheiten des Muskel- Skelett-Systems und des Bindegewebes 17,54 341,0 (20,9 %) 22,0 448,4 (25,2 %) Krankheiten des Atmungssystems 40,35 263,7 (16,1 %) 42,4 288,2 (16,2 %) Psychische und Verhaltensstörungen 7,42 343,1 (21,0 %) 6,52 261,5 (14,7 %) Verletzungen und Vergiftungen 8,61 166,4 (10,2 %) 10,54 202,3 (11,3 %) Krankheiten des Verdauungssystems 12,21 79,6 (4,9%) 14,19 91,5 (5,1 %) Infektiöse und parasitäre Krankheiten 13,83 79,6 (4,9 %) 13,41 78,6 (4,4 %) Krankheiten des Kreislaufsystems 2,4 53,6 (3,3 %) 3,28 73,7 (4,1 %) AU insgesamt (sämtliche Diagnosen) 124,81 1.634,3 136,79 1.782,6 Quelle: BKK-Gesundheitsreport 2014 – Gesundheit in Regionen (S. 346/354) Bei den AOK-Versicherten in Hamburg wurde 2014 der größte Anteil an AU-Tagen ebenfalls durch Muskel- und Skeletterkrankungen verursacht (21,6 Prozent). An zweiter Stelle rangierten psychische Störungen (14,3 Prozent), gefolgt von Atemwegser- Drucksache 21/2274 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 krankungen (10,7 Prozent) (Institut für Gesundheitsförderung BGF, Hamburgbericht 2014). Bei den Hamburger Versicherten der Barmer BEK sind psychische Störungen (24,9 Prozent) vor Muskel-Skeletterkrankungen (18,4 Prozent) und Atemwegserkrankungen die häufigste Ursache für AU-Fälle, während es sich bundesweit für die Versicherten der Barmer BEK umgekehrt verhält (Muskel- und Skeletterkrankungen 21,9 Prozent, psychische Erkrankungen 17,4 Prozent, Atemwegserkrankungen 15,6 Prozent). (Barmer BEK, Gesundheitsreport 2014 Hamburg – Psychische Gesundheit im Erwerbsleben). 2. Wie viele Vertragssitze zur Behandlung gesetzlich versicherter Patienten gibt es in Hamburg für Psychotherapeuten? 3. Wie viele Psychotherapeuten sind in Hamburg zur Versorgung gesetzlich versicherter Patienten zugelassen? In Hamburg sind 976,5 ärztliche und psychologische Psychotherapeuten/-innen (einschließlich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen) zugelassen oder angestellt tätig (KVH Bedarfsplan, Stand 01.01.15). 4. Wie viele dieser Psychotherapeuten haben nur eine Teilzulassung? Nach Mitteilung der KV Hamburg sind 131,5 Teilzulassungen erteilt worden. 5. Gibt es rechtliche Vorgaben, wie viele Stunden pro Woche ein zur Versorgung gesetzlich versicherter Patienten zugelassener Psychotherapeut seinen Beruf ausüben muss? Nach § 95 Absatz 3 SGB V sind Vertragsärzte und -psychotherapeuten zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Umfang ihres aus der Zulassung folgenden zeitlich vollen oder hälftigen Versorgungsauftrages berechtigt und verpflichtet. Nach § 17 Absatz 1a Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) ist der sich aus der Zulassung ergebende Versorgungsauftrag dadurch zu erfüllen, dass der Vertragsarzt/ -psychotherapeut persönlich mindestens 20 Stunden (bei Teilzulassung mindestens zehn Stunden) wöchentlich in Form von Sprechstunden zur Verfügung steht. Neben dem Sprechstundenangebot ist insbesondere aber auch der Umfang der abgerechneten Leistungen maßgeblich für das (Nicht-)Ausüben des jeweiligen Versorgungsauftrages (Landessozialgericht Hessen vom 02.04.2014 – L 4 KA 2/13). 6. Gab es in den Jahren 2013 – 2015 Verfahren gegen zur Versorgung gesetzlich versicherter Patienten zugelassene Psychotherapeuten wegen zu geringem Arbeitsumfang? Nach Mitteilung der KV Hamburg: nein. 7. Wie ist unter den zur Behandlung gesetzlich versicherter Patienten zugelassener Psychotherapeuten das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Tiefenpsychologen und Verhaltenspsychologen? Nach Mitteilung der KV Hamburg sind etwa 40 Prozent der in Hamburg tätigen Psychotherapeuten /-innen berechtigt im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie zu behandeln. 8. Gibt es belastbare Hinweise, dass es in Hamburg zu viele Tiefenpsychologen und zu wenige Verhaltenspsychologen gibt? Nach Mitteilung der KV Hamburg liegen ihr hierzu keine belastbaren Erkenntnisse vor. 9. Wird bei der Zulassung zur psychologischen Behandlung gesetzlich Versicherter unterschieden, ob der Bewerber tiefen- oder verhaltenspsychologisch tätig ist? Nach Mitteilung der KV Hamburg bezieht der Zulassungsausschuss in seine Auswahlentscheidung im Praxisnachfolgeverfahren das Profil der abzugebenden Praxis mit ein. In der Regel wird ein/e Nachfolger/-in ausgewählt, der beziehungsweise die auch im gleichen Richtlinienverfahren tätig werden kann. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2274 3 10. Wer entscheidet über die Zulassung eines Psychologen zur Versorgung gesetzlich versicherter Patienten und wer über den Entzug der Zulassung ? Welchen Einfluss haben der Senat oder die zuständige Behörde auf diese Entscheidungen? Sowohl über die Zulassung als auch über den Entzug einer Zulassung entscheidet der Zulassungsausschuss Hamburg beziehungsweise im sozialgerichtlichen Vorverfahren der Berufungsausschuss als unabhängiges und paritätisch besetztes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung . Auf Entscheidungen dieser Gremien haben der Senat oder die zuständige Behörde keine Einflussmöglichkeiten.