BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2275 21. Wahlperiode 24.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 16.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Neue Vorgaben für Sonntagsöffnungen? Im Frühjahr dieses Jahres wurde durch einen Artikel in der „Bergedorfer Zeitung “ publik, dass die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) „die Bezirke mündlich aufgefordert (habe), die Örtlichkeit der Sonntagsöffnungen einzugrenzen.“ Die derzeit gesetzlich erlaubten vier verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr sollen demzufolge nur für Geschäfte gelten, „(…) die im „direkten Wirkungskreis“ der Veranstaltung liegen, die Anlass für den verkaufsoffenen Sonntag ist.“ Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hatte den Senat mir Drs. 20/11881 ersucht, „(…) bei der Entscheidung über die zeitliche Lage der verkaufsoffenen Sonntage stärker als bisher die unterschiedlichen Interessen der Bezirke (…) mit ihren jeweils spezifischen regionalen Bedingungen zu berücksichtigen.“ Aus Drs. 20/14093 lässt sich nicht entnehmen, dass eine räumliche Einschränkung Gegenstand des genannten bürgerschaftlichen Ersuchens gewesen wäre. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach § 8 Hamburgisches Ladenöffnungsgesetz (LÖG) dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens vier Sonntagen geöffnet sein. Diese Ausnahmevorschrift ist eng auszulegen. Das BVerfG hat am 1. 12. 2009 (Az. 1 BvR 2857/07 – und – 1BvR 2858/07) zum Berliner Ladenöffnungsgesetz klargestellt, dass ein bloßes wirtschaftliches Umsatzinteresse der Inhaberinnen und Inhaber von Verkaufsstellen und ein alltägliches Erwerbsinteresse (im Sinne eines „Shopping-Interesses“) potenzieller Käufer grundsätzlich nicht genügen, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Arbeitsruhe und der Möglichkeit zu seelischer Erhebung an Sonn- und Feiertagen zu rechtfertigen. Darüber hinaus müssen Ausnahmen als solche für die Öffentlichkeit erkennbar bleiben und dürfen nicht auf eine weitgehende Gleichstellung der sonn- und feiertäglichen Verhältnisse mit den Werktagen und ihrer Betriebsamkeit hinauslaufen. Die Rechtfertigung der Ausnahmevorschrift des § 8 LÖG liegt darin, dass besondere Ereignisse wie Messen, Märkte, Schützenfeste, Einkaufsstraßen-Jubiläen et cetera aus einem singulären Anlass, oftmals mit besonderem Aufwand, veranstaltet werden und in der Folge die dort ansässigen stationären Einzelhändler auch an den durch das Ereignis resultierenden Kundenströmen mit der Öffnung ihrer Verkaufsstellen teilhaben dürfen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass ab dem Jahr 2016 die Erlaubnis zur Sonntagsöffnung ausschließlich auf kleinere Gebietsteile als die Bezirke und/oder Drucksache 21/2275 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Handelszweige im Sinne von § 8 Absatz 1 S. 3 LÖG eingeschränkt werden soll? Wenn ja, durch wen wurde diese Vorgabe wann in welcher Form veranlasst ? Wenn nein, wie unterscheidet sich die Regelungspraxis ab dem Jahr 2016 von der bisherigen Regelungspraxis der Bezirke im Einzelnen? (Bitte für die Jahre 2013 – 2015 und für jeden einzelnen Bezirk angeben .) Die Regelungspraxis über zugelassene Sonntagsöffnungen nach § 8 LÖG ist der Anlage zu entnehmen. Zum Jahr 2016 liegen noch keine Regelungen vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Welche Veranstaltungsformate haben in den Jahren 2010 – 2015 zu einer Erlaubnis zur Sonntagsöffnung in Hamburg geführt? Wie aus der Anlage für die Jahre 2013 bis 2015 erkennbar, handelt es sich um eine Vielzahl von Veranstaltungen, jeweils aus Anlass eines besonderen Ereignisses im Sinne des § 8 LÖG (die Regelungen für die Jahre 2010 bis 2012 waren ähnlich). 3. Gibt es eine rechtssichere Positivliste für Veranstaltungsformate, die zu einer Erlaubnis zur Sonntagsöffnung in Hamburg führen? Wenn ja, wie sieht diese aus? Wenn nein, warum nicht und erwägen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden, eine entsprechende Liste zu erarbeiten? Nein. Zu den Anforderungen an Veranstaltungsformate siehe Vorbemerkung. 4. Welche Organisationen sind berechtigt, eine Erlaubnis zur Sonntagsöffnung zu beantragen? Ist es zwingend erforderlich, dass eine IG im direkten Wirkungskreis vorhanden ist? Anregungen für Ausnahmen nach § 8 LÖG sind personell nicht eingeschränkt: Es kommen Werbegemeinschaften, Interessenvertreter des Einzelhandels, Vereine, Einkaufscenter oder Gewerbetreibende et cetera in Betracht. Auch Veranstaltungen ohne eine dort ansässige Interessengemeinschaft sind denkbar. 5. Wer beurteilt, ob die Begründung für eine Veranstaltung, die zur Ladenöffnung an verkaufsoffenen Sonntagen berechtigt, ausreicht? a. Nach welchen konkreten Kriterien richtet sich eine entsprechende Bewertung der Zulässigkeit der Veranstaltung? b. Wie wird der „direkte Wirkungskreis“ einer solchen Veranstaltung konkret definiert? Ist dieser Begriff rechtssicher definiert? Die Bezirksämter sind zuständig, die rechtliche Zulässigkeit im Rahmen des § 8 LÖG zu beurteilen. Die räumliche Wirkung einer Veranstaltung ist abhängig von der Art und Ausstrahlung des besonderen Ereignisses auf das Umfeld. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2275 3 Anlage B ez irk s- am t * ) 2013 2014 2015 24.03.2013 06.04.2014 04.01.2015 M ELBJAZZ ELBJAZZ Lichterfest für Familien Klangstrolche Benefiz-Day Klangstrolche Benefiz-Day Winterferienzauber Ostermarkt in der Europapassage Italienischer Jazz Katalog 2015 Ostermarkt im Billstedt Center Frühlingsfest und Saisoneröffnung Italian Classics A Frühlingsfest Frühlingsfest Winterzauber E Brunnenfest auf dem Tibarg Brunnenfest auf dem Tibarg Neujahrsfest auf dem Tibarg Ostermarkt in der Osterstraße Winterfest für Kinder in Schnelsen Gute Vorsätze für ein gesundes neues Jahr N Frühlingsmeile Hamburger Meile Ostermeile Hamburger Meile Neujahrsmeile Hamburger Meile Große Osterhasenwerkstatt Nedderfeld Center Herz ist Trumpf Nedderfeld Center Das fängt ja gut an Nedderfeld Center W Ostermarkt im AEZ Frühlings- und Ostermarkt Finale Wandsbeker Winterzauber Flohmarkt und Frühlingsfest Rahlstedt B Bergedorfer Frühlingsfest Bergedorfer Frühlings- und Ostermarkt Bergedorfer Winter-Leuchten H Festival der Straßenkünstler Frühlingserwachen Feuerzauber zur Hammaburg 16.06.2013 06.07.2014 29.03.2015 M Tag der Musik Tag der Musik ELBJAZZ Tage der italienischen Musik: Modern /Jazz/Klassik Italienische Klassik Klangstrolche Benefiz-Day Stadtteilfest BilleVue Saison-Start Harley Days Hamburg Italienische Kunst Frühlingserwachen St. Pauli: hier spielt die Musik A Altonale Altonale Altonale E Midsommerfest bei IKEA Harley Days Ostermeile Osterstraße Radio Energy Sofarennen bei Höffner Radio Energy Sofarennen Brunnenfest auf dem Tibarg Eimsbüttler Fußball WM in der Osterstraße Frühlingsfest in Schnelsen Internationales Kinderfest Kinderflohmarkt und Urlaubsaktionen N Sommermeile Hamburger Meile Tag der Musik Hamburger Meile Ostermeile Hamburger Meile Ab in den Frühling Nedderfeld Center W Tag der Musik in Rahlstedt Bramfelder Fußball WM-Event Flohmeile Duvenstedt B Bergedorfer Sommerfest Bergedorfer Sommerfest Bergedorfer Frühlings- und Ostermarkt H Harburger Musikfestival - Harburg swingt -Take 5 Festval der Straßenkünstler Harburger Frühlingserwachen Drucksache 21/2275 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 B ez irk s- am t * ) 2013 2014 2015 29.09.2013 28.09.2014 27.09.2015 M Tag des Ehrenamts Filmfest Hamburg Filmfest Hamburg Italienische Gaumenfreuden inkl. Weinbegleitung Italienische Literaturlesung Shopping-Star Filmfest Hamburg Shopping Star Indian Bike Summer Louis Indian Summer Wochen Louis Indian Bike Sumer Italienisches Weinfest Kunstschaufenster St. Georg Spätsommer auf St. Pauli A Schlemmermarkt Schlemmermarkt Schlemmermarkt E Landmarkt mit Weinfest auf dem Tibarg Bauernmarkt und Weinfest Bauernmarkt und Weinfest in Niendorf Apfeltage in Schnelsen mit der Gastregion Kivik aus Schweden Schäppchenmeile Osterstraße N Herbstmeile Hamburger Meile Straßenkunst Hamburger Meile Herbstmeile Hamburger Meile Spiel, Sport und Fun Nedderfeld Center W Wandsbeker Wies'n Wandsbeker Wies'n Wandsbeker Wies'n Harleytreffen Duvenstedt B Bergedorfer Landmarkt Bergedorfer Landmarkt Bergedorfer Landmarkt H 5. 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